Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

M 33. Freitag, den 8. Februar 1856»

Abonnementspreis für'S halbe Jahr 2fl.?0 fr. Tägliche Ausgabe außer Montags.

Etnrückungs gebühren: 6 kr. für die ganze, 3 fr. für die gespaltene Zeile.

Abonnementsbestellungen für das In'teÜigenzblatt, mit Nach­lieferung der im Monat Januar und Februar erschienenen Nummern, werden täglich in der Expedition angenommen.

B e k a N u t zu a ch « n g en. '

Bekanntmachung, die Prolongation der am 13. (14.) Februar d. I. verfallenden Pfand­scheine betreffend.

ES werden die Besitzer der Pfandscheine, welche am 15.(14.) Februar d. I. verfallen, hiermit aufgefordert, deren Prolongation vom» _

9. bis 26 Februar, Dienstag oder Donnerstag Bormittags, dahier zu bewirken, danach Ablauf dieses Termins keine Prolongation mehr ange­nommen wird.

An den nächstfolgenden Amtstagen, den 3., 5., 7. und 10. März, kann gegen die ge­wöhnlichen Spesen noch ausgelöst, aber nicht compensirt werden.

Die darauf folgende Vergantung beginnt Dienstag den 11. März, Nachmittags 2 Uhr, und damit solche in Ordnung gehalten werden könne, so findet während derselben weder Prolongation, Auslösung, noch Kompensation der erwähnten verfallenen Pfandscheine statt und nur durch Ankauf in der Versteigerung können die Eigenthümer wieder in den Besitz' ihrer durch ihre Versäumniß in dieselbe gekommenen Pfänder gelangen.

Frankfurt a. M., den 26. Januar 1856. Pfand-Amt.

Die Kanzlei der Kurfürstlich Hessischen Bundes­tags-Gesandtschaft befindet sich üom 2. Februar d. J. an in No. 2 der Gekenheimer Landstraße.

Schulbücher, gebraucht und neu, bei W. Erra^ alte Mainzergaffe 35.