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Zntelltgenz-BIatè der freiea Siadè /raakfart, verbunden mit dem AmtLblstt, Organ der hiesigen Staats- behörden, und den /rankfarter Nachrichten als Extrabeilage. |

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthauögaffe 21.)

M 78. Dienstag, den 1. April 1856.

BbonnementSpreis für'S Halbe Zahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. fâr die gespaltene Zeile.

Abonrrements-BesLeüimgen auf das Jntelligenzblatt, verbunden mit dem Amtsblatt und den Frankfurter Nachrichten, werden täg­lich in der Expedition angenommen.

Die hèestgen Anstalten und Sehenswürdigkeiten betr.

.Für nächste Wiederholung dieser Bekanntmachung, Anfangs des neuen Quartals wird die gefällige Angabe von etwaigen Abänderungen in der Expedition erbeten.

Bethmann'sches, von, Museum, nahe am Friedbergerthor,

offen: täglich von 10 bis 4 Uhr.

Blindenanstalt, Zeil 24, offen: von 8 bis 12 Uhr und von 2 bis 5 Uhr an Wochen­tagen dem Besuche deS Publikums, und damit sich die Gönner derselben von Leistungen der Blinden überzeugen können, so werden Arbeiten mannich- faltiger Art sowohl zur Ansicht als zum Berkaufe vorgelegt.

Diorama, auf dem Gallusfeld, nächst dem Main-Wescr-Bahnhof, offen: täglich und zu allen Stunden des Tages.

Frankfurter Kunstverein, Noßmarkt 20, offen: täglich von 9 bis 6 Uhr.

Kaisersaal, im Römer, offen: Montags und Mittwochs von 11 bis 1 Uhr. Senckenberg'sche Bibliothek, bestehend aus den vereinigten Bibliotheken des medicini- schcn Institutes, der naturforschenden Gesellschaft des physikalischen, des ärzt­lichen und des geographischen Vereins, offen: täglich, von 11 bis 12 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- u. Feiertage.

Senckenberg'sches naturgeschichtliches Museum, am Eschenheimerthor,

o ffen: zu freiem Besuche für Jedermann: Mittwochs von 2 bis 4 Uhr und Freitags von 11 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der auf diese Tage fallenden Feiertage; außer dieser Zeit kann dasselbe nur den Mitgliedern der Sencken- berg'schen naturforschenden Gesellschaft und Solchey, die von einem Mitgliede eingeführt sind, bei Vorzeigung der zu diesem Zweck den Mitgliedern ertheilten Eintrittskarten geöffnet werden.