Einzelbild herunterladen
 

) Zntelligenz-Blatt

der MM Frankfurt a. M.,

verbundm mit dm Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am H. Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

M 228

Sonntag dm 26. September

1869.

Bekanntmach n «gen.

Die yroße MusiKsLien-Leihanstalt mit Prämien zu Ji. 7,9,1244 per Jahr von Wolff â v'° (Marx Wolff), Ro. 32, Zeil No. 32, „Römischer Kaiser", empfiehlt ihr wohlaffortirtcs großes Satteuinslrum

italienischer und deutscher Instrumenten; ferner Bandoniuw, Orgeln, Flöten, HarmonIka's, Spieldosen, Notenpulten, wie alle Requisiten. Vorzügliche italienische und deutsche Saiten. Pianoforte-Üethanstalt. Großes Musikalieu-Lager _______________________________aller Verlage. Depot der billigen Edition Peters, Litolf, Holle rc.

^' . Gefellfchafl Mr Erbauung des eisernen Megs.

Wir bringen hiermit zur Kenntn'ß des Publikums, daß die Fußgöngerbrücke vom Fahrthore nach der Schaumainstraße

Mittwoch den 29. September d. I. Mittags 1 Uhr

dem öffentlichen Verkehre übergeben wird. Die Actionäre der Gesellschaft werden au gleichem Tage von Morgens liy2 Uhr bis 1 Uhr zur unentgeltlichen Besichtigung des Stegs eingeladen.

Der Vorstand.

Gesellschaft zur Erbauung des eilernen Megs.

Bekanntmachung.

Zur Aufrechthaltung der Ordnung auf dem eisernen Steg wird Folgendes festgesetzt:

8. i.

Der Aufgang zur Brücke vom Frankfurter Ufer aus hat stets von der rechten Treppcnfeite, der Abgang auf der andern Treppenseite stattzufiaden.

§. 2.

Jeder Paffant (insofern er nicht Abonnent oder sonst von Zahlung des Brückengeldes befreit ist) geht durch das ausgestellte Tourniquet (Drehappacat) an der Erheberstelle vorüber.

§• 3.

Abonnenten und von der Zahlung befreite Personen (siehe Tarif 1—4) pasfice» nicht das Tourniquet sondern nehmen ihren Weg außerhalb der Barriere unter Vorzeigung ihrer Abonnement-karten oder ihrer Legitimation.

Frankfurt a. M., im September 869.

§. 4.

Die Abonnementskarten sind nur für diejenigen Personen gültig, aus deren Namen dieselben ausgestellt sind. Mißbrauch der Karte zieht die Ungültigkeit des Abonnements nach sich.

8- 5.

Um den Aufeuthalt an der Zahlstelle möglichst zu vermeiden, wird das Publikum gebeten, sich beim Passiren mit kleinen Geldsorten zu versehen.

8. 6.

Das äugest llte Personal ist angewiesen, dem Publikum mit der größten Höflichkeit zu begegnen. Beschwerden irgendwelcher Art beliebe man an den Vorstand der Gesellschaft zu richten.

Der Vorstand.