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26. Jahrgang
Iulöa, Mittwoch, den 6. Dezember 1899.
JI& 279.
für Inserate I. parzeller in Fulda. mit Anterhattungs-Aeilage „Ilkuflrirte Sonntags-Ieitung" “•KäXTXJST'“*
△ Inm Vttstauiiuiß des SSrgerl. Gesetzbuches.
Von Amtsrichter Juliusberg.
(Nachdruck verboten.)
Einem jeden Gesetz wird mehr oder weniger der Vorwurf gemacht, daß es für die Laien nicht oder nur schwer verständlich sei. Die Forderung, daß Gesetze allgemein und allgemein leicht verständlich sein müssen, mag berechtigt fein, ihre Erfüllung aber ist auch dem sorgfältigsten und gewisfenhaftesten Gesetzgeber nicht immer möglich. 2ßie fast jedes Werk, welches belehrende Zwecke verfolgt, Vorkenntnisfe voraussetzt und nicht auf alle Grundbegriffe zurückgehen kann, ebenso ist es für ein Gesetzbuch nicht angängig, alle Begriffe zu difiniren, bestimmte und bewährte Ausdrücke zu erklären. Rücksichten auf den Umfang und die Uebersichtlichkeit des Ganzen verhindern — oft außer theoretischen Erwägungen — ein solches Zurückgreifen.
So fetzt auch das B. G.-Buch die Bedeutung gewiffer Begriffe voraus oder überläßt die Umgrenzung solcher Begriffe der Praxis und der Wissenschaft; wir erfahren weder aus dem Gesetz, was bürgerliches Recht (im Gegensatz zum öffentlichen) ist, noch erläutert es uns den Begriff „Rechtsgeschäft" oder „Vertrag". Bei anderev therlweise neuen oder doch ungewohnten Ausdrücken — ungewohnt hauptsächlich deshalb, weil die betreffende deutsche Bezeichnung bisher durch das Fremdwort römisch-rechtlichen Ursprungs verdrängt war — wird öfters die Definition durch die Feststellung eines dem Begriff entsprechenden Tyatbestandes ersetzt. Solche deutsche Ausdrücke sind: Erbbaurecht für superficies, Sicherungshypothek für Kautionshypothek, Fahrnißgemein- schaft für Gemeinschaft der Mobilien und der „Errungenschaft", Erbschein für Erbeslegitimationsattest, Abkömmlinge für Descendenten, Ersatzerbe für substltuirter Erbe u. s. w.
Die Verständlichkeit neuer Gesetze und ganz besonders des Bürgerl. Gesetzbuches wird ferner ersctwert, weil es gilt, neue Gesetze so zu gestalten, daß die Mannigfaltigkeit des täglichen Lebens, die Verschiedenartigkeit örtlicher Rechtsbräuche, das Fortschreiten des Verkehrs und die hierdurch und nicht durch neue Gesetze bedingte Weiterbildung des Rechtslebens durch sie umfassende Regelung findet: es gilt also für den Gesetzgeber, den einzelnen Rechtsgeschäften des Tages gemeinsame Merkmale zu entnehmen, für einander ähnliche Rechtsbildungen gemeinsame Grundsätze aufzustellen und auf diese Art Rechls- regeln zu entwickeln, welche nicht nur die Rechtsverhältnisse der Gegenwart sicher umgreifen, sondern auch für die Neubildungen des kommenden Tages soweit als möglich vorsorgen. Hierdurch aber wird die Gesetzessprache abstrakt: nicht den einzelnen Fall behandelt das Gesetz, es betreibt nicht „Kasuistik", sondern in einer scheinbar mehr wissenschaftlichen, theoretischen
Zum Feste des hl Nikolaus.
Zwei Tage im Monate Dezember sind im Familienleben bei uns von besonderer Bedeutung. Es ist das Fest des hl. Nikolaus und das der Geburt unseres Herrn und Heilandes.
Für die Kleinen bedeuten sie wohl di schönsten Tage des Jahres, aber auch die Erwachsenen freuen sich an ihnen wieder mit den Kindern in glücklicher Erinnerung an ihre eigene fröhliche Kindheit, da auch sie in heiliger Spannung den hl. Nikolaus und das Christkind erwarteten.
