Zutelligenz-Blatt
dcr freien Stadt /rankfnri, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition; am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.)
M 178. Dienstag, den 29. Juli 1856.
Abonnementspreis für'S halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags.
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SteberbLicke der Greigviffe im Gebiete der politische« und materielle« Interessen.
Frankfurt, 29. Juli. Aus dem letzten Jahresbericht des Frankfurter Vereins zum Schutze der Auswanderer geht eine bedeutende Abnahme der deutschen Auswanderung während des Zeitraumes vom 31. Januar 1855 bis 1. Februar 1856 hervor. Während in dem gleichen Zeitraume 1854—55 an 2125 Personen Rath und Auskunft ertheilt wurde, betrug diesmal diese Zahl nur 1047 Personen, davon 695 Männer, 210 Weiber und 142 Kinder. Es hatten davon 40 Personen in Absicht, nach canadischen (wohl nur zur Durchreise), 198 nach australischen, 148 nach argentinischen Häfen sich einzuschiffen; die übrigen wollten in Nordamerika landen. Der Heimath nach gehörten 290 dem Großherzogthum, 182 dem Kurfürstenthum Hessen an, 170 Bayern, 171 Nassau, 120 Vaden, 113 Würtemberg, 22 Hamburg rc., nur 3 Frankfurt; den Ständen nach waren es 427 Landbauern und 47 Weingärtner, die letzteren wohl meist nach Australien bestimmt; 51 Schreiner, 3 l Schneider. 25 Schuhmacher, 19 Zimmerleute, 11 Wagner rc. Den Uebersichten über die Thätigkeit des Vereins sind sehr schätzbare Nachrichten über die Statistik und die Aussichten der deutschen Auswanderer vorangeschickt, in welchen wir gerne der Gesetzgebung eine größere Aufmerksamkeit gewidmet gesehen hätten. So hat im vorigen Jahre sowohl die nordamerikanische Union, als auch Hamburg (vergl. Handelsarchiv 1855 No. 22) ein neues Passagiergesetz erlassen. Das amerikanische Gesetz fügen wir bei: „Hinfort darf kein Schiff mehr als einen Passagier für je zwei Tonnen seines re- gistrirten Gehaltes aufnehmen. Kinder, die noch nicht ganz ein Jahr alt sind, werden in dieser Vorschrift nicht einbegriffen. Dagegen werden je zwei Kinder zwischen dem ersten und achten Lebensjahre für einen Erwachsenen angerechnet. Die Regulation für den Raum, der jedem einzelnen Passagier eingeräumt werden muß, wechselt je nach der Bauart des Schiffes zwischen 14 und 18 Fuß Netto-Oberfläche. Die Cojen müssen durch Scheidewände von einander getrennt sein; kein Fahrzeug darf deren mehr als zwei Reihen übereinander haben; sie müssen mindestens 6, Fuß lang und 2 Fuß breit sein. Alle Schiffe, die 50 Passagiere führen, müssen einen gedeckten Gang nach dem Oberdeck haben, und zwei derselben, wenn sie 150 Passagiere aufnehmen. Wo mehr als 100 Passagiere untergebracht werden sollen, müssen mindestens zwei Ventilatoren sein, der