Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt der freien §iadi Kmksuü, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Franksnrter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: sm Geistpförtchen, SchlachthauSgaffe 21.)

M 90. Dienstag, den 15. April 1856.

Abonnementspreis für'S halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Abonnements-Weftellmtgen auf das Jntelligenzblatt, verbunden mit dem Amtsblatt und den Frankfurter Nachrichten, werden täg­lich in der Expedition angenommen.

Uebsxbliâ Her (Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 15. April. Ein Ereigniß, dem von verschiedenen Seiten mit Spannung entgegengesehen wurde, hat endlich stattgefunden. Die bischöfliche Kon­ferenz zu Wien ist am 6. d. M. mit großem Gepränge eröffnet und durch eine Rede des Cardinal Viale Prela eingeleitet worden, in welcher derselbe auf die hohe Bedeu­tung der Versammlung für die Kirche hingewiesen hat. Hiernach präsidirt also der päbstliche Legat und die Versammlung hat praktisch den Charakter eines Concils an­genommen. Die Aufgabe der Versammlung besteht in der Vereinbarung von Maßregeln, welche die gleichförmige und angemessene Ausführung eines Staatsgesetzes auf österreichischem Staatsgebiete sichern sollen. Welchen ersprießlichen Einfluß auf die Erreichung dieses Zweckes die eidliche Bekräftigung eines dem Vernehmen nach auf die Satzungen des Tridentiner Concils basirten Glaubensbekenntnisses haben soll, mit welchem das Festprogramm des Herrn Male Prela die Feierlichkeiten inaugu- rirt hat, läßt sich nicht beurtheilen, so lange der Tenor dieses Glaubensbekenntnisses nicht vorliegt. Doch erinnern wir uns, daß, abgesehen von der allgemeinen Tendenz jener Kirchenversammlung, den Katholicismus in möglichst schroffem Gegensatz zur Lehre der Protestanten aufzustellen, eine seiner hervorragendsten Bestimmungen das Decret von der Priesterweihe und Hierarchie ist, durch welche die von den deutschen, französischen und spanischen Bischöfen aufgestellte Behauptung von dem nicht pâbstlichen, sondern gött­lichem Ursprung der bischöflichen Würde ganz im römischen Sinne entschieden würde. Der Gang der Verhandlungen wird uns über die Tragweite des an die Spitze gestell­ten Prinzips belehren. Im Interesse der ferneren Entwickelung eines Bundesstaates können wir nur wünschen, daß dieselben zu einem ersprießlichen Resultat führen mögen. Wenn aber von Seiten der ultramontanen Partei darauf hingewiesen wird, daß die Beschlüsse der Wiener Conferenz für das übrige Deutschland maßgebend seien, so können