Intelligenz-Blatt
der MM Frankfurt a. M.,
verbünd m mit dm Frankfurter Nachrichte« als Extrabeilage.
- - ' 'M .7T 633^1— —
(Expedition: am H. Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 81.)
M 49.
Samstag dm 27. Februar
1869.
Nèberblick der Ereignisse im Gebiete der Polltischen und dauernder Zunahme befindet. Dieser Umstand läßt eS dem materiellen Interessen ’ Präsidium erforderlich erscheinen, baß die politischen Angelegen- * Helten deS Bundes nicht ferner von der Behörde eines Bundes-
FSÄKksKrL, 27. Februar. Die Berathungen der Bundes- staates, vor dem preußischen auswärtigen Ministerium, sondern Civilprozeßcommisston über die in Civil- und Strafsachen zu von einer BundeSbehörde wahrgenommen werden, und daß die gewährende Rechtshülfe haben zu folgendem Resultate geführt:s'""^ m- ^— ^" ^ ^ 0 -- "-M“t- ^1 -^ -’-
materiellen Interessen.
Während nach dem noch aus der Initiative des alten Bundestages hervorgegangenen Nürnberger Entwürfe von 1861 bis RechtShâlfs in Civtlsachm an die Prüfung der Competeuz nach Maßgabe der in dem Entwürfe selbst lediglich für das Gebiet der Rechtèhülfe geregelten Gerichtsstände und an die Beobachtung gewisser Formen der ersten Ladung geknüpft war, hat der Entwarf 8er Commission die unbeschränkte Gewährung der Rechtshülfe als oberstes Prinzip aufgestellt und nur deren Formen näher geordnet. Hiermit ist der internationale Standpunkt, welchen selbst die am weitesten gehenden neueren StaatS- Verträge noch immer zu wahren hatten, verlassen und durch das dem Bundeèverhältnisse entsprechende nationale Princip ersetzt. Auch für Strafsachen soll die Commission nicht länger mehr an der Auslieferung eigener Staatsangehöriger innerhalb des Bundesgebietes Anstand genommen und dem Artikel 3 der BundeL- vrrfaffang, welcher das Bundesgebiet als Inland und alle BundeSangehörigen als Inländer behandelt, vollkommen Rechnung getragen haben. Wenn die hiermit beendigte großartige Reform gesetzlichen Boden gewinnt, so würde dadurch daS BundeSstaatSrecht in einem wichtigen Punkte ergänzt, und die in Art. 4 der Bundesverfassung in Aussicht genommene RechtS- einhelt in sehr wirksamer Weise vorbereitet werden. Selbst die internationalen Beziehungen zu anderen Staaten würden sich schwerlich der Einwirkung eines Gesetzes entziehen können, welches sich einen so erheblichen Fortschritt gegenüber den bisherigen Begriffen über Rechtshülfe kennzeichnet. — Das Wahlgesetz für den Norddeutschen Bund umfaßt 15 Paragraphen, die sehr kurzen Motive verweisen auf die wiederholten Anträge deS Reichstages und bie Interpellation des Abgeordneten WtggerS, sowie auf die Ungleichheiten der bisherigen Bestimmungen. Im § 2 wird festgesetzt, daß daS Wahlrecht der activen Militärs ruht, und diese Bestimmung wird durch daè Bedürfniß gerechtfertigt, die Armee den politischen Parteikâmpfeu zu entrücken. Im Uebrigen sind die Bestimmungen deS provi- sortschen Wahlgesetzes beibehalten. Von besonderem Interesse ist die Vorlage, welche sich auf die Uebernahme deS Etats des königl. preuß. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten dm DundeSetüt bezieht. Die Vorlage betont den Charakter der vo.krrrechtlichen Persönlichkeit deS Norddeutschen Bundes, welche durch Beglaubigung preußischer Gesandten bei außerdeutschen Höfrn, durch zahlreiche völkerrechtliche Verträge in den internationalen Verkehr eingeführt ist, und deren Bedeutung sich in
politische Vertretung drS Bundes im Auslande nicht als ein Nebenamt durch preußische Beamte, sondern durch Bundesbeamte erfolge. In diesem Sinne seien die ReichStagSanträge der vorigen Session als vollberechtigt anzuerkennen. Es wird ausdrücklich hervorgehoben, daß durch die Vorlage das Gesandtschaftsrecht der einzelnen Bundesregierungen in keiner Weise beeinträchtigt werden könne. Die Einnahmen, welche aus Paßzebâhren und Ausstellung von Paßvisas auf der Gesandtschaft in St. Petersburg fließen, stellen sich auf 910 Thlr., die Ausgaben auf 862,730 Thlr., darunter künftig wrafallend 4060 Thlr. Der preußische Etat schloß ab mit 924,630 Thlr., somit betragen die AuSgabm des Resiorts im Bundesetat 61,900 Thlr. weniger.
Bundesgesanbtschaftrn sollen sich befinden in Athen, Buenos- AyreS, Brüssel, Karlsruhe, Constantinopel, Kopenhagen, Darmstadt, Morenz, Haag, Lissabon, Madrid, Paris, Peking, Petersburg. Rio-Janeiro, Rom, Schweiz, Stockholm, Stuttgart, Washington, Wien. — DaS Bulletin der französischen AmtS» zritung vom 23. d. sagt: „Die Conferenz hat in ihrer letzten Sitzung, in welcher sie von der Adhäsion Griechenlands Act nahm, Sr. Cxc. Djemil Pascha, dem Vertreter 8er Türkei, gegenüber darauf bestanden, daß die Kreter, welche sich noch Griechenland geflüchiet, in ihr Vaterland zurückkehren könne», ohne im mindesten wegen der früheren, vor Beendigung des griechischen Covfl ctS geschehrnen Dinge belästigt zu werden." Nach den osficiösen Blättern hat die Türkei diesem Ansinnen entsprochen uud bereits alle Maßregeln getroffen, damit den Wünschen der Mächte nachgekommen werde. Der Sultan hat außerdem eine bedeutende Summe Geldes zur Verfügung dieser Flüchtlinge gestellt. —
Aus der Nähe.
* Offenbach, 23. Februar. Vor einigen Tagen hat hier in einer größeren Gesellschaft ein Flütenvirtuose, Herr S. Berg aus Würzburg, Verschiedenes auf seinem Instrumente vorgs- tra zen und wohlverdienten Beifall gefunden. Derselbe ist übrigens »urch Concerte, die er in mehreren Städten gegeben, als tüchtiger Künstler ohnehin schon bekannt. Auch in Frankfurt wird er vemnLHst ein Concert veranstalten, und wie wir vernehmen, ebenso in hiesiger Stadt, wobei ihn tüchtige musikalische Kräfte unterstützen werden.