Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt

der Stadt Frankfurt a. M.,

verbunden mit dm Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

---—'^www3Bww<'wzv—•

(Expeditton: am H. Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

JK 207 Donnerstag den 2. September 1869

Ueberblick der Ereianiffe im Gebiete der politischen und weder der süddeutschen in Berlin oder der preußischen bei den materieNtN ^»tereften süddeutschen Höfen) hören und, insoweit sie darauf einzugehm

nicht in der Lage wären, die Gründe hierfür mittheilen. Das Fravkft'rt, 2. September. Ueber die Festung s-gleiche Verfahren wird der norddeutsche Bund gegenüber Süd- Commission und das deutsche Defensivsystem bringt die deutschland beobachten. Aus dieser Darstellung dürfte sich der „A. A. Ztg." aus offiziöser Quelle nachstehende Mittheilungen: Unterschied, zugleich aber auch der Zusammenhang von selbst Am 10. October 1868 kam zwischen den drei süddeutschen Staaten ein Vertrag zu Stande, dessen wesentlicher Inhalt sich dahin zusammenfassen läßt, daß Bayern, Würtemberg und Baden eine ständige Festungscommission bestellen, deren Sitz jährlich zwischen München, Stuttgart und Karlsruhe wechselt. Aufgabe der Commission ist eS, die Verwaltung deS gemein­samen Festungsmaterials von Ulm, Rastatt und Landau, die Festungswerke und FestungSgebäude daselbst, überhaupt die Vertheidigungsfähigkeit der genannten Festungen nach den all­gemeinen militärischen und" technischen Anforderungen, das strategische Verhältniß derselben zu einander, sowie zu den übrigen deutschen Festungen und Defensivanlagen, dann die , . , , ,, _______________„„„

Anlage neuer Festungen zu überwachen, außerdem den Bau mußte an einzelnen Stellen, des Gegensatzes halber, die den und die Unterhaltung, dann die Vorsorge für militärische Be Südstaaten für sich eigenthümliche Institution als solche auch

wateriellea Interessen.

Fravkfrrt

ergeben, der besteht zwischen der Uebereinkunft, welche die süd­deutschen Staaten unter sich, und jener Vereinbarung, die sie gemeinsam sodann mit dem norddeutschen Bund und Heften getroffen haben. Es handelt sich zuerst um einen Vertrag, durch welchen Bayern, Würtemberg und Baden sich eine Festungs­commission gaben, und dann um von den Regierungen ratistellte Beschlüsse der Liquidations-Conferenz, welche das Verhältniß regeln, das zwischen dem Defensivsystem dieser Staaten und Nordveutschlands fortan bestehen soll. In dem Vertrag der Südstaaten unter sich ist die von ihnen zu errichtende Festungs- commission eine süddeutsche natürlich nicht noch besonders ge­nannt; in den Beschlüssen der Liquidations-Conferenz aber

Nutzung strategisch wichtiger Eisenbahnen und Straßen in Erwägung zu nehmen. In Folge dessen werden für die ge­nannten drei Regierungen über alle Anordnungen, welche die Stärke der Defensivanlagen verändern, sowie über Fragen der Erhaltung oder Beseitigung vorhandener, wie über die

bezeichnet werden.

AnS der Nahe

’“ «-lyunuiiy vm <vi|«»yuuu vviyunvwn,, »vn uvu vid * Offenbach, 29. August. Vor einigen Tagen wurde Anlage neuer Befestigungen, dann über die Erbauung neuer auf dem Heuboden in der Oekonomie „zum Preußischen Aof“ Eisenbahnen und militärisch wichtiger Straßen die Commission hier, die an der Obermainstraße (Weg nach Bürgel) belegen vorher hören. Nachdem in solcher Weise eine Gemeinsamkeit ein Mann todt aufgefunden, welchem die Hirnschale zerschmet- der süddeutscheu Staaten erreicht war, und nachdem die con----------- trabirenden Regierungen anerkannt hatten, daß eine definitive Regelung des Defensivsystems Süddeutschlands nur im Zu­sammenhang mit jenem von Norddeutschland erzielt werden lönne, erschien es thunlich und geboten daranzugehen, die nationale Verbindung, die Wahrung des erwähnten Zusam­menhangs mit letzterem zu suchen, und es wurde vereinbart hiefür im Verlaufe der Liquidationsverhandlungen über das vor- malig gemeinsame bewegliche Bundeseigenthum Sorge zu tragen. Diese Obsorge wurde denn auch durch die am 6. Juli d. I. in der Liquidation-Commission gefaßten Beschlüsse erzielt; vor-

tert war. Man vermuthet einen Mord und ist die Unter­suchung deshalb eingeleitet; Verdacht auf Personen, die man der That beschuldigen könnte, besteht zur Zeit noch nicht.

* $anau, 30. August. In vergangener Nacht gegen Uhr brach in der Scheune des Christian Schmidt in Mittelbuchen Feuer aus, welches in Folge des Windsturmes so rasch um sich griff, daß binnen wenigen Stunden 5 Wohn- hauser, 5 Scheunen und mehrere Stallgebäude ein Raub der Flammen wurden.

, / 241 August. Unter den hiesigen Kurgästen

----------—.......„„„„.,„„„„ _.,„,.„,,.„„.— , M befindet sich auch Mane Obrenowitsch, bekannt durch ibr Ver- erst durch den Beschluß: daß das Festungsmaterial des früheren Hältniß zum Exfürsten Kufa. 5

Lichen Bundes nicht getheilt oder verkauft, sondern imj * Wiesbaden, 28. August. Der Fund eines Skeletts âeresse des allgemeinen deutschen Vertheidigungssystems ver-^mit Münze und Waffen wird demnächst dem hiesigen aM" waltet, erhalten und ergänzt werden solle, und dann durch quarischen Museum übergeben werden. Die Leich - eines Weitere Anordnung: daß in solchen Angelegenheiten, welche Kriegers, die linke Hand am Griffe des tunen Schwertes Jon wesentlichem Einfluß auf das gesammtdeutsche Ver- ein kurzer Dolch in der rechten Hand, quer über Sri Leibe' JiibtgungS^fiem sind, die süddeutschen Regierungen die An- eben daselbst eine bronceue Schnalle vom Gürtel des Gewehr- «des norddeutschen Bundes, und zwar in der Regelaehänges, endlich eine Silbermünze des Kaisers Constantt-l unter Vermittlung der Mllitärbevollmachttgtm (nämlich ent-des Großen lassen den hier Beerdigten als einen im rönn schèu '