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Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, zfj^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage. I

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(Expedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgaffe 21.)

J^ 58. Samsag, den 8. März 1856.

Abonnementspreis für'S halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungs gebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

DrM^ Inserate aller Art in diesen in hiesiger Stadt und Um­gegend in 4000 Exemplaren verbreiteten und in jeder Familie hier gelesenen Blättern können auf den besten Erfolg rechnen, worauf besonders auch die geehrten Besucher der hiesigen Messe aufmerksam ge­macht werden.

UebeebliSe der EreègmUe im Gebiets der politischen nnd materiellen Interessen.

Frankfurt, den 8. März. Aus dem verwirrten Gewebe von Nachrichten, welche die Zeitungen über den Verlauf der Pariser Konferenzen am 25., 28. Februar und 1. d. M. brachten, ist es schwer, sich ein klares und deutliches Bild zu entwerfen, da Parteinahme und egoistische Motive als die Hauptquellen jener Mittheilungen am Quai d'Orsay zu betrachten sind. Nur zwei Kundgebungen von officiellem Character liegen über jene Verhandlungen bis jetzt vor. Am 3. d. M. nämlich erklärte Lord Palmerston in dem Unterhause: „ES sei in der Konferenz vom 25. beschlossen, daß das Wiener Protokoll und die in demselben von Seiten Rußlands angenommenen Artikel die Gültigkeit eines Präliminarfriedensvertrages haben und daß die Bevollmächtigten sofort zur Erörterung der anderen Fragen schreiten sollten." An demselben Tage hat der Kaiser in der Er­öffnungsrede des Senats und der gesetzgebenden Kammern sich über die Confercnzcn ausge­sprochen. In dieser Rede ist jedoch der Inhalt der Verhandlungen mit keinem Worte erwähnt; es ist vielmehr nur „deS Geistes der Mäßigung und Billigkeit" gedacht, welcher die Konferenz- Mitglieder belebt und darauf die Hoffnung deS Friedens gegründet. Allerdings enthält eine solche ostensible Versicherung aus einem solchen Munde und an solcher Stelle gesprochen, eine Art von Bürgschaft für die Resultate der Konferenzen, und wir wollen derselben um so mehr vertrauen, als es scheint, daß bereits einzelne Bestimmungen der dem- nächstigen Friedensurkunde schon jetzt zur Ausführung gelangen. Die durch Punkt vier der Friedenspräliminarien zugesicherte Sicherstellung der religiösen und politischen Rechte der Rajahs nämlich bildet den Inhalt deS kaiserlichen Fermans, welcher am 21. v. M. zu Konstantinopel proklamirt worden. Durch denselben ist den Christen daS Recht ver-