Intelligenz-Blatt der freie« Stadt KMsart, zf£| verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- k^ä® behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Gratisbeilage.^
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(Erpedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21.) ^«^^^
Jg 90. Dienstags den 17. April 1855.
Ueberblicke der Greignifse im Gebiete der politischen und materiellen Zntereffen.
Frankfurt, 17. April. Nachdem wir unseren Lesern die bezeichnendsten Stellen aus der sächsischen Depesche vom 6. Mâr^ d. I. mitgetheilt, welche die Auffassung der sächsischen Negierung von der Stellung des Bundes zu der orientalischen Frage enthält, geben wir in Nachstehendem zur Charakteristik der Ansichten der königl. bayerischen Regierung eine Depesche an den bayerischen Gesandten in Wien vom 24. Januar d. I., dieselbe lautet: „Die königlich bayerische Regierung geht von der Erwägung aus, daß in der That der sofortigen Mobilisirung der Bundes-Kontingente oder eines Theiles derselben gewichtige Bedenken entgegen gestellt werden können. —. Wenn man nämlich unter der Mobilmachung im Sinne des V. Abschnittes des Bundesbeschlusses vom 11. Juli 1822 die Zusammenstellung der Bundescorps und das Ausrücken derselben versteht, so wird zunächst schon die jetzige Jahreszeit hierzu nicht als die geeignete sich darstellen. Es wird überdies der Mobilmachung in diesem Sinne die Bereitstellung der Truppen und eine Reihe hierauf bezüglicher Anordnungen, wie der Ankauf der Pferde und dergleichen im Sinne des IV. Abschnitts des genannten Bundes- beschluffes vorauözugehen haben, welche einige Zeit in Anspruch nehmen, und welche grossen werden können, bevor und ohne daß die Mobilmachung selbst beschlossen ist.
diesem Sinne glaubt. auch die königliche Regierung den Bundesbeschluß vom 9. December v. I. auffassen zu müssen, welcher in seiner Nummer 4 die Militärkommission beauftragt, die erforderlichen Anträge wegen Sicherstellung der rechtzeitigen militärischen Bereitschaft des Bundes zu stellen, nicht aber von der Mobilisirung selbst spricht, sondern dieses offenbar als ein weiteres Stadium späterem Anträge vorbehält. — Wenn also jetzt von dem durch den Bundesbeschluß vom 9. December vorgezeichneten Wege abgewichen und sofort mit dem Beschlusse der Mobilisirung begonnen werden sollte, so müßten inzwischen doch Thatsachen eingetreten sein, welche die Aussicht auf einen Friedensschluß zwischen den jetzt schon Krieg führenden Mächten Europa's verringern und die Nothwendigkeit, daß der deutsche Bund an dem Krieg Theil nehme, wahrscheinlicher machen. — Ob solche Thatsachen wirklich eingetreten sind, hierüber abzuurtheilen will sich die königliche Regierung durchaus enthalten, weil sie an den bisher unter den Großmächten gepflogenen Verhandlungen keinen Antheil gehabt hat und weil ihr über den Stand derselben eine vollständige Kenntniß bis jetzt nicht zu Theil geworden ist. Was