Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Gratisbeilage.
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(Expedition: am Geistpfortchen, Schlachthausgaffe 21.)
JS 20. Donnerstag, den 25. Januar 1855.
UeberbliSe der Greignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 25. Ianuar. Wenn es unter den gegenwärtigen Umständen von Interesse sein dürfte, von dem Inhalte der Rede, welche das Parlamentsmitglied Cobden in Leeds kürzlich gehalten hat, nähere Kenntniß zu nehmen, so theilen wir die wichtigsten Stellen aus derselben unsern Lesern hierdurch mit: WaS er an dem Kriege zu tadeln finde, das seien zuvörderst die irrigen, um nicht zu sagen: betrügerischen Vorwände, unter welchen er in England populär gemacht worden sei. Man habe nämlich den Enthusiasmus des Volkes dadurch erregt, daß man ihm den Glauben beigebracht habe, der Krieg gegen Rußland solle einen Zweck verfolgen, der in Wirklichkeit nie in der Absicht der englischen Regierung gelegen. Werde wohl irgend Jemand in Abrede zu stellen wagen, daß vor 12—15 Monaten, als in England die erste Aufregung zu Gunsten des Krieges mit Rußland Statt fand, die herrschende Meinung die war, daß eS sich um die Befreiung unterdrückter Nationalitäten, um Circassien, um Ungarn, um die Wiederherstellung Polens handle? Statt dessen sei der gegenwärtige Krieg ein Kampf, in welchem England eine despotische Macht zum Feinde, eine andere despotische Macht zum Bundesgenossen und eine dritte despotische Macht zum Schützling habe. Zwischen Rußland und dem Westen liege der deutsche Bund, welcher in sechs Wochen mit Millionen Bayonnetten ins Feld rücken könne, und er halte es für einiger Maßen übereilt, daß England den Boden verlassen habe, auf welchem es früher gemeinschaftlich mit Oesterreich und Preußen, stand, und daß es sich in einen Krieg mit Rußland eingelassen habe, während dessen die beiden erwähnten Staaten im Friedens-Zustande blieben. Wäre man auf jenem gemeinsamen Boden mit Oesterreich und Preußen, den beiden bei dem Streite am meisten interessirten Staaten, so würde zuletzt ganz Deutschland fest entschlos- ftn gewesen sein, sich den Hebelgriffen Rußlands zu widersetzen, und England hätte das Blut und Geld sparen können, welches es, wie er fürchte, jetzt zu vergeuden im Begriffe stehe. Was nun die Gerechtigkeit des Krieges angehe, so habe die türkische der russischen Regierung gegenüber allerdings das Recht auf ihrer Seite, da sie der angegriffene Theil ser. Allein indem Rußland die Türkei angriff, habe es doch nicht zugleich England angegriffen, und wiewohl England auch das Recht habe, wenn es ihm beliebe, sich in den Streit zu mischen und Partei für die Türkei zu ergreifen, so sei es doch nicht die Pflicht Englands, sich zu allen Zeiten zur Vertheidigung eines jeden angegriffenen Landes in