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Intelligenz-Blatt

der freien Stabt Frmkfsrt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Franksvrter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

M 72. Dienstag,, den 25. März

1856.

Abonnementspreis für'S halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungs gebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

^^" Inserate aller Art in diesen in hiesiger Stadt und Um­gegend in 4000 Exemplaren verbreiteten und in jeder Familie hier gelesenen Blättern können auf den besten Erfolg rechnen, worauf besonders auch die geehrten Besucher der hiesigen Messe aufmerksam gemacht werden

NeberblLÄe des Greègmffe im GâLeLs dee politischen und Materiellen JKtersisen.

Frankfurt, den 25. März. Wir haben kürzlich (in No. 64 dieser Blätter) einen Artikel der Augsb. Allg. Ztg." hervorgehoben, welcher von den in der Bundestagssitzung vom 2t. Februar gestellten drei Anträgen Bayerns den auf das deutsche Heimatsrecht bezüglichen behandelt. Ein neuerer Artikel desselben Blattes betrifft den zweiten jener Anträge, auf welchen wir uns, bei dem unbestreitbar hohen Interesse des Gegenstandes, Vorbehalten auch unsererseits demnächst zurückzukommen. Vorläufig begnügen wir uns, jenen Artikel in dem Folgenden mitzutheilen. „Die Bundesversammlung, heißt eS, hat bereits einen Ausschuß gewählt, welcher den von Bayern gestellten Antrag „auf gemein­same Organisation der Auswanderung, zu dem Zweck, daß die Auswanverer nicht dem Zufall und der Speculation Preis gegeben wären, in angemessenen Gegenden Aussicht auf eine sichere Existenz gewönnen, aber auch ihr Deutschthum bewahren und mit ihrem Vaterland in einer beiden Theilen zum Vortheil gereichenden Beziehung verbleiben könn­ten", begutachten soll. Das beste Verständniß dieses nicht nur auf die Fürsorge für die deutschen Unterthanen, sondern auch auf die Forderung der deutschen Interessen jenseits des Meeres gerichteten Antrages dürfte ein Rückblick auf das sein, was früher in die­sem Betreff von den deutschen Regierungen nicht minder wie vom deutschen Volke er­strebt ward. Preußen war es, welches zuerst und schon 1847 es sich angelegen sein ließ, die Auswanderung zur Sache des deutschen Bundes zu machen. Es wünschte zu diesem Zwecke besonders die Anstellung von deutschen Agenten oder Consuln, an den Hauptorten der Abfahrt und Ankunft oder der Ansiedelung, Uebereinkommnisse mit den Regierungen derjenigen Länder, wohin die Züge in der Regel gehen, überhaupt einer Organisation behufs besserer Sicherstellung des künftigen Loses der Auswanderer. Die