Zntelligenz-Blatt
der freien Stadt /rankfurt,
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den ^frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.)
â 12. Dienstag, den 15. Januar 1856.
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Weberblicke der Greigttiffe im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 15. Jan. Wir sehen im Folgenden den Wortlaut der westmâchtlichen und der russischen Friedensbedingungen, welche unabhängig von einander entstanden sind, nebeneinander und werden einige kritische Betrachtungen daran knüpfen. Le Nord formulirt die am 28. Dec. in Petersburg vom Grafen Esterhazy überbrachten westmâchtlich-österreichischen Punkte folgendermaßen: 1) DaS ausschließliche Proteciorat Rußlands über die Moldau und Wallachei wird aufgehoben, dagegen nimmt Rußland mit der Pforte, England, Frankreich, Oesterreich (und Deputaten der Bewohner, Vertretern der Hospodare?» Theil an den Berathungen, wodurch den Fürstenthümern'eine ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende innere Organisation gegeben wird. Diese Organisation wird die Pforte verleihen oder bestätigen. Sie werden ein eigenes Defensiv ystem bilden (was nicht nur Wiederherstellung der Festungen Galatz , Jbrail und der Rustschuk, Silistria und Widdin gegenüberliegenden Brückenköpfe, sondern auch eine einheitliche Organisation zu bedingen scheint). Die Grenze wird erweitert, und statt des Pruth werden von Ehotim bis zum Salzsee Salyk die Hügel zwischen Pruth und Dnister die Grenzscheide bilden. 2) Regulirung der Fahrt auf den Donaumündungen nach den vom Wiener Congreß aufgestellten allgemeinen Grundsätzen über freie Flußschifffahrt; Stationirung von Wachschiffen aller contrahirenden Mächte. 3) Neutralisirung deS schwarzen Meeres; Schließung der Meerengen; kein militärisches See-Arsenal darf beibehalten oder angelegt werden; Consuln in den Häfen des schwarzen Meeres; Einigung zwischen Rußland und der Türkei über die Zahl der zum Küstendienste nöthigen Fahrzeuge, welche Einigung von den andern Mächten genehmigt wird und dann einen in» tegrirenden Theil des allgemeinen Vertrags bildet. 4) Feststellung der politischen und religiösen Rechte der Rajah durch Verhandlungen zwischen der Pforte, England, Frankreich, Oesterreich und Rußland. DaS russische Gegenproject, wie eS im Rundschreiben deS Grafen Nesselrode niedergelegt ist, bezieht sich nur auf den dritten Punkt, der ja ,