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Intelligenz-Blatt

der StM Frsnkfurl a. M^

Verbund« mit den Kr««kfurter Wachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am H. Geistpförtchen, SchlachthauSgafle 21J

M 163 Dienstag dm 13. Juli 1869.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen nnd materiellen Interessen.

mit Be-

■. Die einzige dogmaüsche 8 sicherer Quelle erfahre,

Staatslebens, wie es sich bei allen Culturvölkern gestaltet hat, gerichtet sind, so entsteht für die Regierungen die ernste Frage: ob und in welcher Form sie theils die ihnen untergebenen Bischöfe, theils später das Concil selbst hinzuweisen hätten auf die bedenklichen Folgen, welche eine solche berechnete und principielle Zerrüttung der bisherigen Beziehungen von Staat und Kirche herbeiführen müßte. Es entsteht ferner die Frage: ob es nicht zweckmäßig erscheine, daß die Regierungen gemem- schaftlich, etwa durch ihre in Rom befindlichen Vertreter, eine Verwahrung oder Protestation gegen solche Beschlüsse einlegten, welche einseitig, ohne Zuziehung der Vertreter der Staatsge­walt, ohne jede vorhergehende Mittheilung über staatskirchliche Fragen oder Gegenstände gemischter Natur von dem Concilium gefaßt werden möchten. Es erscheint mir unumgänglich nöthig, daß die beteiligten Regierungen gegenseitiges Einverständmß über diese ernste Angelegenheit zu erzielen versuchen. Ich habe bisher gewartet, ob nicht von einer oder der anderen Seite eine Anregung ausgehen werde; nachdem dies aber nicht ge­schehen unkn die Zeit drängt, sehe ich mich veranlaßt, Ew..j.. zu beauftragen, vorstehende Angelegenheit bei der Regierung, bei welcher sie beglaubigt sind, zur Sprache zu bringen, um über deren Gesinnungen und Ansichten bezüglich dieser wichtigen Sache Erkundigung ernzuziehen. Ew.....wollen dabei der Erwägung vorgedachter Regierung die Arage unterstellen: ob nicht eine gemeinsame, wenn auch nicht collective Maßnahme der europäischen Staaten und eine mehr oder minder identische Form zu ergreifen wäre, um den römischen Hof über die dem Concil gegenüber von ihnen einzunehmende Haltung im Vor­aus nicht im Ungewissen zu lassen, und ob nicht etwa eine Conferenz von Vertretern sämmtlicher beteiligten Regierungen als das geeignetste Mittel erachtet werden könnte, jene gemein­same Haltung einer eingehenden Berathung zu unterziehen. Ew.....wollen, wenn es gewünscht wird, Abschrift dieser Depesche in den Händen des Herrn .... zurücklassen und über bie Aufnahme, welche dieselbe gefunden hat, baldigst be­richten. —

Ich ergreife rc. gez. Fürst v. Hohenlohe.

Frankfurt, 13. Juli. (Die Circulardepesche des Fürsten Hohenlohe in Betreff des Concils.) München, 9. April. Es läßt sich gegenwärtig mit Be­stimmtheit annehmen, daß das von Sr. Heiligkeit dem Papste Pius IX. ausgeschriebene allgemeine Concilium, wenn nicht unverhergesehene Ereignisse dazwischen treten, wirklich im December stattfinden wird. Ohne Zweifel wird dasselbe von einer sehr großen Anzahl von Bischöfen aus allen Wâheilen besucht und zahlreicher werden, als irgend ein früheres, und wird also auch in der öffentlichen Meinung der katholischen Welt die hohe Bedeutung und das Ansehen, welches einem ökumenischen Concilium zukommt, entschieden für sich und seine Beschlüsse in Anspruch nehmen. Daß das Concilium sich mit reinen Glaubensfragen, mit Gegenständen der reinen Theologie beschäftigen werde, ist nicht zu vermuthen, denn derartige Fragen, welche eine conciliarische Erledigung er­heischen, liegen gegenwärtig nicht vor. Die einzige dogmaüsche Materie, welche man, wie ich aus sicherer Quelle erfahre, in Rom durch das Concilium entschieden sehen möchte und für welche gegenwärtig die Jesuiten in Italien wie in Deutsch­land und anderwärts agitiren, ist die Frage von der Unfehl­barkeit deS Papstes. Diese aber reicht weit über das rein religiöse Gebiet hinaus und ist hochpolitischer Natur, da hier­mit auch die Gewalt der Päpste über alle Fürsten und Völker (auch die getrennten) in weltlichen Dingen entschieden und zum Glaubenssatz erhoben wäre. Ist nun schon diese höchst wichtige und folgenreiche Frage ganz geeignet, die Aufmerk­samkeit aller Regierungen, welche katholische Unterthanen haben, auf das Concil zu lenken, so muß ihr Interesse, richtiger ihre Besorgniß, sich noch steigern, wenn sie die bereits im Gange befindlichen Vorarbeiten und die Gliederung der für diese in Rom gebildeten Ausschüsse ins Auge fassen. Unter diesen Ausschüssen ist nämlich einer, welcher sich blos mit den staats­kirchlichen Materien zu befassen hat. Es ist also ohne Zweifel die bestimmte Absicht des römischen Hofes, durch das Con­cilium wenigstens einige Beschlüsse über kirchlich-politische Materien oder Fragen gemischter Natur feststellen zu lassen. Hierzu kommt, daß die von den römischen Jesuiten herausge­gebene Zeitschrift: „die Civilita cattolica", welcher Pius IX. in einem eigenen Breve die Bedeutung eines officiösen Organs der Curie zugesprochen bat, es erst kürzlich als eine dem Concilium zugedachte Ausgabe bezeichnet hat, die Verdammungs- ürtheile des päpstlichen Syllabus vom 8. December 1864 in

Aus der Nähe

* Cronberg, 9. Juli. Welchen Beifall haben nicht in Breslau die nassauischen Weine gefunden! Nicht minder können wir den Furor, den das von Johann Westenberger hier aus­gestellte Dörrobst und die jungen Baumstämmchen machten, constatiren. Zwei Medaillen nebst Diplome sind demselben verliehen worden und gestern in seine Hände gelangt. Dieses positive Beschlüsse oder consiliarische Decrete zu verwandeln. Da Faktum bietet uns Kronbergern einige Revanche für den Sieg diese Artikel des Syllabus gegen mehrere wichtige Axiome des Geisenheims bei der Wahl des pomologischen Instituts.