Intelligenz-Blatt
der freies Stadt Kmkssrt, /^^. verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiestgen Staats. /. ^^At^L« behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. F^llll^
(Erpedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.)
Jg 224 Samstag den 20. September 1856.
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ÄederbliÄe der Ereignisse im WebLete der pslitische« und materèeLLe« Juteresserr.
Frankfurt, den 20. Sept. Die große Ausdehnung und Bedeutung, welche die industriellen Kapitals-Gesellschaften in der letzten Zeit gewonnen haben, die so mannigfaltig nüaNcirten Formen, unter denen diese Gesellschaften als Actien-Lommandit-, Com- mandit-Actien-Gesellschaflen u. s. w. aufgetreten sind, sowie endlich der Mißbrauch, der mit und durch dieselben vielfach getrieben ist und noch getrieben wird, lassen es als nothwendig erscheinen, so ernstlich und gründlich als möglich alles dasjenige zu beobachten und zu erwägen, was die Gesetzgebungen verschiedener Staaten zu thun für geeignet halten, um die erwähnten Gesellschaften einerseits auf conforme Rechtsgrundsätze zu basiren, unter genaue und gleichmäßige gesetzliche Vorschriften zu stellen und jeden der Industrie oder dem Creditwesen deS Landes gefährlichen Mißbrauch derselben wirksam zu verhindern. Die englische Gesetzgebung hat nun in den letzten Jahren zwei Schritte gethan, um die industriellen Kapitalsgesellschaften jenes Landes (Joint-Stock-Companies) mehr dem Wesen unserer Actien-Gesellschaften zu nähern. Nachdem im Jahre 1855 durch den limited-liability-Act den KapitalSgescllschaften das Recht gegeben worden war, die Zahlungsverbindlichkeit ihrer Theilnehmer, die bis dahin sich auf deren ganzes Vermögen erstreckt, auf die Höhe ihres Antheils an dem Gesellschaftskapital einzuschränken, ist nunmehr unter dem 14. Juli d. J. mit Aufhebung deS limited-liability-Act ein neues Gesetz über diesen Gegenstand erlassen worden, dessen Bestimmungen für die Beurtheilung der wichtigen Frage um so bemerkenöwerther sind, als man gerade England als dasjenige Land zu betrachten Pflegt, in welchem der Aufschwung der industriellen Verhältnisse und die dominirende Gewalt des Kapitals am wenigsten gesetzlichen Einschränkungen unterworfen seien. In wiefern diese Ansicht begründet ist oder nicht, das wird sich auS einer Prüfung der speziellen Vorschriften ergeben und dieselbe wird zugleich zeigen, in welchen Beziehungen die englischen Kapitals-Gesellschaften sich unsern Handels-Comman- dit- oder Actien-Gesellschaften nähern. Das neue englische Gesetz vom 14. Juli d- I. über die Industrie-Gesellschaft (Joint-Stock-Companies-Act), durch welches der limited- liability-Act 1855 aufgehoben wird, enthält gleich in seinem ersten Abschnitt über die Bildung der Gesellschaften mehrere sehr wesentliche Bestimmungen. Die Berechtigung, eine Industrie-Gesellschaft zu begründen, wird zunächst sieben Personen als Minimalzahl