Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt der freien Stadt Kankfutt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den /rankftüer Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: «m Geistpförtchen, SchlachthauSgaffe 21.)

JE 107.Dienstag, den 6. Mai 1856.

NbonnementSpreis für'S halbe Jahr 2 fl. 30 fr. Tägliche Ausgabe außer MontagS. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

VeberbLèÄe der GreègnLUe iM WebLete der poLLtifchen und mateeteLlsn ZstexeGe».

Frankfurt, den 6. Mai. Wir heben heute aus dem Pariser Vertrage diejenigen Bestimmungen hervor, welche in die deutschen Berkehrsverhältnisse eingreifen, indem sie den bisherigen Donauverkehr gänzlich umgestalten. Die im Auszuge vorliegenden Protokolle gewähren einen guten Anhalt für die Beurtheilung. Zunächst Protokoll 5 (Discussion über die Donanschifffahrt). Graf WalewSki be­steht auf der Theilnahme Bayerns und Würtembergs als Uferstaaten an der Ausführungs- Commission für die Schiffbarmachung der Donaumündungen; Graf Buol widersetzt sich, weil es sich blos um den unteren Donaulauf handele, wogegen jedoch Walcwski die Allgemeinheit der Frage geltend macht und auf Bayerns und Würtembergs Zulassung besteht. — Prot. 8. Neue Discussion über die Zusammensetzung der Commission für die Donauschifffahrt. Oesterreich beharrt auf seiner früheren Meinung, wogegen Lord Clarendon erinnert: wenn Oesterreich allein im Besitze der oberen Donauschiff­fahrt bleibe und an der unteren theilnehme, so würde es besondere und ausschließliche Vorrechte gewinnen, die der Kongreß nicht bestätigen könne. Graf Buol erklärte: das Bestreben der österreichischen Regierung gehe auf Verbreitung vollkommener Handels­freiheit, allein sie müsse früheren Rechten und Verpflichtungen Rechnung tragen und könne daher der einzusetzenden Donaucommission keine Autorität über den oberen Fluß­lauf zugestehen. Vertagung der Frage auf eine Entgegnung des Grafen Malewski, der auch auf die obere Donauschifffahrt die Grundsätze des Wiener Kongresses angewen­det wissen will. — Prot. 10. Graf Buol zeigt die Zustimmung seines HofeS an zur gänzlichen Anwendung der Prinzipien des Wiener Kongresses auf die obere und untere Donau, unter alleiniger Wahrung der von den Uferstaaten früher eingegangenen Ver­pflichtungen. — Auf demselben Grunde, aus welchem England und Frankreich auf die­sem Punkte bestanden, beruht der Widerstand Oesterreichs. Das Motiv liegt, wie die „A. A. Ztg." bemerkt, in den Verhältnissen der privilegirten Donaudampf­schifffahrtgesellschaft, welche die Befahrung dieses Stromes monopolisirt hat, und deren Actien auf die Veröffentlichung der Protokolle hin bedeutend gefallen sind. DaS Privileg dieser Gesellschaft mag scheinbar für den Augenblick gewahrt sein, allein hurch seine Zustimmung, die Grundsätze des Wiener Kongresses auch auf die Donau an-