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Zutelligenz-Blatt der freien Stadt Kanksurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den /rankfurt« Aachrichte« als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgaffe 21.)

^ 184 Dienstag, Ten"5. August 1856.

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UebsrÄLLAe der GeeigAtM im Gebiete der poLitischer» And MaterieZZe« Juèerefserr.

Frankfurt, den 4. August. Die Schrift: „Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg in dem dänischen Gesammtstaat," Juli 1856, Weimar H. Böhlau 1856, verdient vollkommen das Aufsehen, welches sie schon in der kurzen Zeit seit ihrem Er­scheinen erregt hat. Der tief in alle Verhältnisse eingeweihte Verfasser theilt nicht nur die Actenstücke mit, sondern auch die Verhältnisse am Hofe, welche den Schlüssel zu manchen Räthseln geben. Indeß, so wichtig solche persönliche Beziehungen sein mögen, — noch wichtiger, weil länger dauernd, ist die Thatsache, daß nach der Gesammiverfassung nicht der König und sein Ministerium in Kopenhagen herrscht, sondern die festbestimmte dänische Mehrheit des Reichstags. Dadurch ist ohne äußere Einwirkung jede Möglichkeit auf Versöhnung der beiden täglich erbitterter sich entgegenstehenden Natio- tionalitäten abgeschnitten. Nach vielfachen Erörterungen in der Presse glauben wir die Beschwerden der holsteinischen Stände wegen Verletzung der Zusicherungen, auf welche hin der König von Dänemark durch die deutschen Großmächte in seine Herrschaft nie­der eingesetzt worden ist, bei unseren Lesern als bekannt voraussetzen zu können. Wir werden daher nur Genaueres zurOrientirung über die Domänenangelegenheit der Schrift entlehnen, welche dieselbe ausführlich bespricht. Die Domänenangelegenheit bie­tet verschiedene Seiten zur Betrachtung. Zunächst ist eS ausgemacht, daß zu den Domäneneinkünften die Überschüsse in die' Gesammtstaatscasse fließen, widerrechtlich in den Herzogthümern eine große Anzahl eigentlicher Steuern gezogen wurden. In dieser Vermengung durchaus ungleichartiger Dinge liegt theilweise der Grund, daß die soge­nannten „Domainenüberschüsse" aus den Herzogthümern einen weit größeren Antheil liefern, als aus dem Königreich. Das dem Reichsrathe vorgelegte Budget von 1855—58 berechnet den Ueberschuß für das Königreich, einschließlich der Forsten, zu 1,617,600 Thlr., aus den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu 3,428,400 Thlr., im Ganzen 5,046,000 Thlr., oder nach Abzug'der VerwaltungSkostcn, die sehr hoch zu 1,647,932 Thlr. veranschlagt werden, netto: 3,398,000 Thlr.; in der Zulageproposttion wurden noch 88,748 Thlr. hinzugefügt, so daß die Netto-Einnahme für die Gesammtkasse beträgt: 8,486,748 Thlr. Für das Herzogtum Lauenburg werden die Domanial-Ueberschüsse veran-