Einzelbild herunterladen
 

Intelligenz-Blatt

der Stsdl Mnkfutt a. M.,

verbunden mit den Fr« nkfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am H. Geistpförtchen, SchlachthauSgaffe 21.)

M 14 t Donnerstag dm 17. Juni 1869.

Einladung zum Abonnement.

Mit dem 1. Juli 1869 beginnt ein neues Vierteljahr-Abonnement für das Frankfurter Intelligenz-Blatt, Amtsblatt und Anzeiger für den Stadtkreis Frankfurt a. M., Anzeige- Blatt der städtischen Behörde« zu Frankfurt a. M und die Frankfurter Nachrichten.

Der Abonnementspreis dieser sämmtlichen fünf Blätter beträgt hier in Frankfurt von der Expedition bezogen, für das Vierteljahr fl. 1. 45 kr.

Durch die Poft bezogen kosten dieselben für das Vierteljahr in Preußen: Thlr. 1. 153/< Sgr. oder fl. 2. 41 kr., außerhalb Preußen: Thlr. 1. 2 7, Sgr. oder ft. 1. 53 kr.

Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

durch Dampfschiffe und Eisenbahnen, ferner die Vermehrung ver steuerfreien Niederlagen und die Verlängerung der Nieder- lagefrist von zwei auf fünf Jahre angeführt und daraus ge­folgert, daß der Handelsstand der Nothwendigkeit, große Waarenlager zu halten, nunmehr überhoben sei, und da cs dem Importeur unter so veränderten Verhältnissen möglich geworden, die Waaren erst dann in den freien Verkehr zu setzen, wenn deren Verkauf erfolgt sei, beziehungsweise deren Verarbeitung zu Fabrikaten vorgenommen weroen kann. — Diese Motivirung rst nichts weniger als zutreffend. Was zu­nächst den in der Gegenwart vollständig umgewandelten Trans­portverkehr anbelangt, so soll allerdings nicht in Abrede gestellt werden, daß dadurch für den Hanvel ganz neue Bedingungen geschaffen worden sind. Allein diese Bedingungen sind na­mentlich für den Binnenhandel keineswegs günstiger oder ge­winnbringender als die früher obwaltenden, vielmehr nöthigen sie in diesem Wirkungskreise den Kaufmann zu weit größerer Anspannung, sowohl seines Capitals, als auch seiner Arbeits­kraft. Denn während früher die Consumenten oder die De- tailisten ausschließlich vom Zwischenhändler kauften, sind die­selben, eben in Folge des erleichterten Transportverkehrs, in der Lage, ihre Einkäufe in den Productionsländern oder ar den Seehandelsplätzen zu machen und ihre Waare birect zr beziehen. Will der Zwischenhändler mit diesem direkten Ver­kehr, der seine ganze Existenz in Frage zu stellen drohr, nom concurriren, so muß er seinen früheren Abnehmern thnls niedrigere Preise, theils längere Credite gewähren, Zugeständ­nisse, die er nur dadurch zu compensiren vermag, daß er sieb

der einzelnen Regierung aber die sofortige Ab- bisher gewährten Creditfrist und die Ueberleitung

Frankfurt, 17. Juni. Die von der hiesigen Handels­kammer an das Zollparlament in Betreff der Abkürzung der Zollcreditfrist gerichtete Vorstellung lautet: „Dem Vernehmen nach hat der BundeSrath des Zollvereins auf den Antrag seiner vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuer­wesen, sowie für Handel uud Verkehr in seiner vierten Sitzung am 2. o. M. beschlossen: vom 1. October 1870 ab, die Frist, welche Kaufleuten und Fabrikanten zur Entrichtung gestunoeter Zollgefälle bewilligt werden darf, auf drei Monate zu be­schränken, jeder einzelnen Regierung aber die sofortige Ab­kürzung der bisher gewährten Creditfrist und die Ueberleitung der gegenwärtigen Verhältnisse in das vorstehend bezeichnete mit der Maßgabe zu überlassen, daß alle vor dem 1. October 1870 creditirtcn Zollbeträge jedenfalls bis zum 1. Januar 1871 baar eingezahlt werden müssen. Diese Maßregel berührt den Handel des hiesigen Platzes, für welchen, seiner geographischen Kage gemäß, der Zwischenhandel eine so große Bedeutung hat, und wo gegenwärtig 37 Firmen einen neunmonatlichen und 8 Firmen einen s eH s monatlichen Zollcredit genießen, auf St empfindliche Weise. Die Bewilligung eines Zollcredits nht auf der sachgemäßen Anschauung, daß es unbillig wäre, den Importeur, dessen Thätigkeit von dem erheblichsten Ein­fluß für eine gesteigerte Waaren-Einfuhr ist, und der selbst sich genöthigt sieht, seinen Abnehmern längeren Credit zu ge° . . . , „ , ,

währen, den Zoll auf Monate hinaus vorlegen zu lassen, ehe.nisse, die er nur dadurch zu compensiren vermag, daß er sich ihm diese Auslagen von dem Consumenten, welcher naturge- selbst durch Einkäufe in ganz großen Quantitäten Vortheile mäß den Zoll schließlich zu tragen hat, wieder erstattet wird, zu verschaffen sucht. Solche Operationen aber machen es ihr. — In diesem Verhältniß hat sich seit Begründung des Zoll- wiederum unerläßlich, bedeutendere Vorräthe auf Lager z. Vereins, zu welcher Zeit jener Credit bereits bewilligt wurde, halten, als dies unter den ehemaligen Verhältnissen erforder- nichts geändert. Als Motive für die beabsichtigte Abkürzung lich war. Ja, das System der Eisenbahn-Drfferenzialfrachten, der Zollcreditfrist hat man die gänzlich veränderten Trans- welches berufen zu sein scheint, eine vollständige Umwälzung Portmittel der neuen Zeit, die Beschleunigung des Verkehrsart dem bisherigen Gang des Handels herbeizuführen, veralt