Intelligenz-Blatt der Stadl Frankfurt a. M^ verbunden mit den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am H. Geistpfèrtchen, Schlachthausgaffe 21.)
M 119 Samstag den 22. Mai 1869.
Sie begnügen sich damit, daß sie in Wirksamkeit steht. Zweitens ein Wort über den Grund, den man für die Petition geltend macht, daß nämlich die gegenwärtigen Zustände in Mecklenburg noch nicht vollständig gleichartig mit denen des Gesammtbundes in ihrer Entwickelung seien. In dieser Beziehung möchte ich Sie bitten, lassen Sie doch dem heilenden Einfluß der Zeit einigen Spielraum, besonders wenn Sie sehen, daß der gute Wille da ist, und daß die Schwierigkeiten ganz besonders große sind. Und damit komme ich zu dem zweiten Punkte, für den es meine Absicht war, hier Zeugniß abzulegen, das ist zu dem dankbaren Vertrauen, mit welchem ich auf die Stellung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin zu den Bundesverhältnissen blicke, sowohl in Betreff auf die Entstehung der Verfassung, als auch in Bezug auf ihre Fortbildung. Diefes Vertrauen berechtigt mich zu der Hoffnung, daß dèr heilende Einfluß der Zeit ein nicht ganz langsamer sein wird und daß wir nichts verlieren, wenn wir ihm einen möglichst freien Spielraum lassen und wenn wir einen so guten Willen, wie er uns von jener Seite entgegenkommt, nicht dadurch abschrecken, daß wir auf jede Bereitwilligkeit nur mit einer raschen Mehrforderung antworten. Eines gewissen Grades von Anerkennung bedarf auch das grundsätzlichste und reinste Streben, möchte ich sagen, zu seiner Aufmunterung. Dieser Dankbarkeit Ausdruck zu geben, fühle ich mich um so mehr berufen, als ich vermöge meiner Stellung von Anfang an in der Lage gewesen bin, die patriotische Bereitwilligkeit, mit welcher Sr. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin die nationale Entwickelung ausgenommen hat, zu beobachten und zu bekunden. Die Stellung Mecklenburgs zum Bunde beruht auf der rückhaltlosen Bereitwilligkeit, mit welcher Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Hause aus die Sache Preußens und Deutschlands unterstützt hatte. Wir waren mit einigen unserer Norddeutschen Bundesgenossen im Kriege, und die Entwickelung der Bundesverfassung ergab sich ganz natürlich als Gegenstand der Friedensverhandlungen. Unter denjenigen Bundesgenossen, welche sich von Hause aus rückhaltslos der neuen Entwickelung hingaben, welche mit eigener Gefahr die Möglichkeit dazu erstritten haben, steht Mecklenbmg- Schwerin in seiner Bedeutung und in der Thatkraft, mit der es zu Werke ging, obenan. Der Großherzog hat nicht gewartet, bis die Würfel sich zu Gunsten Preußens entschieden; er ist von Hause ans mit seiner ganzen Macht — und das Beispiel seines Vorfahren zu den Zeiten des Herzogs von Friedland (Wallenstein) hat ihn dabei nicht geschreckt— mit seiner ganzen Macht für uns eingetreten, und hat sich thatsächlich am Kampfe betheiligt. Wie stand es nun (mit der Errichtung des Bundes) wenn ein solcher treuer, mit uns zugleich siegreicher Bundesgenosse gesagt hätte: Nein, ich will nicht; thut was Ihr wollt,
Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materlellen Interessen.
Frankfurt, 22. Mai. (Der Groß her zog von Mecklenburg-Schwerin und der Norddeutsche Bund.) Die mecklenburgische Verfassung und Regierung sind auf Anlaß einer Petition aus Mecklenburg jüngst Gegenstand lebhafter Erörterung im Reichstage gewesen. Die Petition ruft die Hülfe des Bundes zu Gunsten einer Reform der mecklenburgischen Verfassung an, indem sie die letztere in Folge früherer politischer Vorgänge nicht als zu Recht bestehend erachtet. Es erschien von vornherein fraglich, ob der Norddeutsche Bund zu einer Einmischung, wie die Petition sie verlangt, verfassungsmäßig kompetent (berechtigt und berufen) ist. Die Commission des Reichstages schlug jedoch vor, die Sache dem Bundesrathe zur Prüfung zu überweisen. Bei der Berathung im Reichstage sprach sich der mecklenburgische Minister von Bülow entschieden gegen die Berechtigung des Bundes zu einer solchen Einwirkung aus. Er widersprach ferner den Ausführungen der Petition in Betreff der Rechtsbeständigkeit der mecklenburgischen Verfassung. Nachdem von anderer Seite die Zustände in Mecklenburg scharfe Angriffe erfahren hatten und eine Abhülfe Seitens oes Bundes dringend befürwortet worden war, äußerte sich der Bundeskanzler Graf von Bismarck etwa wie folgt: „Ich halte mich nicht für berechtigt, den Erörtungen, welche dem Bundesrathe voraussichtlich be- vorsteheu, dadurch vorzugreifen, daß ich meine eigene Ansicht hier öffentlich darlege. Wenn ich das Wort ergreife, so geschieht es hauptsächlich, um Zeugniß abzulegen von einigen mehr persönlichen Eindrücken, die sich mir aufdrängen, wenn ich die Gründe in Erwägung ziehe, mit denen heute die Petition unterstützt worden ist. Einmal erfüllt es mich, weil ich aufrichtig an der konstitutionellen Entwickelung und an ihrer Stetigkeit im gesammten Vaterlande hänge, stets mit einem gewissen Unbehagen, wenn über eine thatsächlich bestehende Verfassung eine Untersuchung in Betreff der Rechtmäßigkeit ihrer Geburt angestellt wird. Wie viele Verfassungen gibt es denn in unserem Vaterlande, welche in dieser Beziehung, ich will nicht sagen, ganz vorwurfsfrei dastehen, aber gegen deren rechtliche Entstehung keine Anfechtung von irgend einer Seite gemacht, und gegen welche nicht protestirt worden wäre, entweder ausdrücklich oder doch durch dauernde Wahlenthaltung oder auf anderem Wege? Wenn wir da hineinsteigen wollen, so erschüttern wir die Grundlagen unserer Rechtszustände in einer Weise, welche unserer Entwickelung nicht förderlich ist, und ich glaube nicht, daß es den praktischen Engländern jemals einfallen würde, zurückzugehen auf eine Untersuchung der ursprünglichen und rechtlichen Entstehung ihrer Verfassung.