Intelligenz-Blatt
Ser freies AM HMjW, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Ertrabeilage.
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(Erpeditlon: am Geistpförtchen, SchlachthauSgaffe 21.)
M 160. Dienstag , den 8. Juli 1856.
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llebetbliefe der Ersigmiff« im Gebiete der politisch«, «»d materielle« Interessen.
Frankfurt, 8. Juli. Die Commission zur Regelung der Verhältnisse der Donaufürstenthümer ist bis auf das sardische Mitglied ernannt und erwartet nur den Abzug der österreichischen Truppen, um ihre Thätigkeit zu beginnen. Es wird daher ein Wort der Verständigung über die Zielpunkte der .Reorganisation dieser Gebiete nicht am unrechten Orte sein. Die Schwierigkeiten liegen darin, daß die Aufgabe gleichzeitig eine Berücksichtigung der „Integrität der Türkei" und der „Emancipation der Christen" verlangt. Vor 80 Jahren hat Rußland unter dem Beifall Europas angefangen, diesen Völkerschaften gegen die türkische Willkürherrschaft einige Rechte zuzusichern; um die dadurch begründete Hinneigung zu Rußland zu schwächen, hat Europa in neuester Zeit dies Werk ausgenommen, und gewiß wird dieses gemeinsame Bestreben den einseitigen Einfluß von Rußland aufheben. Man kann nicht mehr zur Fanariotenregierung, zur Bojaren- und Hospodarenwirthschaft zurückkehren; dies verbietet nicht nur die Humanität unserer Zeit, sondern auch der Buchstabe der Tractate. Wenn derselbe auch ein Hinderniß der gänzlichen Emancipation der Fürstenthümer, etwa auf dem Wege der Ablösung ihres Tributs, ist, so kann doch die Türkei weiter keine Ansprüche mehr an dieselben erheben, als die, daß das Land eine Vormauer gegen einen Angriff auf die türkischen Donaufestungen sei, und daß es seinen finanziellen Verpflichtungen nachkomme. In ähnlicher Weise wie Belgien, welches eine wichtige strategische Lage zwischen Frankreich und Deutschland hat, unter den Schutz der europäischen Verträge gestellt worden ist, könnten die Donaufürstenthümer, welche zur Vertheidigung der türkischen Donaufestungen unentbehrlich sind, und unter einer erblichen christlichen Dynastie, welche natürlich weder Rußland noch Oesterreich angehören dürste, und unter Garantie der sämmtlichen Mächte vereinigt werden. Auf diese Weise würden, bei fortwährender Entrichtung des Tributs, alle begründeten Ansprüche der Türkei befriedigt, und es wäre dem Rumanenlande zugleich ein Umfang und eine Entwickelung gesichert, welche das Volk immer mehr gewöhnen würde, den Schwerpunkt in politischer und religiöser Hinsicht bei sich, statt in Rußland zu suchen. In demselben Maße, wie die westliche Cultur in die