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ZntelligenzBlatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Kanksurter Uachrichteu als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.)

M 180. Donnerstag, den 31. Juli 1856.

AbonnementSpreis für'S halbe Jahr 2 fl.30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für d e ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberbliâ -er Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 31. Juli. Die in der vorigen Woche (21. und 22. Juli) in unserer Stadt abgehaltene Generalversammlung des Vereins deutscher Eisen­bahnverwaltungen war von 42 Verwaltungen beschickt, 10 Staats - und 32 Privatbah­nen, welche durch 97 Abgeordnete vertreten waren. Nur 7 zum Verein gehörige Ver­waltungen waren nicht vertreten. Als neu angemeldet sind die Direktionen der Glück­stadt-Elmshorner, der österreichischen West - und der Theißbahn zu bezeichnen. Außer­dem waren von den eingeladenen Directionen auswärtiger Bahngesellschaften die fran­zösische Nord - und Ostbahn, die schweizerische Central - und Nordostbahn durch 8 Be­vollmächtigte vertreten. Das Hauptergebniß ist das von dem größten Theil der anwesenden Bevollmächtigten unbedingt angenommene neue verbesserte V er eins-G ü t er-R e glemen t. Da an der Zustimmung auch der Bahnverwaltung, deren Abgeordnete sich Genehmigung vorbehielten, nicht zu zweifeln ist, so ist hierdurch ein bedeutender Schritt zur Errei­chung des bereits auf der Hamburger Generalversammlung 1847 erstrebten Zieles gesche­hen, nämlich zur Herstellung einer wirklichen Einheit im Güterverkehr Deutsch­lands, womit ein Resultat erreicht sein würde, welches dem Zustandekommen der all­gemeinen Wechselordnung sich an die Seite stellen könnte. In Verbindung hier­mit steht die einmüthige Annahme eines Formulars zu einem Frachtbriefe, welches für jede Art von Eisenbahnverkehr anwendbar ist. Ebenso wichtig ist der von 11 Bah­nen gestellte und von der Versammlung zum Beschluß erhobene Antrag aus zeitgemäße Abänderung der Zollordnungen hinzuwirken. DaS Präsidium wurde beauftragt, eine Commission zu ernennen, welche der nächsten zu München abzuhaltenden Generalver­sammlung darauf bezügliche Vorlagen unterbreiten soll. Die dermalige Zollgesetzgebung hat nämlich noch immer einen Frachtführer vor Augen, welcher die Waare in langsamer Bewegung auf Hunderte von Meilen begleitet, jeden Augenblick zu ihr gelangen und mit ihr irgend welche das Steuerinteresse gefährdende Manipulation vorzunehmen ver­mag, vor Allem aber im Stande ist, von der Identität der Waare mit dem sie beglei­tenden Papier sich zu überzeugen. Alles dies ist bei dem jetzigen Eisenbahnverkehr ganz anders: dieser Umschwung war vor etwa sechszehn Jahren ebensowenig vorherzusehen,