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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfnrt.

(Expeditions-Comptoir am hl. Geistpförtchen M 214°).

M 194 DorMerstag, dm 17. August 1854

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Frankfurt, den 17. August. Wir wollen heute unseren Lesern auf Grund der Verträge eine Uebersicht der gegenwärtigen Weltlage geben. Zu diesem Zwecke lassen wir zunächst im Wesentlichen die Punkte des Wiener Protokolls vom 9. April, als die Grundlage der beiderseits vorgeschlagenen Friedensbedingungen, folgen, und werden so­dann die Forderungen der Westmächte, sowie diejenigen Rußlands nebeneinander auf# führen. Am 9. April erklärten nämlich die Vertreter von Oesterreich, Frankreich, Groß­britannien und Preußen , daß ihre Regierungen sich zu dem doppelten Zweck geeinigt hätten: die Territorialunabhängigkeit des ottomanischen Reiches,, deren Hauptbedingung die Räumung der Donaufürstenthümer ist, aufrecht zu erhalten, sowie die bürgerlichen und religiösen Rechte der Christ«; aus eine mit den SouverainerätSrechten der Pforte verträgliche Weise sestzustellen. Das Petersburger Cabinet hat sich nun in seiner Ant­wort vom 21. Juni auf die österreichische Sommation zu folgenden Concessionen bereit erklärt: 1) Rußland tritt dem Wiener Protokoll vom 9. April bei; 2) garantirt eS mit den anderen Großmächten die Integrität der Türkei; 3) ist es zur Räumung der Donau­fürstenthümer bereit, wenn ihm militärische Garantien gegeben werden, daß sein Rückzug nicht mit Gefahren und Nachtheilen verknüpft sey; 4) beabsichtigt eS, die Rechte der Christen in der Türkei auf dauerhaften Grundlagen sestzustellen, jedoch in der Voraus­setzung, daß die,ähorigen Privilegien der Griechen unberührt bleiben. Dieß sind die einzigen Bedingungen Rußlands und die Angaben der Breslauer Zeitung darüber also vollkommen unbegründet. Die von den Westmüchten in Folge der von Preußen am 24. Juli an sie gerichteten Aufforderungen festgestellten Bedingungen find: 1) Aufhebung des russischen Protektorats über die Donaufürstenthümer und Serbien, Stellung dieser Fürstenthümer unter das gemeinsame Protektorat aller europäischen Großmächte; 2) Ge­währung der freien Schifffahrt auf der Donau bis zur Mündung, wie dieß schon in der Wiener Congreßakte bestimmt worden sey; 3) Revision des Vertrages vom 13. Juli 1841 im Jntereffe des europäischen Gleichgewichtes; 4) die Beseitigung des russischen Protek­torates über die griechische Bevölkerung der Pforte und Aushebung jedes anderen Pro­tektorates dieser Art. Dagegen sollen die Rechte der Christen durch Verträge mit der Pforte festgestellt werden. Oesterreich und Preußen haben diese Anträge der Westmächte in Petersburg befürwortet. — Ueber die Stellung Preußens insbesondere spricht sich die „Pr. Corresp.^ dahin aus, daß, obwohl die von den Westmächten aufgestellten Ga­rantien den Interessen Preußens und Deutschlands vortheilhaft, sie doch mit den Pflichten, welche sich aus dem Aprilvertrage ergeben, unvereinbar fegen»