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Zntelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfort, ^^

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Erpeditionr am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.)

M 241. Freitag, den 12. Octoder 1855.

Abonnementspreis für'S halbe Jahr 2fl.30kr. Tägliche Ausgabe außer Montags.

Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung, die Prolongation der am 13. p6.) Oktober d. I. verfallenden Pfand­scheine betreffend.

ES werden die Besitzer der Pfandscheine, welche am 15.(16.) October d. I. verfallen, hiermit aufgefordert, deren Prolongation vom

2. bis 23. Oktober, Dienstag oder Donnerstag Vormittags, dahier zu bewirken, da nach Ablauf dieses Termins keine Prolongation mehr ange­nommen wird.

An den nächstfolgenden Amtstagen, den 2., 5., 7. und 9. Nov., kann gegen die ge­wöhnlichen Spesen noch ausgelöst, aber nicht compensirt werden.

Die darauf folgende Vergantung beginnt Dienstag den 13. Nov., Nachmittags 2 Uhr, und damit solche in Ordnung gehalten werden könne, so findet während derselben weder Prolongation, Auslösung, noch Compensation der erwähnten verfallenen Pfandscheine statt und nur durch Ankauf in der Versteigerung können die Eigenthümer wieder in den Besitz ihrer durch ihre Vernachlässigung in dieselbe gekommenen Pfänder gelangen.

Frankfurt a. M., den 26. September 1855. Pfand-Amt.

Georg Heinrich Wilhelm,

Bleidenstraße No. 4,

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