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Intelligenz Blatt

der Stadl Frankfurt a. M^

Verbund« mit den Fr«nkf«rter Nachrichten als Extrabeilage. ---— ■— O<B>»-iai—•*--

(Expedition: am H. Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)

M 147 Donnerstag den 24. Juni 1869.

ziellen Aufgaben des Vereins, welche diesen Abschluß verhindert hat, mit der Zeit ihre Ausgleichung finden werde, und ich entlasse Sie, geehrte Herren, mit dem Wunsche und der Zu­versicht, daß auch in diesem Jahre Ihre Vereinigung dazu beigetragen habe, das Band zu befestigen, welches die gemein­samen Institutionen um alle deutschen Länder knüpfen." — Die bei Schluß des norddeutschen Reichstages verlesene Thron­rede lautet: „Geehrte Herren vom Reichstage des norddeut­schen Bundes! Sie stehen am Schlüsse einer Session voll angestrengter Thätigkeit, deren Ergebnisse für Fortbildung der Bundesverhältnisse und für die Entwicklung der Wohlfahrt Norddeutschlands segensreich sein werden. Durch das Wahl­gesetz für den Reichstag ist die Bildung der Volksvertretung des norddeutschen Bundes auf der Grundlage der Verfassung endgültig und gleichmäßig geregelt. Der Entwurf einer Ge­werbeordnung ist von Ihnen mit der eingehenden Sorgfalt berathen worden, welche der Wichtigkeit und Vielseitigkeit seines Inhalts entsprach. Nachdem der Bundesrath Ihren Beschlüssen seine Zustimmung ertheilt hat, ist durch allseitiges Entgegen- kommen in den zahlreichen Einzelnheiten, welche zu Meinungs­verschiedenheiten Veranlassung geben konnten, ein Werk'zu Stande gebracht, welches der freien Bewegung gewerblicher Thätigkeit neue und der gesammten Bevölkerung des Bundes­gebietes gemeinsame Bahnen eröffnet. Die Uebereinstimmung der Heeres-Einrichtungen im norddeutschen Bunde und im Großherzogthum Baden hat den Abschluß eines Vertrages ge­stattet, welcher durch Herstellung der militärischen Freizügig­keit zahlreichen Angehörigen des Bundes sowie des Groß- Herzogthums Baden wesentliche Erleichterungen in der Erfüllung ihrer Wehrpflicht darbietet. Die vonJhnen genehmigten Postverträge mit Schweden, den Niederlanden, Italien, dem Kirchenstaat und Rumänien bilden eine werthvolle Ergänzung der Verbesserungen des internationalen Postverkehrs, welche sich an die Reformen unserer Portotaxe angeschlossen haben. Ebenso sind den mit Italien und der Schweiz abgeschlossenen tandelsverträgen die von Ihnen genehmigten Literar- und onsular-Conventionen ergänzend hinzugetreten. Das Gesetz über die Beschlagnahme der Arbeits- die Dienstlöhne hat in der von Ihnen beschlossenen Fassung und Zustimmung der verbündeten Regierungen erhalten. Das Gesetz über Die Ge­währung der Rechtshülfe bezeichnet einen entscheidenden Schritt zur Erfüllung einer verfassungsmäßigen Aufgabe des Bundes, deren vollständige Lösung durch die Arbeiten zur Herstellung der gemeinsamen Civil- und Strasproceßordnung und des all­gemeinen Strafgesetzbuches erstrebt wird. Die Erhebung der deutschen Wechselordnung und des deutschen Handelsgesetzbuches zu Bundesgesetzen, und die Errichtung eines obersten Gerichts­hofes für Handelssachen sichern die einheitliche Fortentwicklung

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Jntereffen.

Frankfurt, 24. Juni. Am 22. d. fand der Schluß der Session des Zollparlaments im Weißen Saale des K. Schlosses in Berlin statt. S. M. der König verlas folgende Schluß­rede: „Geehrte Herren vom deutschen Zollparlamente! Ihrer angestrengten Thätigkeit ist es gelungen, die Berathung der Ihnen von den verbündeten Regierungen gemachten Vorlagen in kurzer Zeit zu Ende zu führen. Die Handelsverträge mit der Schweiz und Japan haben Ihre Zustimmung erhalten. Die Einmüthigkeit, mit welcher dieselbe ertheilt ist, beweist, daß Sie in diesen Verträgen, deren einer die auf nachbarlichen Verhältnisfen beruhenden Beziehungen des mannigfaltigsten Verkehrs zu erleichtern bestimmt ist, während der andere für die Schifffahrt und den Handel im fernen Osten eine breitere Grundlage schafft, weitere Fortschritte in der Ausbildung der internationalen Beziehungen des Zollvereins erkannt haben. Mit nicht minderer Einmüthigkeit haben Sie den Vereins­zollgesetzen und dem damit in' Verbindung stehenden Gesetze über den Schutz der Zollgrenze im Hamburger Freihafenge­biet Ihre Genehmigung gegeben. Die von Ihnen beschlossenen Abänderungen beider Gesetze haben die Zustimmung des Bundesrathes gefunden. Es hat den verbündeten Regierungen zu lebhafter Befriedigung gereicht, sich mit Ihnen sowohl über die Richtungen, in welchen die Zollgesetzgebung des Ver­eins der Reform bedurfte, als über die Mittel, durch welche diese Reform zur Ausführung zu bringen ist, durchweg im vollen Einverständniß zu finden- Ich hoffe, daß das wichtige organische Gesetz, welches an die Stelle einer dreißig Jahre alten Gesetzgebung zu treten bestimmt ist, in befriedigender und dauernder Weise die Anforderungen vermitteln werde, welche die rasche und vielseitige Entwickelung des Verkehrs und die finanziellen Interessen des Vereins an die Zollver­waltung zu stellen haben. Die Aenderung, welche Sie aus Rücksicht auf eine für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins in hohem Grade wichtige Industrie in dem Gesetze über die Besteuerung des Zuckers beschlossen haben, entfernen sich nicht von den Gesichtspunkten, welche die verbündeten Regierungen bei Vorlegung dieses Gesetzes im Auge hatten. Die Besteuerung des Zuckerverbrauchs im Ganzen wird eine Ermäßigung und die Einnahme des Vereins aus diesem Ver­brauche wird eine Erhöhung erfahren, welche einen Theil der in den letzten Jahren durch zahlreiche Zollbefreiungen und Ermäßigungen veranlaßten Einnahme-Ausfälle decken wird. Die Revision des Vereins-Zolltarifs ist zu meinem Bedauern nicht zum Abschluß gelangt. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß die Verschiedenheit der Meinungen über die finan­