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Intelligenz-Blatt

(Expedition: am Geistpförtchm, Schlachthausgafft 2L) I f

M 294 Dienstag- den 12. Decemhee 1854, ^LL^

Neherblick der GreigNMe im GâLetr der politischen ««d Materielle« Interessen.

Frankfurt, 12. December. DaS große Ermgniß, mit dem sich augenblicklich- noch immer die Presse Europa'S beschäftigt, ist der am 2. Dec. in Wien zwischen den M-st- mächten und Oesterreich geschloffene Allianzvertrag. Was Las formelle Zustaudekom men dieses Vertrages betrifft, so hat eS damit folgende Bewandtniß. ES waren zwischen Oesterreich und den Westmächten auf Gründ der unter dem 8 August zwischen ibu 'â ausgetauschten Roten Verhandlungen im Gange. Die Westmächte haben nun in Fol v der jüngsten Vereinbarung zwischen Oesterreich und Preußen besonders zu dem AbfLlc ß dieser Allianz gedrängt und die beabsichtigte Sendung zweier französischer Divisionen na- h den Donausürstenthümsrn, von der jetzt keine Rede mehr ist, scheint ebenfalls als Mittel,« Oesterreich zur Entscheidung zu zwingen, gedient zu haben Oesterreich hatte sich be­kanntlich trotz der Vereinbarung mit Preußen und dem deutschen Bunde völlige Freiheit, der Entschließung Vorbehalten und hat von dieser durch Unterzeichnung eines Vertrag S Gebrauch gemacht, zu dem Preußen und dem Bunde der Beitritt offen gelassen ist Rar aus einer Unkenntniß über den Inhalt dieses Vertrages läßt sich die Ansicht erklären, daß eine Kriegserklärung Oesterreichs an Rußland die Folge davon seyn werde, M viel­mehr derselbe die FriedenShoffnungen mehr als bisher befestigt, indem er den dsrmuf ge­richteten Unterhandlungen eine bestimmte Frist einräumt msv indem Oesterreich die weiter Atzenden Ansprüche der Westmächte wieder auf die vier Punkte zmückgrsührt HD Tie Convention vom 2. Dec. enthält im Wesentlichen folgende Punkte: 1) die betreff md?n Regierungen verpflichten sich, die Verhandlungen mit Rußland nur auf Grund, der vier Garantien zu führen; 2) sollten dieselben eS für nöthig ha lten, neue Friedens so rdecungen aufzustellen, so werden sie dies nur nach gemeinschaftlicher Vereinbarung thun ; 3) sollte Rußland bis zum 1. Januar die Forderungen der drei »steinigten Mächte nicht ange­nommen haben, so werden sie Verabredungen über die weiNer zu ergreifendem Maßregeln treffen; 4) verpflichtet sich Oesterreich, den Kriegsoperation en der Pforte wa^ bet Wst« âchte in den Donaufürstenthümern kein Hinderniß in bei n Weg zu legen. — Die vier Punkte anzunehmen hat die russische Note vom 6. Rov. fH» bereit erklärt und die'e Er« klärung durch eine neue Note vom 28. November wiederhc >U, welche Fürst Gortschakoff an den Grafen Buol gerichtet. Da man vielfach in die Au stichtigkcit Rußlands Z-oeisest Wetzt hat, so muß erwähnt werden, daß der erste Punkt: ^Gemeinsame Gavamic von Seiten der fünf Mächte Ler religiösen und bürgerlichen Reckte der christlichen BtvöMrung deS ottomanischen Reiches ohne Unterschied deS CultuSr« wörtlich glel^iuutel in b-r russischen Rote wie in dem Wiener Protokoll vom 8- A-g^st; was Lara-, B^eMchcS