Intelligenz-Blatt der freie« Stadt Fraaksatt, ^® verbunden mit dem Anrtsblatt, Organ der hiesigen StaatS- behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Gratisbeilage.» HMMNM ---**®®®®°*--
(Erpedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.)
^Z 119. Dienstag, den 22. Mai 1855.
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Ueberblicke der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 22. Mai. Die „Oesterreichische Zeitung" enthielt vor Kurzem einen Artikel, in dessen Eingang sie an Deutschland die Aufforderung richtete sich an Oesterreich anzuschließen um mit diesem einen Frieden von Rußland zu erzwingen, während sie am Schluß Frankreich an die Hand gab durch Aufstellung eines großen Rhein he er es die deutschen Staaten zur Mobilmachung und zur Kriegführung gegen Rußland zu nöthigen. Diese Aeußerungen haben in der entrüsteten deutschen Presse von Seiten der verschiedensten Parteien die gebührende Zurechtweisung gefunden. So sagt z. B. die Leipziger Zeitung: „Ein Theil der Presse an der Donau hält seit einigen Tagen zu der eingetretenen einstweiligen Vertagung der Wiener Conferenzen einen seltsamen Epilog. Namentlich macht die'„österreichische Zeitung", wie man sagt, „Lloyd's Nachfolger", sich laut. Da heißt es z. B.: „Die Zeit ist jetzt gekommen, in welcher die deutschen Mächte in der orientalischen Frage einen Standpunkt einzunehmen haben. Sollten sie sich dazu entschließen, mit dem österreichischen Cabinete Hand in Hand zu gehen, sollten sie in energischer Weise ihrer Opferbereitwilligkeit für die allgemeine Sache an den Tag legen, so ist es wahrscheinlich, daß die Opfer selbst niemals verlangt . . . Einem einigen Deutschland gegenüber würde Rußland nachgeben." Nun ist aber bekannt, daß Deutschland, d. h. der deutsche Bund als Gesammtmacht, seinen, versteht sich selbstständigen Standpunkt zur orientalischen Frage sehr bestimmt eingenommen hat und zwar völlig Hand in Hand mit Oesterreich. Indeß ist wohl nur die große Jugend der österreichischen Zeitung der Grund, daß sie von dem auf den Antrag von Oesterreich und von Preußen erfolgten Beitritte des Bundes zu dem Aprilvertrage von 1854 unb dessen beiden Zusatzartikeln nichts zu wissen scheint. Der Aprilvertrag, geschlossen für die ganze Dauer des Krieges zwischen Rußland einerseits und der Türkei, Frankreich und England andererseits, ist die specielle Grundlage jenes Standpunktes, und zwar des Standpunktes aller deutschen Staaten, weil der deutsche Bund bei seinem Anschlusse sehr richtig erkannte, daß er in europäischen Fragen seine Aufgabe nicht auf den Buchstaben seiner Grundgesetze beschränken, sondern überall mit seiner ganzen