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Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Gratisbeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

â 42. Dienstag, den 20. Februar 1855.

Ueberblieke der Vreignèffe im Gebiete der poLitischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 20. Febr. Die Abstimmung der Bundesversammlung vom 8. d. hat außer Zweifel gesetzt, daß die große Mehrheit der deutschen Bundesstaaten den aus einen Offensivkrieg gegen Rußland gerichteten Anforderungen Oesterreichs nicht ge­neigt ist. Sämmtliche durch Gesandte vertretene Mittelstaaten lehnten die Anträge Oesterreichs ab und auch Hannover, dessen Gesandter in jener Sitzung nicht anwesend war, hat nachträglich seine Zustimmung zu dem von Preußen und den Mittel­staaten eingebrachten, von der Bundesversammlung angenommenen Antrag ausgesprochen. Zur weiteren Charakterisirung der Stellung, welche die Mittelstaaten in dieser An­gelegenheiteinnehmen, theilen wir in Folgendem die Hauptstellen aus einer von dem säch­sischen Ministerium am 19. v. M. an den sächsischen Gesandten in Wien erlassenen Depesche mit. — „Die gegenwärtig mit einer Mobilmachung in Aussicht gestellten Opfer, selbst wenn es sich um die Hälfte des Contingents handelte, drohen um so beträchtlicher zu werden, je weniger die Hoff- Ung einer kurzen Dauer jener Maßregel erlaubt ist, je mehr im Gegen­theil der bisherige Verlauf der Ereignisse die Befürchtung rechtfertigt, daß, wenn einmal der Bund zur Mobilisirung geschritten ist, demselben die Denwb lisirung nicht so bald wieder gestattet sein werden."

„Es unterliegt daher für die diesseitige Regierung nicht dem mindesten Zweifel, daß sie im Interesse des eigenen Landes die dringendste Veranlassung hat, sich gegen eine Mobilmachung zu erklären, so lange diese nicht durch Pflichten deS Bundes und das wahre Interesse Deutschlands und dasjenige sei­ner mächtigsten Bundes gli ed er wirklich geboten ist."

„ Der Bundesbeschluß vom 9. December hat allerdings mit Rücksicht auf die immer bedrohlicher werdende Lage der europäischen Angelegenheiten bestimmt, daß die Militär- commission zu beauftragen sei, die erforderlichen Vorschläge wegen Sicherstellung der rechtzeitigen militärischen Bereitschaft des Bundes zu stellen, sowie daß auch die beiden vereinigten Ausschüsse für die orientalischen und Militär-Angelegenheiten zu Stellung der Anträge ermächtigt feien,_ welche zur Ausführung der den Bedürfnissen entsprechen­den militärischen Maßregeln erforderlich sein würden."

„Hätte nun der Bund schon zur Zeit des 9. December die Lage für so bedrohlich zu erkennen gehabt, daß dadurch eine Mobilmachung gerechtfertigt