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Intelligenz Blatt der steten Stadt âanksnrt. /^^

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(Erpedrtions-Comptoir am hl. Geistpförtchen M 214°). I L

M 200, Donnerstag, den 24, August 1854. ^UI

NebeälLÄ der WreLgZZifse im Wsbiete des politischen nnh MÄterteKen Interessen.

Frankfurt, den 24. August. Die „Preuß. Corresp." bringt folgenden offiziellen Artikel: Durch daS Protokoll vom 9. April haben die vier Mächte flch verpflichtet, ge­meinschaftlich die Garantien aufzusuchen, welche am besten geeignet wären, die „Existenz deS osmanischen Reiches mit dem allgemeinen europäischen Gleichgewicht zu verbinden," sowie fie sich gleichzeitig bereit erklärten, „über die Mittel in Berathung zu treten und sich zu verständigen, die zur Erreichung deS Zieles ihres Concerts am dienlichsten sind." Die Unbestimmtheit der Ausdrücke, die in dieser Stelle deS Protokolls gebraucht find, würde der Auslegung einen weiten Spielraum lassen, wenn die vorausgegangenen Unter­handlungen nicht Anhaltspunkte darböten, durch welche der Sinn in unzweideutiger Weise sestgestellt wäre. ES kann aber Niemanden, der den Verhandlungen zwischen den Mäch­ten mit einiger Aufmerksamkeit gefolgt ist, unbekannt geblieben seyn, daß die Aufgabe der Conferenzen bei ihrem Zusammentreten keine andere war, als die Mittel zu einer friedlichen Lösung deS Streites zwischen Rußland und der Pforte zu finden. In dem Protokolle vom 5. Dezember v. I. war zuvörderst darauf Bezug genommen, daß „die wiederholt von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland ertheilten Versicherungen von Seiten dieses erhabenen SouverainS jeden Gedanken daran auSschließen, der Integrität deS osmanischen Reiches Abbruch zu thun". Hieran anknüpfend erklärten die Bevoll* mächtigten: „Die Existenz der Türkei innerhalb der Gränzen , welche die Verträge ihr angewiesen, ist in der That eine der nothwendigen Bedingungen des europäischen Gleich­gewichts geworden, und die unterzeichneten Bevollmächtigten stellen es mit Genugthuung fest, daß der gegenwärtige Krieg in keinem Falle in denGebtetSumschreibunge» der beiden Reiche Abänderungen herbeiführen darf, welche den Besitzstand (Pétat de possession) verändern würden, den die Zeit im Oriente geheiligt hat, und der zugleich nothwendig für die Ruhe aller anderen Mächte ist". Damals war also die Ausrechter­haltung deS Besitzstandes oder deS Status quo im Oriente noch daS Hauptziel, auf wel­ches die Conferenz ihre Bestrebungen gerichtet hatte, und eS fand in dieser Beziehung innerhalb der Conferenz keine Meinungsverschiedenheit statt. Bekanntlich konnte der Vermittelungsvorschlag, den die Conferenz in ihrer Sitzung vom 5. Dezember genehmigte, keinen Gegenstand weiterer Verhandlungen bilden, weil die Gesandten der vier Mächte zu Konstantinopel, ohne daS Eintreffen desselben abzuwarten, am 12. Dezember einen anderen, übrigens im Wesentlichen mit jenem übereinstimmenden Ausgleichungsvorschlag vereinbart hatten, welchen die Pforte nach einigem Sträuben ungeachtet der tumultua« rischen Bewegungen einer sanattsirten Menge angenommen. Zur Grundlage der Unter-