Intelligenz-Blatt der freien Stadt Kankfutt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den /rankftüer Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: «m Geistpförtchen, SchlachthauSgaffe 21.)
JE 107.Dienstag, den 6. Mai 1856.
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Frankfurt, den 6. Mai. Wir heben heute aus dem Pariser Vertrage diejenigen Bestimmungen hervor, welche in die deutschen Berkehrsverhältnisse eingreifen, indem sie den bisherigen Donauverkehr gänzlich umgestalten. Die im Auszuge vorliegenden Protokolle gewähren einen guten Anhalt für die Beurtheilung. Zunächst Protokoll 5 (Discussion über die Donanschifffahrt). Graf WalewSki besteht auf der Theilnahme Bayerns und Würtembergs als Uferstaaten an der Ausführungs- Commission für die Schiffbarmachung der Donaumündungen; Graf Buol widersetzt sich, weil es sich blos um den unteren Donaulauf handele, wogegen jedoch Walcwski die Allgemeinheit der Frage geltend macht und auf Bayerns und Würtembergs Zulassung besteht. — Prot. 8. Neue Discussion über die Zusammensetzung der Commission für die Donauschifffahrt. Oesterreich beharrt auf seiner früheren Meinung, wogegen Lord Clarendon erinnert: wenn Oesterreich allein im Besitze der oberen Donauschifffahrt bleibe und an der unteren theilnehme, so würde es besondere und ausschließliche Vorrechte gewinnen, die der Kongreß nicht bestätigen könne. Graf Buol erklärte: das Bestreben der österreichischen Regierung gehe auf Verbreitung vollkommener Handelsfreiheit, allein sie müsse früheren Rechten und Verpflichtungen Rechnung tragen und könne daher der einzusetzenden Donaucommission keine Autorität über den oberen Flußlauf zugestehen. Vertagung der Frage auf eine Entgegnung des Grafen Malewski, der auch auf die obere Donauschifffahrt die Grundsätze des Wiener Kongresses angewendet wissen will. — Prot. 10. Graf Buol zeigt die Zustimmung seines HofeS an zur gänzlichen Anwendung der Prinzipien des Wiener Kongresses auf die obere und untere Donau, unter alleiniger Wahrung der von den Uferstaaten früher eingegangenen Verpflichtungen. — Auf demselben Grunde, aus welchem England und Frankreich auf diesem Punkte bestanden, beruht der Widerstand Oesterreichs. Das Motiv liegt, wie die „A. A. Ztg." bemerkt, in den Verhältnissen der privilegirten Donaudampfschifffahrtgesellschaft, welche die Befahrung dieses Stromes monopolisirt hat, und deren Actien auf die Veröffentlichung der Protokolle hin bedeutend gefallen sind. DaS Privileg dieser Gesellschaft mag scheinbar für den Augenblick gewahrt sein, allein hurch seine Zustimmung, die Grundsätze des Wiener Kongresses auch auf die Donau an-