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Intelligenz Blatt der Stadt Frankfurt s. M., verbmldm mit den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am h, Geistpförtchen, Schlachthausgasie 21.)

M 241 Dienstag den 12. October 1869.

geworden, und nun bemächtigte sich der Staatsanwalt der Sache indem er auf Antrag ihrer Verwandten die Schütz wegen Betrugs aus Gewinnsucht belangte, da letztere von Elise Stegmann nach und nach an Waaren, an baarem Gelde 13,500 fl. erschwindelt habe. Katharina Schütz machte in der Voruntersuchung die verschiedensten Angaben, und legte u. A. ein unumwundenes Geständniß ab, heute aber stellte sie die Behauptung auf, daß sie zu ihrer Thätigkeit in der Sache durch v. CH., welcher eine Neigung zu Frl. St. gehabt, veranlaßt worben sei. Während Kreisgerichtsrath v. Ch. eidlich erhärtete, daß er, was Frl. St. bestätigte, mit dieser nie ein Wort gesprochen, sie überhaupt nicht gekannt habe, und daß er auch mit Katharina Schütz in keinem ge^cchtsvertraulichen Zustande gestanden sei, vielmehr diese nur im Frühjahr 1866 den vergeblichen Versuch gemacht habe, mit ihm ein Verhältniß einzugehen, während er und sein Bruder den ganzen vorliegenden Briefhaufen für Erdichtungen und Fälschungen erklärten, ergab sich der merkwürdige Umstand daß Frl. St., die Beschädigte, bei ihrer Einvernahme für die Unschuld der Angeklagten in beredtester Weise sprach. Sie stellte zwar einen Strafantrag im Allgemeinen, will aber, da sie die Schütz ihren treuen Liebling eines Verbrechens nicht für fähig hält, nur deren Helfershelfer oder Anstifter entdecken, um Grund­lage zu einem Civilproceß zu erhalten, welcher ihr, der finanziell ruinirten und zum Gespötte gewordenen Frau, zu Schadenersatz und Rechtfertigung führen und helfen soll. Allein von solchen Mitschuldigen hat die Untersuchung bis jetzt nichts ergeben, außer der Beiheiligung eines Dr. Stempel aus Neustadt, welcher einen Theil der Briefe geschrieben haben soll und welcher das Zeugniß mit Berufung darauf ablehnte, daß er genöthigt wäre, zu seiner eigenen Schande auszusagen. Darüber, daß die Familie v. CH. außer aller Beziehung zu der Schütz steht, läßt die heutige Verhandlung keinen Zweifel. Um 7ya Uhr wurde biq Sitzung unterbrochen, weil einer größeren Anzahl Zuhörer in dem dicht gefüllten Saale unwohl wurde und dadurch große Störung emtrat. Der Andrang des Publikums ist so groß, daß heute früh das Steingeländer der Haupttreppe brach und eine Scene â la Königsberg nur durch zeitiges Sprießen des Mauerwerks verhütet wurde. — Wir lassen hier noch den Schluß der gestern beendigten Verhandlung folgen: Mannheim, 7. Ociober. Die Verhandlungen haben Mittags ihr Ende erreicht. Nach dem Plaidoyer der Staatsan­waltschaft und der Vertheidigung wird den Geschworenen folgende Frage zugestellt: Ist die Angeklage Katharina Schütz schuldig, im Laufe der Jahre 1867—69 die Elise Stegmann von hier in gewinnsüchliger Absicht und arglistiger Entstellung der Wahrheit, namentlich durch die fälschliche Vorspiegelung, sie sei Mitglied der Familie Chelius in Heidelberg, es stünden ihr.

Ueberblick der (Ereignisse im Gebiete der politischen nnb materielle!» Interessen.

Frankfurt, 12. October. Man schreibt aus Mann­heim: Der Prozeß der Madame Rachel, welcher London im Jahre 1868 für einige Zeit in Aufregung versetzte, hat ein würdiges Seitenstück an' einem Vorgänge gefunden, der zum Schauplatze die hiesige Stadt gewählt hat und eine der groß­artigsten Mystifikationen bildete, von denen die Gerichtsver­handlungen zu erzählen wissen. Bei der Fräulein Elise Steg­mann, der ersten Putzmacherin Mannheims, 38 Jahre alt, trat die 1842 geborene Katharina Schütz von hier als Laden- Mädchen ein, verließ aber Ende 1865 diese Stelle, weil sie chwanger war. Sie gebar 1866 ein Kind, welches im Laufe )c3 gleichen Jahres starb. Vom März 1866 bis 1867 war ie alS Ladenmädchen bei Kaufmann Netter, der so mit ihr ufrieden war, vaß er ihr 300 fl. Gehalt geben wollte. Im März 1867 verließ sie aber ihre Stelle und kehrte zu Fräulein Stegmann zurück, zu welcher si" schon früher eine merkwürdige Zuneigung und Anhänglichkeit an den Tag gelegt hatte. Dieser I theilte sie nun mit, daß KreiSgerichtèrath von Chelius der ' Vater ihres KindeS fei und für dasielbe finanziell gesorgt habe, gab vor, sie habe auf ein von demselben zum Geschenk erhal­tenes Loos 50,000 fl. gewonnen, außerdem erhebliche Schenkungen von Jenem und seinem Vater, dem Geh. Rath v. CH., erhal­ten, dessen Kind zu sein sie später entdeckt haben wollte. All- mählig brachte die Schütz ihrer Herrin bei, daß von (ty sich lebhaft für sie interessire, und eS entspann sich nun ein Briefwechsel während etwa 1^ Jahre, indem die Schütz der Stegmann einige hundert angeblich von CH., dessen Vater und Bruder herrührende, aber von ihr selbst geschriebene Briefe überbrachte, welche von dieser erwidert wurden; in diesen Briefen erklärte v. CH. seine Liebe, hielt um die Hand der Fräulein Stegmann an, beugte aber vorerst jeder persönlichen Begegnung vor, durch Hinweisung auf alle möglichen Rücksichten des Standes u. s. w. ; gleich- Asig wurde in den Briefen Frl. St. zur Aufgabe ihres Ge- jchäftes, zur Versorgung ihrer unbemittelten Verwandten auf- grfordert und ihr von Eh. geldliche Beihülfe dazu versprochen;

Angehörigen überhäuften sie in den Briefen mit über- jchwänglichen Liebesversicherungen. Folge davon war, daß Al Stegmann ihr Geschäft mit einem Verluste von etwa 10,000 fl aufgab, 30,000 Franken einer Schwester zur Mit- gilt, ihre Geschäftseinrichtung einer Verwandten übergab, sich eine Ausstattung im Werthe von 2500 fl. machte, bis plötzlich alle Hoffnungen der Dame wie eine Seifenblase platzten. Als ße am 30. Juli Abends im Garten der Familie v. Ch. in Heidelberg erschien, um sich als die Braut und Tochter vorzu­stellen, wurde ihr klar gemacht, daß sie das Opfer eines Betrugs