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Intelligenz-Blatt

der freies Stadt Frankfurt, xSl

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- behörden, und den Frasksurtn Nachrichten als Extrabeilage. |

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

^ 27. Freitag, den 1. Februar 1856.

AbonnementSpreiS für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags.

Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Abonnementsbestellungen für das Jntelligenzblatt, mit Nach­lieferung der im Monat Januar erschienenen Nummern, werden täglich in der Expedition angenommen.

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Bekanntmachungen.

Bekanntmachung,

die Prolongation der am 13. (14.) Februar d. J. verfallenden Pfand­scheine betreffend.

Es werden die Besitzer der Pfandscheine, welche am 15.(14.) Februar d. I. verfallen, hiermit aufgefordert, deren Prolongation vom

8. bis 26. Februar, Dienstag oder Donnerstag Vormittags, dahier zu bewirken, da nach Ablauf dieses Termins keine Prolongation mehr ange­nommen wird.

An den nächstfolgenden Amtstagen, den 3., 5., 7. und 10. März, kann gegen die ge­wöhnlichen Spesen noch ausgelöst, aber nicht compensirt werden.

Die daraus folgende Vergantung beginnt Dienstag den 11. März, Nachmittags 2 Uhr, und damit solche in Ordnung gehalten werden könne, so findet während derselben weder Prolongation, Auslösung, noch Kompensation der erwähnten verfallenen Pfandscheine statt und nur durch Ankauf in der Versteigerung können die Eigenthümer wieder in den Besitz ihrer durch ihre Versäumniß in dieselbe gekommenen Pfänder gelangen.

Frankfurt a. M., den 26. Januar 1856. Pfand-Amt.

In Reparaturen von Violinen, Guitarren?, Melodivns (oder Fisharmonika), Qrgeln, MusLkdofen rc., sowie auch Automaten und Galanteriewaaren empfiehlt fich ____________________ C. Spieß, Kühgaffe No. 6.

Gebackene Fische jeden Freitag im „Affen", SchrmrgaUe w.