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ZutelttgenzBlatt

der freien Stadt /rankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Erpeditionr am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.)

J£ 288. Donnerstag, den 6. December 1855.

Die Abgabe von Inseraten wird bei herannahendem Weihnachtfeste mög­lichst Vormittags erbeten, wenn besonderer Werth darauf gelegt wird, daß solche am folgenden Tage erscheinen.

Die Expedition des Jntelligenzblattes.

Ueberblicke der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Fran§furt, den 6. December. Die hier erscheinende Zeitung: „Deutschland" hat am 2. December unter dem Titel: Die Theuerung und der Zollverein, einen staatS- wirthschaftlichen Leitartikel gebracht, welcher einer Beleuchtung seiner Hauptsätze bedarf. Zunächst beklagt der Verfasser die Höhe der Besteuerung deS Kaffees, „welcher für die ärmeren Klaffen ein Nahrungsmittel geworden sei." Freilich wäre eine völlige Aufhebung der Zölle ein Radicalmittel zur Erleichterung der ärmeren Klassen, aber die Staatskassen der den Zollverein bildenden Länder können ohne die Steuererträge nicht leben. Was schon von vorn herein jedem mit der Materie Vertrauten klar war, hat noch außerdem das Jahr 1848 auf dem Wege deS Versuchs erwiesen, daß die soge­nannten Luxus st euern so gut wie nichts einbringen, und nur die Besteuerungen der Gegenstände des allgemeinen Verbrauchs befriedigende Resultate geben. In der That trägt der Kaffee, trotz der mit 1. Juli 1853 eingetretenen Ermäß igung der Steuer von 6’A auf 5 Thlr., 25 pCt. der Gesammteinnahme des Zollvereins.

Noch mehr beklagt der Verfasser den Anbau von Tabak und Runkelrüben in Deutsch­land, „wodurch Tausende von Morgen des besten Weizenbodens dem Getreidebau ent­zogen würden." Wenn gleich der Verfasser den Grundsätzen des Freihandels zu huldigen scheint, so ist er doch in jener Ansicht befangen, als wenn jedes Land mit Rücksicht auf sich allein zu produciren hätte, eine Ansicht, die eigentlich geradezu auf den Schutzzoll hinführt, indem dies Sichselbstgenügen eines Handelsgebietes nur durch Schutzzölle erzwungen werden kann. Wenn, wie notorisch, bei uns der Bau von Rü­ben und Tabak vielmehr einträgt, als der Anbau von Weizen, so kann man eben für das damit gewonnene Geld vielmehr Getreide als man selbst auf gleichem Raume erzie­len könnte, in solchen Ländern kaufen, wo der Bau von Tabak und Rüben weniger lohnend ist, als der von Weizen; und weil eine enge Verbindung von Agrikultur und Industrie, sowie Ueberfluß an Arbeitskräften Bedingung zu einer vortheilhaften Tabaks­und Rübenkultur find, so wird dem Weizenboden dadurch kein merkbarer Abtrag gesche-