Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, /^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- â^W^^M^ behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Gratisbeilage.^ I
(Erpeditign: am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.)
^R 94. Samstag, den 21. April 1855.
UeberbliÄe der Ereignisse im GeNètè der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 21. April. (Der deutsche Bund und die französische Circularnote.) Die Vossische Zeitung enthält einen Artikel über die französische Circularnote vom 27. vorigen Monats, dem wir folgende Stellen entnehmen: „Das französische Rundschreiben vom 27. März, (das noch immer in der Presse vielfach besprochen wird), führt von selbst in diesem Augenblick zunächst auf das von Frankreich in der gegenwärtigen Frage dem deutschen Bunde gegenüber beobachtete Verfahren. Den ersten Schritt einer versuchten indirekten Einmischung in die inneren Angelegenheiten Deutschlands that das französische Cabinet im Laufe der gegenwärtigen Krisis bekanntlich in der Circulardepeschc des Minister Drouin de l'Huys vom 14. October vorigen Jahres. Es war darin von „den besonderen Interessen Deutschlands" die Rede, von denen die Depesche behauptete, „daß sie übel berechnet und bedient worden;" es wurde der Bundesversammlung insinuirt, wodurch sie verhindern könne, „die Bedeutung einzubüßen, auf welche sie selbst Anspruch mache", auf die Rolle hingewiesen, auf die cs „durch seine Stellung an Europa angewiesen sei" u. s. w. Es bedarf nur des wörtlich hier Angeführten um zu begreifen, daß eine solche Sprache einer Macht gegenüber als unzulässig erklärt werden muß, welche eine europäische Gejammtmacht, die der deutsche Bund mit allen sich daran knüpfendenvölkerrechtlichen Attributen anerkanntermaßen repräscntirt. Der zweite ähnliche Versuch von französischer Seite war die Art und Weise, in welcher Beschwerde über die Sprache geführt wurde, welche der preußische Bundestagsgesandte in der Sitzung des Bundestags vom 22. Fe-
A angeblich geführt haben sollte. In der Note des preußischen Cabinets vom
Marz hatte die königliche Regierung namentlich darauf hingewiesen, daß sie, „die Berathung des deutschen Bundes als den Ausdruck der nationalen Selbstständigkeit Deutschlands und deshalb vor aller fremder Einmischung geschützt ansehe." In dem »M« Rundschreiben vom 27. März wird nun zunächst bestritten, daß es fremden "'^ Zukommen joKe, sich mit den inneren Berathungen des Bundestages zu belästigen, insofern biete nicht ausschließlich „deutsche Interessen" zum Gegen-
Dies in dem Rundschreiben aufgestellte Prinzip beweist offenbar zu viel und deshalb eben beweist es nichts. Denn einmal wird doch wohl nur der deutsche baruber zu entscheiden haben, ob ein von ihm zur Berathung gezogener Gegenstand ein ausschließlich „deutsches Interesse" habe oder nicht und sodann uegt es auf der Hand, daß, wo es sich um europäisches Interesse handelt, es sich