Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, /^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- â^W^^M^ behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Gratisbeilage.^ I

(Erpeditign: am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.)

^R 94. Samstag, den 21. April 1855.

UeberbliÄe der Ereignisse im GeNètè der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 21. April. (Der deutsche Bund und die französische Circularnote.) Die Vossische Zeitung enthält einen Artikel über die französische Circularnote vom 27. vorigen Monats, dem wir folgende Stellen entnehmen: „Das französische Rundschreiben vom 27. März, (das noch immer in der Presse vielfach be­sprochen wird), führt von selbst in diesem Augenblick zunächst auf das von Frankreich in der gegenwärtigen Frage dem deutschen Bunde gegenüber beobachtete Verfah­ren. Den ersten Schritt einer versuchten indirekten Einmischung in die inneren Ange­legenheiten Deutschlands that das französische Cabinet im Laufe der gegenwärtigen Krisis bekanntlich in der Circulardepeschc des Minister Drouin de l'Huys vom 14. October vorigen Jahres. Es war darin von „den besonderen Interessen Deutsch­lands" die Rede, von denen die Depesche behauptete, „daß sie übel berechnet und be­dient worden;" es wurde der Bundesversammlung insinuirt, wodurch sie verhin­dern könne, „die Bedeutung einzubüßen, auf welche sie selbst Anspruch mache", auf die Rolle hingewiesen, auf die cs „durch seine Stellung an Europa angewiesen sei" u. s. w. Es bedarf nur des wörtlich hier Angeführten um zu begreifen, daß eine solche Sprache einer Macht gegenüber als unzulässig erklärt werden muß, welche eine europäische Gejammtmacht, die der deutsche Bund mit allen sich daran knüpfendenvölkerrechtlichen Attributen anerkanntermaßen repräscntirt. Der zweite ähnliche Versuch von französischer Seite war die Art und Weise, in welcher Beschwerde über die Sprache geführt wurde, welche der preußische Bundestagsgesandte in der Sitzung des Bundestags vom 22. Fe-

A angeblich geführt haben sollte. In der Note des preußischen Cabinets vom

Marz hatte die königliche Regierung namentlich darauf hingewiesen, daß sie, „die Berathung des deutschen Bundes als den Ausdruck der nationalen Selbstständigkeit Deutschlands und deshalb vor aller fremder Einmischung geschützt ansehe." In dem »M« Rundschreiben vom 27. März wird nun zunächst bestritten, daß es fremden "'^ Zukommen joKe, sich mit den inneren Berathungen des Bundestages zu belästigen, insofern biete nicht ausschließlich „deutsche Interessen" zum Gegen-

Dies in dem Rundschreiben aufgestellte Prinzip beweist offenbar zu viel und deshalb eben beweist es nichts. Denn einmal wird doch wohl nur der deutsche baruber zu entscheiden haben, ob ein von ihm zur Berathung gezogener Gegenstand ein ausschließlich „deutsches Interesse" habe oder nicht und sodann uegt es auf der Hand, daß, wo es sich um europäisches Interesse handelt, es sich