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Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, ^^^.

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen StaatS- behirden, und den frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.» /

iErpedition- am Geistpförtchen, Schlachihauögafie 21.)

J£ 226. Dienstag, den 25. Septemder 1855.

Abonnementspreis für'S halbe Jahr 2fi. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungögebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. fljr die gespaltene Zeile.

Ueberblicke der Ereignisse im Gebiete -er politischen un- materiellen Interessen.

Frankfurt, 25, September. So sehr auch die Ursachen der jetzt herrschenden Theuerung überall schon Gegenstand öffentlicher Besprechung gewesen sind, so muß man dennoch der Ueberzeugung sein, daß dieselben weder immer richtig erkannt wurden, noch auch die Mittel, die man zu ihrer Abhülfe in Vorschlag brachte, die geeigneten waren, ja daß eine öffentliche Besprechung überhaupt nur zur Aufklärung über den Nothstand, nicht aber zur Beseitigung desselben führen könne. Vor allen Dingen hat man die Klagen über den Kornwucher, den man als die hauptsächlichste Ursache der Theuerung anzusehen ge­neigt ist, als von irrigen, die Verkehrsverhältnisse unserer Zeit verkennenden Vorstellun­gen ausgehend anzusehen. Der Kornwucher, wie er in früheren Zeiten wohl vorgekowmen, d. h. die durch Manipulationen aller Art hervorgerufene, längere Zeit andauernde Steigerung der Preise ist heut zu Tage schon darum nicht mehr möglich, weil bei den bestehenden Communikationsmitteln alle Getreidemärkte der Welt mit einander in Verbindung stehen, und weder ein einzelnes Handelshaus, mag es auch noch so viele Mittel besitzen, noch auch eine Gesellschaft von Händlern im Stande sind, durch ihre Speculationen einen dommirenden Einfluß auf alle Märkte auszuüben. Möglich bleibt dabei freilich immer noch, daß die Speculation auf einzelnen Märkten vorübergehend eine künstliche Steige­rung der Pretse hervorrufen kann; besonders ist dies ohne Zweifel da der Fall, wo die sogenannten Verkäufe auf Lieferung, die nur um der Differenz willen geschlossen werden, m bedeutendem Maße um sich gegriffen haben. Bekanntlich sind diese Liefcrungsqe- schaste, bet denen es sich um nichts weniger als um die wirkliche Lieferung der Waâre zu dem fest gelegten Zeitpunkte handelt, weiter nichts als ein Hazardspiel, und sie fallen daher ohne Zweifel unter die gesetzlichen Strafbestimmungen, welche gegen die Hazardspiele erlassen sind, können aber leider von dem Arme des Gesetzes deshalb nicht erreicht wer- e$ kein Mittel gibt, die blos zum Schein wegen der Differenz geschlossenen Geschäfte von den wirklichen zu unterscheiden, und weil die Erfahrung gelehrt hat, daß jeder Versuch gegen die Scheingeschäfte einzuschreiten störend auf den reellen Handel elnwlrkt, und daher gerade das Gegentheil von dem erreicht, was durch die Maßregel