GrMdsatze auSgeht, daß der Charakter und die Handlungen seüleS Vaters noch tu zu gutem Gedächtnisse bei seinem Volke seyen, als daß Herr Behse eS zerstören könne, und daß er sebst (der regierende Herzog) hoffentlich in Deutschland in besserem Rufe stehe, als ihm Herr Behse zuerkennen wolle.
Willibald AlerlS hat seinen neuen dreibändigen Roman „Jsegrimm" betitelt. Die Geschichte spielt nach der Schlacht bei Jena, in der Z-it der Prüfung.
Nächsten Dienstag den 24. d. wird zum Vortheile unseres beliebten Vühnenmit- gliedeS des Herrn Reger ein neues, wie wir hören, sehr effektvolles Bühnenstück: „Der Droschkenkutscher" gegeben. Da dasselbe namentlich in Paris großes Aufsehen gemacht hat, und reich an pikanten und spannenden Effektscenen seyn soll, da Herr Reger zu den Zierden und Stützen unseres Theaters gehört, so hoffen wir, daß sich das HauS füllen und der Ehrentag des Herrn Reger ein freudiger seyn wird. Z.
Neuere Nachrichten.
*** Wien Die „Wiener Ztg." enthält eine Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels vom 16. Januar 1854, gültig für alle im allgemeinen Zollgebiete begriffenen Kronländer, nach welcher „zur Ausgleichung des Papiergeldcourses bei der Entrichtung der Zollgebühren im Grunde des §. 17 der Borerinnerung zum Zolltarife im Monat Februar 1854 für je Einhundert Gulden ein Aufgeld von siebenzehn ein halb Procent cmfzuzahlen ist."
*** Berkin Wie man erfährt, ist bis jetzt die russische Regierung aus die Vorstellung Preußens, wenigstens die Ausfuhr derjenigen Getreidemassen zu gestatten, welche vor dem Erlaß des Ausfuhrverbots von preußischen Unterthanen in Polen aufgekauft waren, nicht eingegangen.
Viel Aussehen macht hier die Verhaftung eines Barons v. Köller wegen gemachter Geldresp. Wechselgeschäfte. Hr. v. Köller gab sich früher das Ansehen eines zu politischen Zwecken vielfach benutzten Mannes.
An Betreff des Getreide-Ausfuhrverbots aus Polen erfährt die officivse „Pr. Corr.", dass die von mancher Seite zuversichtlich in Aussicht gestellten Zugeständnisse denjenseitigen Regierung bis jetzt nicht erfolgt sind. Man Hoffr allerdings noch, die Erlaubniß zur Ausfuhr derjenigen Q«antitä-t ten an Getreide zu erhalten, über deren Lieferung Contracte schon längere Zeit vor der Publikation des betreffenden Ausfuhrverbots abgeschloffen worden sind, aber bis jetzt hat eine günstige Entscheidung darüber noch nicht erlangt werden können.
Die kürzlich polizeilich in Beschlag genommene Nummer des katholischen „Kirchl. Anzeigers" ist in diesen Tagen vom Staatsanwalt freigegeben worden, jedoch nicht wegen der Unsträflichkeit des Inhalts, sondern weil die Beschlagnahme so zeitig erfolgt war, daß eine Verbreitung nicht hatte erfolgen können. Nach den §§. 32 und 33 des Preßgesetzes beginnt die Strafbarkeit erst mit der Verbreitung.
V Magdeburg. Den hiesigen Leihbibliothekaren ist von der Polizei ein von dem Polizeipräsidio in Berlin zusammengestellter Catalog emge- händigt, die in gemeingefährlicher Hinsicht alS verboten bezeichneten Bücher enthaltend, unter dem Bedeuten, daß Derjenige, welcher diese Bücher ausleihe, seine gewerbliche Qualisication in Zweifel stelle und außerdem noch dem Strafgesetze verfalle, sobald ein's jener Bücher bereits durch ein gerichtliches Erkenntniß verpönt wurde.
London. Den „Times" wird durch telegraphische Depesche aus Wien vom 16. gemeldet: „Ein russischer Courier ist mit Nachrichten vom 8. (aus St. Petersburg) einge- troffen. Das russische Cabinet legte am 7. dem Kaiser eine Erwiderung auf die Nvtisication des demnächstigen Einlaufens der Flotten in das schwarze Meer vor. Man glaubte, daß Rußland sich nunmehr für entbunden von allen bedingt ertheilten Versprechungen, welche xs vordem den vermittelnden Mächten gemacht, erklären werde. Die Note der Wiener