Intelligenz-Blatt der freien Stadt /rankstes, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
^§100. Samstag, den 26. April 1856.
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Ueberbliâe der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 26. April. (Der Protestantismus in Gefahr). Obwohl über die'Verhandlungen des Wiener Concils der österreichischen Presse jede Mittheilung untersagt ist, so läßt sich doch aus der entfchiedenen und stolzen Sprache, welche plötzlich die ultramontane Presse in Deutschland führt, schließen, daß die ultramontane Partei mit den bisherigen Beschlüssen der Bischöfe Ursache hat, zufrieden zu sein. Die Schwierigkeiten welche die aggressive Haltung des Concils nicht allein der österreichischen, sondern in weiteren Consequenzen auch für die übrigen deutschen Regierungen herbeizuführen droht, sind keineswegs gering anzuschlagen. Je dringender kirchliche und staatliche Behörden auf ein gegenseitiges Einvernehmen angewiesen sind, desto bedauerlicher ist eS, wenn diese nothwendige Eintracht von den kirchlichen Behörden gestört wird. Als ein Symptom dieses Zwiespaltes ist der Ordinariats-Erlaß der Wiener Erzdiözese vom 25. März, welcher in Betreff der Begräbnisse der Akatholiken ohne Einvernehmen mit den Staatsbehörden ergangen, zu betrachten. Sein wesentlicher Inhalt ist folgender: Die Pfarreien sollen darauf sehen, daß womöglich abgesonderte protestantische Lerchenhöfe errichtet werden. Wo dies nicht sein kann, sollen in den katholischen Friedhöfen besondere, un geweihte Räume für die Begräbnisse von Personen des evangelischen Cultus ausgeschieden und mit einer Mauer oder doch mit einer Hecke ic. umfriedet werden. Es folgen sodann besondere Vorschriften, daß und wie sich die katholische Geistlichkeit von den Bestattungen der Akatholiken fern zu halten habe. Wo es also protestantische Bethäuser nicht gibt, werden in Oesterreich Protestanten künftig ohne Leichenwagen, Bahrtuch und Glockengeläute bestattet werden müssen, denn der katholische Pfarrer darf das eine und das andere nicht mehr beistellen, wenn er auch wollte. So ist auch bereits geschehen, und besonders wird eines Falles in Mähren Erwähnung gethan. Dort mußte wegen der Weigerung des katholischen Seelsorgers, den Leichenwagen zur Bestattung eines Evangelischen zu verabfolgen, die Leiche mitten im Winter mit dem unbedeckten Sarg auf einen Handschlitten gestellt und nach dem Friedhofe geschleppt werden. Daselbst durfte zwar ohne Sang und Klang der Verstorbene, gleich einem Selbstmörder oder Malefikanten, in die Erde verscharrt werden, aber die Verwandten und