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(debitiert : am H. Geiftpfänchen, SHlachthausgaffe 21.)
-U 299 Samstag des 18, December 1869»
Einladung zum Abonnement.
Mit dem 1. Januar 1870 beginnt ein neues Vierteljahr-Abonnement für das Frankfurter Intelligenz-Blatt, Amtsblatt und Anzeiger für den Stadtkreis Frankfurt a. M., Anzeige- Blatt der städtischen Behörden zu Frankfurt a. M. und die Frankfurter Nachrichten.
Der Abonnementspreis dieser sämmtlichen fünf Blätter beträgt hier in Frankfurt von der Expedition bezogen, für das Vierteljahr fl. 1. 45 kr.
Durch die Post bezogen kosten dieselben für das Vierteljahr in Preußen: Thlr. 1. 15 7» Sgr. oder fl. 2. 41 kr., außerhalb Preußen: Thlr. 1. 2^ Sgr. oder fl. 1. 53 kr.
zufolge, welche als Grundlagen der gegenwärtigen Verwaltung EgyptenS dienen, alle Steuern und Abgaben in meinem Namen veranlagt und erhoben werden. Ich könnte deßhalb in keiner Weise meine Einwilligung dazu geben, daß die von diesen Auflagen herrührenden Steuern anders verwendet werden, als für die wirklichen Bedürfnisse des Landes, oder daß die Einwohner deS letzteren ohne rechtmäßigen Grund und anerkannte Nothwendigkeit mit neuen Auflagen belastet werden. Es ist daher mein absoluter Wille, daß Dein unablässiger Eifer und Sorgfalt auf diese beiden wichtigen Ziele gerichtet seien, sowie auf die Nothwendigkeit, daß meine egyptischen Unterthanen immer mit Gerechtigkeit und Billigkeit behandelt werden. Ebenso kann ich, da auswärtige Anlehen die Einkünfte deS Landes auf lange Jahre verpfänden, nicht zugeben, daß aus diesen Einkünften Summen zur Verzinsung einer Anleihe bestimmt werden, ohne daß die Gründe einer solche« Maßregel in allen Einzelnh iten meiner kaiserlichen Regierung unterbreitet seien und ohne daß ich zuvor meine Einwilligung gegeben habe. Mein Wille ist also, daß niemals ein Anlehen gemacht werde, als nachdem die absolute Nothwendigkeit eines solchen festgestellt und meine Einwilligung dazu gegeben ist. Du wirst also künftighin deine Handlungen und Dein Verhalten nach den bestimmten Vorschriften dieses gegenwärtigen kaiserlichen Firmans einrichten, welcher mit den bezüglichen Rechten und Pflichten, sowie mit den früheren Firmans vollkommen übereinstimmt. Den 22. Schabu 1287."
Ueberblick der Ereignis m Gedrrle der politischen Md materielles Interessen.
Frankfurt, 18. December. Der „Jndependance" zufolge ist der Wortlaut des letzten großherrlichen Firmans an den Khedive mit Weglassung der gewöhnlichen Eiw gangSformeln folgender: „Es ist überflüssig zu sagen, wie groß meine Sorge für das Gedeihen der wichtigen Provinz Egypten, für die Mehrung der Wohlfahrt und für die Sicherheit feiner Bewohner ist. Bei aller ernsthaften Aufmerksamkeit, welche ich der unverletzten Aufrechterhaltung der der egyptischen Verwaltung zugestandenen Privilegien widme, ist es doch meine Pflicht, zu gleicher Zeit die genaue Erfüllung der Verpflichtungen dieser Verwaltung sowohl gegen meine Krone, als gegen die Bewohner der Provinz zu überwachen. Demzufolge habe ich die Aufklärungen entgegen genommen, welche Du gegeben, und die Verpflichtungen, welche Du eingegangen, bezüglich der Waffen und Kriegssahrzeuge, sowie hinsichtlich der auswärtigen Beziehungen der Provinz, wie sie in dem Briefe enthalten sind, welchen Du unter dem 10. Dschemfi- ut-ewel 1286 geschrieben, als Antwort auf das Schreiben, welches mein Großvezier auf meinen souveränen Befehl am 18. Rebuil-Akhir 1286 geschrieben hatte. Indessen ist der Stand der Finanzen eine Lebensfrage für das ganze Land. Wenn die Steuerquote die Mittel der Abgabepflichtigen übersteigt, oder wenn die Steuererträge, anstatt den wirklichen Bedürfnissen des Landes zugewendet zu werden, durch unfruchtbare Aufgaben aufgezehrt werden, so setzt man sich ohne Zweifel unberechenbaren Verlusten und Gefahren aus. Es geht daraus für den Souverän des Landes das heilige und unverjährbare Recht hervor, diesen wichtigen Gegenstand sorgfältig zu überwachen, und damit in dieser Beziehung keinen Zweifel noch Mißverständniß mehr bestehen könne, habe ich beschlossen, die folgenden Aufhellungen zu geben, welche desgleichen zur Kenntniß Aller gebracht werden sollen. So sollen den fundamentalen Bedingungen
WAS der Mätze.
* Offenbach, 15. December. Die Viehversicherungs- Anstall für daS Großherzogthum Hessen geht mit aller Energie an die ihr, durch die Statuten vorgezeichnete Versicherung von OrtSviehverbänden. Wir hören von wohlunterrichteter Seite, daß die erste Conferenz von Vorständen der Ortsviehkassen im Kreise Offenbach stattfinden wird und zwar in Offenbach selbst. SS ist für Sonntag den 19. December dazu eingeladen.