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Intelligenz-Blatt der freien KM Kasksart, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen StaatS- . behörden, und den Frankfurter Nachrichtm als Gratisbeilage^

(Erpedition: am Geistpförtchcn, SchlachthauSgasse 21.)

JS 114. Dienstag, den 15. Mai 1855.

AbonnementSpreis für's halbe Jahr 2fl 30fr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 fr. für die ganze, 3 fr. für die gespaltene Zeile.

AebseblLÄe der GreigniUe èm Gebiete der politischen rmd materiellen Interessen.

Frankfurt, den 15. Mai. In den Blättern ist irrthümlich von Vcrmitte- lungsvorschlägcn die Rede, welche Preußen zur Herbeiführung eines Friedens den West­mächten vorgelegt habe; indessen sind die Verhandlungen dieses Staates mit Frankreich und England über die Interpretation der vier Garantiepunkte abgebrochen, an den Con- fcrenzen ist Preußen nicht betheiligt und officiell nimmt es von' ihnen keine Kenntniß. Es fehlen also die Kanäle für die Anbringung von Vermittelungsvorschlägen. So er­wünscht auch die Theilnahme Preußens an den diplomatischen Verhandlungen über die Interpretation des dritten Punktes sein mag, ebenso motivirt ist doch die Zurückhaltung des Berliner Cabinets in einer Angelegenheit, deren Verwirrung ihm stets unausbleib­lich erschien. Preußen bedarf überdieß gar nicht von seinem Standpunkte der Einmischung in die Ffottenfrage des schwarzen Meeres, um sich wieder mit den andern Mächten in Uebereinstimmung zu setzen, denn diese wissen bereits, daß es weder zu Gunsten der einen, noch der andern Interpretation der vier Punkte zum Schwerte greifen wird.

Was die Stellung Oesterreichs betrifft, so machte dieses bekanntlich den Versuch die einander ausschließenden Standpunkte der Propositionen Rußlands und der Westmachte zu vermitteln Rußland wollte das schwarze Meere zum mare clausum machen und der Pforte mittelst einer Modifikation des Dardanellenvertrages frei stellen, fremden Kriegs- Mffen auf eigene Erwägung die Dardanellen zu öffnen. Die Westmächte verlangten Beschränkung, der russischen Flotte im schwarzen Meere auf eine Anzahl von Schiffen, deren Marimum in einem Vertrage her präeisirenden Mächte festzustellen wäre. Die Innehaltung dieses Marimums, dessen Neberschreitung den Casus belli bildet, sollte ga- rantirt und zu diesem Zweck sollten die Westmächte berechtigt werden, nicht nur ihre Agenten in allen Häfen des schwarzen Meeres zu halten sondern auch in demselben Flot- tenstationen zu ctabliren, deren Gesammtstärke etwa 7s der Gesammtstärke der russischen und türkischen Flotte darzustellen haben würden. Der österreichische VermittelungSvor- schlag suchte nun dem Bedenken Rußlands zu begegnen, indem er von der die Agenten betreffenden Forderung als der Würde Rußlands unangemessen gänzlich abging und dem