Einzelbild herunterladen
 

ZnteHigenz-Blatt der freien Stadt /ronkfnrt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden , und den «frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Srpedittonr am Geistpförtchen, SchlachthauSgaffe 2i.)

M 220. Dienstag den 16. September 1856.

Abonnement-preis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. EinrückungSgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

NâsxhlLâ der WreignMe Lm Gebiets der politisch ess «Kd materèeKs« JuLersfsen.

Frankfurt, den 16. September. In Bezug auf die Neuenburgische Angelegen­heit ist in der Schweizer Presse jetzt wieder, wie schon früher, der Vorschlag gemacht wor­den, der König von Preußen möge gegen eine Geldentschädigung auf sein Recht als Fürst von Neuenburg verzichten. Abgesehen von anderen Gründen, welche gegen eine solche „Ablösung" sprächen, könnte eine solche nur stattfinden, wenn der König wirk­lich einen pekuniären Vortheil von Neuenburg gehabt hätte; nur ein solcher könnte die Grundlage zur Feststellung der Ablösungssumme abgeben. In der Wirklichkeit hat aber bis 1818 ganz das entgegengesetzte Verhältniß stattgefunden, welches Prof. Hermann Schulze in Jena in seinem gründlichen Werke über die staatsrechtliche Stellung des FürstenthumS Neuenburg folgendermaßen darlegt:

„Der Fürst hat daS Recht auf eine bestimmte Revenue, deren Betrag jedoch sehr gering ist und nicht willkürlich vermehrt werden kann. Diese Summe beißt „la somme royale“ oder „la somme â la libre disposition du Roi“ und hat die Bedeutung einer Civilliste; sie beträgt 70,000 Livreâ de Neuchatel oder 26,000 Thaler. Dieselbe geht keinesweges ganz nach Preußen, sondern wird großentheils im Interesse des Landes in Neuenburg selbst verwendet. Der König bestreitet damit die Kosten für die Nekrutirung des Neuenburgischen Bataillons, sorgt für Unterhalt und Wohnung der Rekruten, für Erhaltung deS Werbebureaus in Neuenburg selbst. Dafür gehen von den 70,000 Livres in manchen Jahren bereits gegen 30,000 Livres ab, welche im Lande bleiben. Fer­ner bezahlt der König aus der s. g. „somme royale“ einen großen Theil der Zinsen der Staatsschuld, besonders der Schuld, welche im Jahre 1831 bei Gelegenheit der Unru­hen contrahirt wurde. Außerdem trägt der König die Bureau -und Correspondenzkosten aus seiner Casse, bezahlt den Canzleidirector für das Neuenburgische Departement im Ministerium des Auswärtigen u. s. w.; auch die sehr bedeutende Pension der Prinzessin von Wagram wurde aus der königl. Chatulle bestritten. Im Jahre 1819 blieben dem König nur 1500 LivreS als Reinertrag übrig, wofür er sich eine Uhr von La Chaur- d.fonds kaufte.

Die Vortheile dagegen, welche die Neuenburger von Preußen ziehen, ohne selbst