tzumma also fl. 643,000 an unseren Schulden zurückbezahlt haben, wovon die Zinsen, zu 3'- pEt. gerechnet, fl. 22,500 betragen, so haben wir folglich in den beiden genannten Jahren bereits mehr erübrigt, als für die Gehaltserhöhung der Senatoren und Richter erforderlich sein wird. Es wird demnach durch diese Erhöhung keineswegs eine Vermehrung unserer bisherigen Ausgaben und noch viel weniger eine Ausschreibung neuer Steuern bedingt, da wir ja, wie in anderen Artikeln mit klaren Zahlen und aus offi- ciellen Quellen nachgewiefen ist, nicht (wie unwissenderweise oder'lügenhaft behauptet worden) im Jâhre 1853 ein Deficit von fl. 180,000, sondern einen Ueberschuß von fl. 400,000 hatten. Wer bisher von einem Deficit und von dem elenden Zustande unserer Finanzen sprach, konnte aus Unkenntniß der Sache so sprechen; — wer aber künftighin diese Angaben von Deficits und ruinirten Finanzen wiederholt, kann nur ein absichtlicher Lügner sein.
Dies zur Widerlegung der angeblichen Mehrausgabe von fl. 100,000, deren Ungrund die Redaction des Volksfreundes recht gut hätte wissen können.
Wir erlauben uns noch zwei Bemerkungen.
Wer etwa gegen das organische Gesetz nur wegen der mit zollgroßen Buchstaben angedrohten Mehrausgabe stimmen sollte, würde sich übrigens gewaltig verrechnen. Da, wie anderwärts schon erwähnt, die Gehalte der Lehrer, Officiere, Actuare u. s. w. in letzter Zeit bereits verbessert worden sind und weiterer Verbesserung entgegensehen, so halten wir nämlich eine Aufbesserung der Senatsgehalte in den nächsten Jahren unter allen Umständen für mehr als wahrscheinlich. Würde demnach etwa das organische Gesetz wirklich verworfen und es käme dann zu einer Gehaltszulage aller Rathsglieder von je fl. 600, so würde dies gegen früher eine jährliche Mehrausgabe von fl. 25,200 mit sich führen. Es wären dann" also mindestens fl. 5000 mehr zu zahlen, als wenn das organische Gesetz angenommen worden wäre.
Ferner: von allen Seiten, namentlich auch von Seiten der Demokraten (und dies ist denn einmal ein Punkt, wo wir herzlich gerne mit ihnen übereinstimmen) wird seit Jahren Einführung von Oeffentlichkeit, Mündlichkeit und Schwurgerichten verlangt. Sie wird uns jetzt geboten, nachdem sich wie früher die constituirende und die gesetzgebende Versammlung, nun auch der Senat überzeugt hat, daß sie ohne mindestens theilweise Verfassungsänderung kaum möglich ist. Wir glauben wohl, daß sich die demokratische Partei z. B. mit der (bei der augenblicklich politischen Lage Deutschlands nothwendig) beschränkten Competenz der Schwurgerichte so wie mit der wahrscheinlichen Zusammensetzung derselben nicht wird befriedigt erklären. Doch die Hauptsache ist ja, daß wir öffentliches Verfahren mit Schwurgerichten überhaupt bekommen, daß das Volk thatsächlich erfahre, welche Sicherheit der Rechtsprechung ihm geboten wird, daß alte Praktiker oder sonstige Zweifler, wie überall anderwärts so auch hier, durch den Augenschein dafür gewonnen werden. Sollte Ausdehnung der Competenz später wünschenswert!) erscheinen und die Zeiten dazu günstig sein, so ist dies dann mit größter Leichtigkeit und Schnelle auSzuführen. Das Beste ist der Feind des Guten. Die Hauptsache ist, daß man endlich den Anfang mache, daß man eintrete in diesen Weg besseren Strafverfahrens. Wer warten will, bis er gleich das Beste erhält, mag des Guten und Besseren vielleicht noch Jahrzehnte sich entschlagen müssen. Wir wollen nicht diesen Weg einschlagen, wir wollen beginnen mit dem was jetzt möglich ist.
Trennung der Justiz von der Verwaltung, mit Einführung von Oeffentlichkeit, Mündlichkeit und Schwurgerichten, dadurch bedingt bessere und schnellere Justiz, (womit zugleich Vereinfachung unserer Verwaltung und damit dann wesentliche Ersparnisse Hand in Hand gehen werden) scheinen uns, das bekennen wir laut, wohl fl. 20,000 jährlicher Mehrausgabe werth zu sein. Von fl. 100,000 ist nicht entfernt die Rede, wer davon redet, kennt unsere Verhältnisse nicht, oder will sie nicht kennen.
Es ist somit bei Annahme des organischen Gesetzes nur von einer solchen Mehr-