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Intelligenz-Blatt der Statt Frankfurt a. M, verbunden mit den Frankfurter Machrichte« als ExtrsLeilags.

(Expedition: am H. Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

M 149 Samstag den 26. Juni ~ 1869.

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes hat dem Bundes- Rath eine Denkschrift vorgelegt, betreffend die Befugnisse der Bundesconsuln zu Eheschließungen und zur Beurkundung des Personenstandes Bundesangehöriger. Veranlaßt ist dieselbe durch den Umstand, daß in neuerer Zeit einzelne Bundesconsuln, insbesondere der Generalconsul für Venezuela, darauf hinge­wiesen haben, wie wünschenswerth es sei, daß ihnen Die in §. 13 des Gesetzes vom 8. November 1867, betr. die Organi­sation der Bundeèconsulate, sowie die für die Amtsrechte und Pflichten der Bundesconsuln vorgesehene Ermächtigung für sämmtliche in ihrem Distrikt ansässigen Bundesaugehöriaen evangelischen Glaubensbekenntnisses ertheilt werde. In der Denkschrift wird zunächst auf die Nothwendigkeit solcher Be­fugnisse der Consuln hingewiesen, namentlich da in den katholischen Ländern Central- und Südamerikas nur den katho­lischen Priestern die Einsegnung von Ehen zustehe und diese evangelische Paare nur zu trauen pflegten, wenn dieselben zum katholischen Glauben übertreten. Preußen hat unter ge­wissen Voraussetzungen durch ein Gesetz vom 3. April 1854 seinen Consuln das Recht eingeräumt, evangelische Ehen zu schließen. Beim Erlaß des Bundesconsular-Gesetzes vom 8. November 1867 ist aber die Ansicht maßgebend gewesen, daß, so lange nicht für den ganzen Bund gleichmäßig geltende Gesetze über die Erfordernisse einer gültigen Ehe beständen, die Angelegenheit den Landesregierungen zu überlassen sei. Von sämmtlichen Bundesregierungen hat bisher nur die preußische bei dem Bundeskanzler die Ertheilung der betreffen­den Ermächtigung in Bezug auf preußische Staats-Angehörige beantragt und sind infolge dessen die General-Consuln des Bundes für Chili, Venezuela und Japan, sowie die Bundes- Consuln zu San Miquel de Salvador, Manila, San Jose, Guatemala, Guayaquil, Valparaiso und Shanghai dazu er­mächtigt worden. Ob und event, welche andern Bundes­regierungen die Bundesconsuln mit Special-Instructionen in dieser Richtung versehen haben, ist hier nicht bekannt. — In einigen Blättern ist die Frage angeregt worden, in wie weit die von der preußischen Regierung angeordneten Ersparnisse sich auf die Neubauten beziehen werden, für welche specielle Summen bewilligt worden seien. Die Auffassung der Regierung ist. wie man hört, dieser Frage gegenüber die, daß von dem betreffenden Beschlusse des Staats-Ministeriums auch diejenigen Eisenbahnbauten nicht ausgeschlossen seien, für welche besondere Anleihen bewilligt sind. Die Zinsen und Amortisationsquoten dieser neuen Anleihen bildeten einen Theil des durch neue oder höhere Einnahmen zu deckenden Mehrbedarfs. So lange also die Mehreinnahmen, welche zur Deckung Der Zins- und Amortisationsbeträge erforderlich seien, nicht zu beschaffen wären, sei es nöthig, neue Negozirungen auf bereits bewilligte

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, 26. Juni. Die parlamentarischen Ver­sammlungen, welche seit beinahe 8 Monaten in ununter­brochener Folge in Berlin getagt haben, sind nunmehr am 22. Juni geschlossen worden. — Der preußische Landtag, welcher am 4. November v. I. eröffnet worden war, been­digte seine Arbeiten am 6. März d. I., während zwei Tage zuvor, am 4. März, bereits der Reichstag des Norddeutschen Bundes seine Sitzungen begonnen hatte. Die Sitzungen des Reichstages wieder dauerten noch fort, als am 3. Juni unter Zutritt der Abgeordneten Süvdeutschlands bereits das Zoll­parlament eröffnet war. Nachdem die Vertretung Nord­deutschlands ebenso wie die Vertretung des im Zollbunde ge­einigten Gesammtdeutschlands am Montage (21.) ihre dies­maligen Aufgaben erledigt hatten, konnte S. M. der König beide Versammlungen am Dienstag (22.) im Weißen Saale des Königlichen Schlosses unmittelbar nacheinander schließen. Die Thronreden für das Zollparlament und für den Reichs­tag erkennen nicht blos die angestrengte Thätigkeit der beiden Körperschaften, sondern auch wichtige und erfreuliche Ergeb­nisse derselben an, einerseits „für die Fortbildung der Bundes- Verhältnisse und die Entwickelung der Wohlfahrt Norddeutsch- landS", andererseits „für die Ausbildung der internationalen Beziehungen des Zollvereins", sowie für eine rasche und viel­seitige Entwickelung des Verkehrs in demselben. In einer wichtigen Beziehung freilich haben die Berathungen der letzten Monate die Erwartungen nicht erfüllt, welche an dieselben geknüpft werden mußten: die unabweislichen finanziellen Be­dürfnisse, von deren Befriedigung eine sichere und ersprießliche Entwickelung des preußischen und des norddeutschen Staats­wesens abhängt, haben die erforderliche Berücksichtigung nicht gefunden, und es bleibt daher, wie die Thronrede andeutet, zunächst den Landesvertretungen vorbehalten, die vorhandenen Ausfälle an den Staatseinnahmen durch Einschränkungen der StaatSausgaben, oder durch Bewilligung solcher Abgaben zu decken, welche der Gesetzgebung der Einzelstaaten unterliegen. Um den preußischen Landtag in die Lage zu setzen, die er­forderlichen Beschlüsse in dieser Beziehung rechtzeitig zu fassen, wird derselbe voraussichtlich bereits in den ersten Tagen des October wieder berufen werden, und die Regierung S. M. des Königs knüpft hieran die in der Schlußrede aus­gesprochene Hoffnung, daß sodann der Reichstag bald nach dem Beginn des nächsten Jahres werde berufen werden können. Möge die nächste Session eine den Interessen unseres Volkes entsprechende Lösung der vorhandenen Schwierigkeiten finden lassen.