Zutelligenz-Blatt
der Men MM frankiert.
(Expeditions-Comptoir am hl. Geèstpförèchm M 214;).
M 76, Donnerstag, den 30. März 1854»
UeherNrE der GreLgmffe i« Wâiete dSN politiftTeK ANd «aterieKeR IKtsmsUeW.
Ueber ein Ding wird viel geplaudert. Viel berathen und lange gezaudert. Und endlich gibt ein böses Muß Der Sache widrig den Beschluß.
FrmrkfKLt» den 30. März. (Die Wandlungen der orientalischen Frage.) Die orientalische Frage hat in ihrem Verlaufe so viel Wandlungen erlitten und gegenwärtig so kolossale Dimensionen angenommen, daß man sich einer gewissen Ueberraschung nicht erwehren kann, wenn man sich oen ersten Anfang des Streites wieder einmal ins Gedächtniß zurückruft. Im ersten Stadium war die Pforte Richterin über Streitigkeiten zwischen Lateinern und Griechen wegen christlicher Heiligthümer, vertreten durch Rußland und Frankreich, welche ihr, als muhameoanischer Macht, ganz fremd waren. Mit den im Jahre 1850 von dem französischen Gesandten in Konstantinopel, General Aupick, auf einen Vertrag von 1740 gegründeten Reklamationen der Lateiner wegen der Schlüssel der Kirche zu Bethlehem 'begann dieß Stadium. Am Schluß dieses Zeitraums, Ende 1852, war die Pforte in der Lage eines Richters, dessen Gerechtigkeit von einer der Parteien aufs Heftigste in Abrede gestellt und der dadurch selbst Partei wird. In diese Stellung der Partei, ins zweite Stadium, trat die Türkei Rußland gegenüber mit der Sendung des Fürsten Menschikoff (Februar 1853) Was den Gegenstand des Streites betrifft, so war in dem von Menschikoff zur Unterzeichnung vorgelegten Sened immer noch von den Anrechten der Griechen ans stellt a# thümer die Rede, aber aus dem religiösen Gebiet ging der dritte Artikel in daS staatsrechtliche über, indem er vom allgemeinen Schutz der alten Rechte der griechischen EonfessionSverwandten sprach und dadurch, daß der Vertrag zwischen der Pforte und Rußland abgeschlossen werden sollte, eine Garantie Rußlands für diesen Schutz einschloß. DaS dritte Stadium spielt die ganze Angelegenheit auf rein politisches Gebiet hinüber; die Pforte sinkt von einer Partei des Kampfes immer mehr zum Objekt deS Streites herab, welches Verhältniß mit der Theorie der gegenseitigen Pfandnahme eintritt und gegenwärtig mit der Formulirung der Bedingungen, unter welchen die Wist- mächte der Pforte ihre Waffenhülfe zusichern, seinen Höhepunkt erreichen soll Dieke Bedingungen sind geeignet, in ganz anderem Maße die J'ntegrität, wenn man darunter nicht bloß den Umfang des Gebiets, sondern auch die LebenSbedinaunaen verstehen will, welche zum Bestehen eines Staates unerläßlich sind, und die staatliche Selbstständigkeit zu beschränken, als dieß bei dem Menschikoffschen Vorschlag eines