Jntellègenz-Blatt
der freien Stadt Kmkstrt,
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats-
behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Gratisbeilage^ ^^^^^M
(Erpedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.) ^ML
J£ 123. Samstag, den 26. Mai 1855.
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V^b" Wegen der Feier des H. Pfingstfestes wird das nächste dienstägige Inteiligenzblatt Mittwoch den 30. Mai ausgegeben und Inserate noch Dienstag nur bis Nachmittags 3 Uhr angenommen.
Uebepbliâ der Greignèsse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 26. Mai. Bei der Bedeutung, welche unsere Stadt als Hauptgeldmarkt für Süd- und Mitteldeutschland hat, können wir nicht umhin, in diesen auch den materiellen Interessen gewidmeten Ueberblicken von einer national-ökonomischen Fehde Kenntniß zu nehmen, welche sich über die Frage entsponnen hat, ob die Ausprägung von Doppelthalern oder von Gulden den süddeutschen Interessen mehr entspräche. Um so mehr liegt uns diese Verpflichtung aus, als nach der Mittheilung der „Postzeitung" der Artikel des „Actionär", welcher die Debatte hervorgerufen hat, „den Chef einer der reichsten und angesehensten hiesigen Handlungsfirmen" zum Verfasser hat. Indem wir daher unsere geehrten Leser darauf aufmersam machen, daß der in Rede stehende Artikel sich im „Äctionär" vom 13. und in der „Postzeitung" vom 16. d. M., sowie die Erwiderung darauf ip! „Frankfurter Journal" vom 23. d. M. befindet, glauben wir die Prüfung und Entscheidung über diese Münzfrage lediglich ihrem Urtheil überlassen zu können. Wir beschränken uns nur darauf, aus dem in jenen Artikeln enthaltenen Material einzelne thatsächliche Irrthümer hervorzuheben, in welche der Verfasser des „Actionär" Artikels verfallen ist. Derselbe behauptet nämlich zunächst, daß eine Unmasse von Guldenstücken in Folge der Zollabrechnungen zwischen den Vereinsstaaten nach Sachsen und Preußen wandere. Dieß ist entschieden unrichtig; denn gerade Preußen und Sachsen find vorzugsweise die Staaten, welche gewöhnlich bedeutende Herauszahlungen an die süddeutschen Staaten zu leisten haben. Eine Auswanderung von Guldenstücken nach Preußen uüd Sachsen findet mitunter allerdings statt; aber, aus einem ganz anderen, als dem angegebenen Grunde. Die Zollpflichtigen lön-