ZntelligenzBlatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Kanksurter Uachrichteu als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.)
M 180. Donnerstag, den 31. Juli 1856.
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Ueberbliâ -er Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 31. Juli. Die in der vorigen Woche (21. und 22. Juli) in unserer Stadt abgehaltene Generalversammlung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen war von 42 Verwaltungen beschickt, 10 Staats - und 32 Privatbahnen, welche durch 97 Abgeordnete vertreten waren. Nur 7 zum Verein gehörige Verwaltungen waren nicht vertreten. Als neu angemeldet sind die Direktionen der Glückstadt-Elmshorner, der österreichischen West - und der Theißbahn zu bezeichnen. Außerdem waren von den eingeladenen Directionen auswärtiger Bahngesellschaften die französische Nord - und Ostbahn, die schweizerische Central - und Nordostbahn durch 8 Bevollmächtigte vertreten. Das Hauptergebniß ist das von dem größten Theil der anwesenden Bevollmächtigten unbedingt angenommene neue verbesserte V er eins-G ü t er-R e glemen t. Da an der Zustimmung auch der Bahnverwaltung, deren Abgeordnete sich Genehmigung vorbehielten, nicht zu zweifeln ist, so ist hierdurch ein bedeutender Schritt zur Erreichung des bereits auf der Hamburger Generalversammlung 1847 erstrebten Zieles geschehen, nämlich zur Herstellung einer wirklichen Einheit im Güterverkehr Deutschlands, womit ein Resultat erreicht sein würde, welches dem Zustandekommen der allgemeinen Wechselordnung sich an die Seite stellen könnte. In Verbindung hiermit steht die einmüthige Annahme eines Formulars zu einem Frachtbriefe, welches für jede Art von Eisenbahnverkehr anwendbar ist. Ebenso wichtig ist der von 11 Bahnen gestellte und von der Versammlung zum Beschluß erhobene Antrag aus zeitgemäße Abänderung der Zollordnungen hinzuwirken. DaS Präsidium wurde beauftragt, eine Commission zu ernennen, welche der nächsten zu München abzuhaltenden Generalversammlung darauf bezügliche Vorlagen unterbreiten soll. Die dermalige Zollgesetzgebung hat nämlich noch immer einen Frachtführer vor Augen, welcher die Waare in langsamer Bewegung auf Hunderte von Meilen begleitet, jeden Augenblick zu ihr gelangen und mit ihr irgend welche das Steuerinteresse gefährdende Manipulation vorzunehmen vermag, vor Allem aber im Stande ist, von der Identität der Waare mit dem sie begleitenden Papier sich zu überzeugen. Alles dies ist bei dem jetzigen Eisenbahnverkehr ganz anders: dieser Umschwung war vor etwa sechszehn Jahren ebensowenig vorherzusehen,