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Intelligenz Blatt

der MM Frankfurt i M» verbuNdW mit dm Ur«ttkf«rteE NkaGrichte« als AxLrabeilage

(Expedition: am h. GeistpfZrtchen, SchlachthauSgaffe 21.)

M 275 Samstag dm 20. November 1869

Segen Gottes zu ihren Berathungen. Zweimal schon in dieses Jahrhundert, vor 25 und vor 50 Jahren, hat eine Branden- buraische Provinzial-Synode zu dem gleichen Zwecke eines Wetterbaues der evangelischen Kirchenverfassung hier getagt. Möge es der gegenwärtigen Synode beschieden sein, eine bleibende Frucht zu schaffen. Es ist der Geist, der die Formen bildet und sie mit lebendigem Inhalt erfüllt. Haben wir erst vor wenigen Tagen in der Gemeinschaft des evangelischen Glaubens mit unserem Könige in unsern Gemeinden den Herrn um Beistand zu diesem Werke angerufen, so lassen Sie uns nun nicht müde werden, unablässig zu bitten, daß der Geist, welchen die Kirche gebaut, und in den Tagen der Reformation erneuert hat, der Geist der ersten Zeugen, der Apostel und Bekenner und der Refor­matoren, auch unter unS in unserer Zeit und in unserem Volke offenbar werde. Wir haben die Verheißung, daß, wenn wir uns zu dem alleinigen Haupte unserer Kirche, zu unserem Herrn und Heilande Jesus Christus bekennen, Er sich auch zu uns bekennen will und unsere Arbeit kann dann nicht eine vergebliche sein. Möge der Segen dieser Verheißung sich auch an dieser Versammlung und an den zu gleichem Werke in den anderen Provinzen unseres Landes versammelten Synoden in reichem Maße erfüllen. Das ist der Wunsch, mit welchem ich Sie hier begrüße. — Der neuernannte Botschafter des Nord­deutschen Bundes am Kaiserlich Französischen Hofe, Freiherr von Werther, hat am Montage (15.) dem Kaiser Napoleon seine Beglaubigungsschreiben überreicht. Die Ansprache desselben, sowie die Erwiderung des Kaisers geben von Neuem ent­schiedenes Zeugniß von den freundschaftlichen und vertrauens­vollen Beziehungen, welche zwischen den beiden Regierungen bestehen. Der Botschafter richtete folgende Worte an den Kaiser: „Ich gehorche dem ausdrücklichen Willen meines Sou- verainS, wenn ich alle meine Anstreugungen darauf richte, die Beziehungen der Freundschaft und völligen Einvernehmens, welche in so erfreulicher Weise zwischen Frankreich und Preußen wie dem norddeutschen Bunde bestehen, zu erhalten und zu be­festigen, Beziehungen, welche auf gegenseitigen Interessen be­ruhen, deren Entwicklung von beiden Ländern lebhaft gewünscht wird." Der Kaiser erwiderte: „Ich weiß die Gesinnungen zu würdigen, welche Sie mir im Namen Ihres Souverains auS- drücken. Wie dieser, so wünsche auch ich die Aufrechterhaltung und weitere Entwickelung guter und freundschaftlicher Be­ziehungen zwischen den Regierungen Preußens und des Nord­deutschen Bundes einerseits und Frankreichs andererseits. Ich kann mich nur wegen der Wahl beglückwünschen, welche Ihr König traf, indem er Sie hierher sandte. Ich bitte Sie, eines wohlwollenden Empfanges bei unS gewiß sein zu wollen."

Ueberblick der Ereiguiffe im Gebiete der politischen und matmelle« Interessen.

Kranksirrt, 20. November. Der Finanzminister Camp­hausen legte in der Sitzung vom Dienstag (16.) den jüngst angekündigten Gesetzentwurf in Betreff der Reform des Staatsschuldenwesens vor. Die Vorschläge der Regie­rung gehen in der Hauptsache dahin, daß zur Einlösung der Verschreibungen von verschiedenen bisherigen 4^/z- und 4proc. Staatsanleihen (und zwar 12 zu 4% pCt., 5 zu 4 pCt ) — Verschreibungen einer konsolidirten preußischen Staatsanleihe zu 41/2 pCt. ausgegeben werden. Die Tilgung der consoli- dirten Anleihe erfolgt, sobald und so weit sür diesen Zweck verwendbare Ueberschüsse der Staatseinnahmen über die Staats- auSgaben sich ergeben, nach der darüber durch den Staats­haushalts-Etat zu treffenden Bestimmung. Die Tilgung ge­schieht in der Art, daß die dazu bestimmten Mittel zum An­kaus eines entsprechenden Betrages von Schulddokumenten verwendet werden. Der Finanzminister wird ermächtigt, die Einlösung derjenigen Verschreibungen, welche von den In­habern dazu angevoten werden, in der Art bewirken zu lassen, daß die Verschreibungen der 4^/zproc. Anleihen mit je 900 Thalern des Nennbetrages gegen Ueberlassung von je 800 Thalern in Verschreibungen der konsolidirten Anleihe erworben werden. Den Inhabern der Verschreibungen älterer Anleihen kannM deren Einlieferung bis zu einem von dem Finanz- mlmster zu bestimmenden Termin eine nach dem Nennwerth der dagegen auszugebenden Verschreibungen der konsolidirten Anleihe zu bemessende Prämie bewilligt werden. Der Ge- sammtbetrag dieser Prämien darf den Satz von Einem Procent der für die Einlieferung älterer Verschreibungen im Ganzen auszugebenden Verschreibungen der konsolidirten Anleihe nicht überschreiten. Der Finanz-Minister legte ferner den Entwurf eines Gesetzes wegen Aufhebung der Mahl- und Schlacht- steuer und Einführung der Klassensteuer in den Städten Rathenow, Schwedt, Writzen, Cottbus, Guden, Cüstrin, LandL- W aW, Anclam, Cöslin, Stralsund, Bromberg, Oppeln, Neisse, Neustadt O.S., Frankenstein, Glatz, Oels, Schweidnitz, Sagan, Jauer, Liegnitz, Glogau, Merseburg, Weißenfels, Wittenberg, Torgau, Cleve und Wesel vor. — Die Provin- ^„T^oöen in den sechs östlichen Provinzen haben ihre Thätigkeit begonnen. Der Kultusminister Dr. v. Mühler wohnte der ersten Sitzung der Brandenburgischen Synode bei und richtete an dieselbe, nachdem die Vorstandswahlen voll­zogen waren, folgende Ansprache: „Im Namen S. M. des KomgS, unseres Allergnädigsten Herrn, begrüße ich die hier m der Hauptstadt des Landes versammelte außerordentliche Brandenburgische Provinzial-Synode und wünsche ich ihr den