Intelligenz-Blatt der steten MM Frankfurt. zfjlk ----—
(Expeditionß-Comptoir am hl. GeißpfZrèchen N 214°) « |
M 31. Sonntag, den 5. Februar 1854.
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung,
die Prolongation der am 15. (16.) Februar d. I. verfallenden Pfandscheine betreffend.
ES werden die Besitzer der Pfandscheine, welche am 15. (16.) Februar d. I. verfallen, hiermit anfgefordert, deren Prolongation vom
2. bis 23. Februar, Dienstag oder Donnerstag Vormittags, dahier zu bewirken, da nach Ablauf dieses Termins reine Prolongation mehr angenommen wird.
An den nächstfolgenden AmtStagen, ben 1., 3., 6 , 8. und 10. März, kann gegen die gewöhnlichen Spesen noch auSgelöll, aber nicht compensirt werden.
Die darauf folgende Vergantung beginnt Dienstag den 14. März, Nachmittags 2 Uhr, und damit solche in Ordnung gehalten werden könne, so findet während derselben weder Prolongation, Auslösung, noch Compensation der oben erwähnten verfallenen Pfandscheinen statt und nur durch Ankauf in der Versteigerung können die Eigenthümer wieder in den Besitz ihrer durch ihre Vernachlässigung in dieselbe gekommenen Pfänder gelangen. Frankfurt a. M., den 28. Januar 1851. _____________________________ Pfand-Amt.
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