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Intelligenz-Blatt

Skt freies Stadt KMfuri, verbunden mit dem Amtsblatt , Organ der hiesigen Staats­behörden, und den frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

JK 158.

Samstag, den 5, Juli 1856.

Abonnementspreis fEs halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

NeberMirke der Greigmfse im Gebiete der politischen NN- Materiellen Interessen.

Frankfurt, 5. Juli. Neben Hamburg und Lübeck sind cs ganz besonders Preußen, Hannover und Mecklenburg, welchen daran gelegen sein muß, daß mit dem Sundzoll ^ auch der holstein-lauenburgische Transitzoll falle, denn sonst würde die Freiheit des Ost­seehandels nur halb gewonnen sein. Daß der zwischen Hamburg und Lübeck bestehende Transitverkehr von Dänemark vertragswidrig belastet ist, läßt sich leicht nachweisen. Schon zur Zeit des alten deutschen Reichs, wo kein Zoll ohne des Kaisers Erlaubniß erhoben werden durfte, ward Hamburg (1188) und Lübeck (1189) vom Kaiser Friedrich I. - das Privilegium völliger Transitfreiheit verliehen. Diese Transitfreiheit wurde zuerst 1190 vom Grafen Adolph von Holstein und dann 1247 von den Stasen Johann und Gerhard von Holstein nochmals anerkannt und später von verschiedenen Königen von Dänemark in den Jahren 1461, 1469, 1538, 1603, 1643 bestätigt. Außerdem erhielt dieselbe noch insbesondere durch eine Menge Verträge und Friedensschlüsse ihre Sanction. Daher war die Belastung der Straße zwischen Hamburg und Lübeck in Folge der Neuen Zollverordnung für die Herzogthümer Schleswig und Holstein im Mai 1838, durch welche alle bis dahin zollfreien Districte. mit Ausnahme von Altona und Wandsbeck, ohne Weiteres in die Zolllinie eingeschlossen wurden, allerdings eine vertragswidrige Neuerung, gegen welche die betroffenen Städte mit Recht den Schutz der deutschen Bundeögewalt suchten. Die Vereinbarung, die darauf zwischen Dä­nemark und den beiden Städten auf 28 Jahre eintrat, erfolgte nur im Vertrauen auf die im Art. 7 des Vertrags vom 8. Juli 1840 ausgesprochene Bereitwilligkeit Däne­marks , eine Ermäßigung der jetzigen Durchgangsabgabe zur Förderung des Transit­verkehrs in Holstein eintreten zu lassen, sobald eine Veränderung der Verkehrsver­hältnisse oder ein sonstiger Ablaß dazu auffvrdere. In den seit 1840 entstandenen Eisenbahnverbindungen und in den Sundzollverhandlungen dürfte Niemand die Mö- mènte verkennen, unter welchen die erwähnte Zusicherung vertragsmäßig in Erfüllung gehen muß, ein Umstand, welcher für die Bestrebungen Lübecks gegen die unveränderte Fortdauer des holstein-lauenburgischen Tansitzolls den berechtigtsten Ausgangspunkt gibt