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FnteHigenz-Blatt der freie« Stadt /rankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

-- «MWi«» --

(Expedition; am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

M 218, Samstag den 13. September 1856.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 fr. Tägliche Ausgabe außer Montags. EinrückungSgebühren: 6 fr. für die ganze, 3 fr. für die gespaltene Zeile.

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Fr«»kfurt, den 13. September. Zu den wichtigsten und bemerkenswerthesten Er­eignissen des Tages, dessen ernste Folgen sich bis jetzt noch gar nicht ermessen lassen, gehört die Neuenburger Frage. Unsere Leser werden eS uns daher Dank wissen, wenn wir ihnen den jüngsten Artikel der offic lösen „Preußischen Korrespondenz mit­theilen, derselbe lautet: "

„Durch die jüngsten Ereignisse im Fürstenthum Neuenburg ist unerwartet die politische Stille unterbrochen, welche nach der Beendigung eines mehrjährigen erschöpfen­den Kampfes eingetreten war. Angehörige jenes FürstenthumS haben den Versuch ge­macht, die gegenwärtige Regierung zu stürzen und die durch eine Revolution gestörten Beziehungen zu ihrem legitimen Souverain wieder herzustellen. Der Versuch ist miß­lungen. Die näheren Vorgänge entziehen sich für jetzt noch einer richtigen Beurtheilung. Es liegen über dieselben nur erst die Mittheilungen der siegreichen Partei vor, welche durch die gewaltthätige Unterdrückung der royalistischen Presse einen so hohen Grad von Leidenschaftlichkeit gezeigt hat, daß Zweifel an der Unbefangenheit einer solchen Be­richterstattung im vollsten Umfange gerechtfertigt erscheinen. Eben so wenig lassen die möglichen Folgen jener Ereignisse gegenwärtig schon vollständig sich überblicken. Die Entschließungen der Regierung Sr. Majestät werden dabei vor Allem entscheidend sein. Denn so fremd diese selbst den neuesten Vorgängen in Neuenburg ist, die Forderung tritt mahnend an sie heran, dort auf die Beseitigung von Verhältnissen hinzuwirken, die dem allgemeinen Frieden Europa's eben so gefahrdrohend erscheinen, als sie das Rechts­bewußtsein der Unterthanen Sr. Majestät tief verletzen. Ob Entschließungen von dieser Seite bereits gefaßt sind, vermögen wir nicht anzugeben; aber wir glauben mit Be­stimmtheit annehmen zu dürfen, daß dieselben auf die endliche Wiederherstellung des den bestehenden völkerrechtlichen Verträgen entsprechenden Rechtszustandes gerichtet sein wer­den. Dieser ist nicht zweifelhaft. Es ist nicht nothwendig, auf das Jahr 170? zurück­zugehen, welches die Könige von Preußen zu souverainen Erbfürsten von Neuenburg berief. Es genügt, daran zu erinnern, daß durch eine am 3. Juni 1814 zu Paris un­terzeichnete Abdankungsurkunde des Prinzen Wagram das Fürstenthum Neuenburg,