Während die Sitte, am Weih nachts feste zu bescheeren, auf protestantischem Bodrn entstanden ist und erst zu Beginn unseres Jahrhunderts Eingang in katholischen Ländern gefunden hat, ist der Brauch, am Feste des hl. Nikolaus die Kinder zu beschenken, durchaus katholischen Ursprungs. In Italien, Frankreich, Spanien und anderen ganz katholischen Ländern ist heute noch die Weihnachtsbcscheerung ebenso unbekannt, wie der Christbaum, was im vergangenen Jahre einem Berliner Blatte Anlaß gab, zu behaupten, in jenen Ländern werde das Weihnachtsfest nicht gefeiert; Weihnachten sei ein germanisches, ein echt deutsches Fest. Im Rhcin- lande ist ebenfalls heute noch der Weihnachtsbaum und die Christbescheerung auf dem Lande noch wenig bekannt, während in den Städten meistens die Weihnachtsfeier in den Vordergrund getreten ist, doch findet man auch in den Städten noch überall in den katholischen Familien das Bescheeren am Nikolaustage, wenn auch in bescheidenerem Maße. In den Niederlanden und in den süddeutschen Ländern, vor Allem in Tyrol und weiterhin in Oesterreich, hat das Nckolaus- fest noch eine hervorragendere Bedeutung. Hier
Weise umfaßt es ganze Arten, Familien von Rechtsgeschäften. Umgekehrt aber wie der Gesetzgeber gemeinsame Rechtsregeln entwickelt und wie er zusammenfaßt, verlangt die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen auf den einzelnen Fall eine sorgfältige D-nkbarkeit und Prüfung, welche Vorschriften den einzelnen vorliegenden Rechtsfall umgreifen und bestimmen. Hierbei aber ist die Verkehrssprache uno ihre Ausdrucksweise nicht immer scharf, oft genug verführt sie zu Jrrthümern: wir sprechen — um eines der bekanntesten Beispiele anzuführen — von dem Leihen eines Buches aus einer Leihbibliothek, während nach dem Bürger!. Gesetzbuch nicht die Vorschriften über die Leihe, welche Unentgeltlichkeit zur Vorbedingung hat, sondern die über die Miethe zur Geltung kommen würden; wir sprechen ferner von dem „Bestellen" von Einladungskarten für ein Fest, für 1 das Bestellen von Formularen für einen Vertrag, während nicht die Bestellung eines Werkes, sondern ein Kauf rechtlich vorliegen würde; in der Verkehrssprache wird der natürliche Vater eines unehelichen Kindes für einen Verwandten des letzteren erachtet, während nach dem Gesetz der natürliche Vater eines solchen (und des Vaters Verwandte) mit diesem gar nicht verwandt ist (wohl aber die Mutter und deren Verwandte).
Erschweren alle diese Umstände bereits das Ver- ständniß des Gesetzes, so bedarf die Anwendung der Vorschriften des B. G.-B. auch noch weiterhin besonderer Aufmerksamkeit, weil die Knappheit der Sprache, die Schärfe der Ausdrucksweise jedes Wort, selbst die Wort- und Satzstellung bedeutungsvoll macht und andererseits mannigfache Verweisungen auf andere Vorschriften und die Beziehungen der einzelnen Gesetzesparagraphen zu einander ein Herausgreifen einer einzelnen Bestimmung verbieten und ein Durchdringen des Zusammenhangs, wenigstens eine Prüfung der gejammten Paragraphen der betreffenden Materie (gewöhnlich der Paragraphen des betreffenden Titels) verlangen. Häufig steht die Regelbestimmung voran, in den folgenden Bestimmungen aber werden die Ausnahmen aufgeführt, um alsdann weitere Ausnahmen von diesen anzuschließen.
Eine besondere Aufmerksamkeit verdient der Gebrauch der Wendungen: „soll" „muß" „kann" „darf", „kann nicht" „darf nicht", welche eni= sprechend dem Sprachgebrauch die zwingende oder nur berechtigende oder bloß anordnende Natur der bezüglichen Vorschrift zum Ausdruck bringen: ein Zuwiderhandeln oder nur eine Nichtbeachtung einer „Muß"- ober „Soll"-Vorschnft macht die betreffende Handlung rechtlich „nichtig" d. h. die Handlung gilt als gar nicht geschehen; „soll nicht" „kann nicht" hingegen geben nur anordnende Weisungen, welche die Wirksamkeit der Handlung nicht berühren. Der Zusatz „im Zweifel" weist darauf hin, daß, wenn nicht irgendwie durch Parteiwillen Anderes bestimmt ist, der Inhalt des Rechtsgeschäfts gemäß der gesetzlichen Vorschrift auszulegen ist, und zeigt damit an, daß die gesetzliche Vorschrift eben nicht zwingender Art ist, sondern Abänderungen durch den Parteiwillen zuläßt (dispositiv ist). Einer besonderen Hervorhebung, daß ein Rechtssatz disposi- »WWW WMMUWWWWMMMWMWWWSWWSSWWWWW8 werden auch die sogenannten Nikolausmärkte noch in größerem Maßstabe abgehalten.
Was hat nun wohl unsere Vorfahren bestimmt, gerade das Fest des hl. Nikolaus zu einem Schenkungstage zu machen? Die Antwort ergibt sich aus der Lebensgeschichte des Heiligen, die nach den Angaben der Kirche hier in Kürze folgen möge.
Der hl. Nikolaus wurde in der kleinasiatischen Landschaft Lycien von vornehmen Eltern geboren. Schon als Kind übte er ein strenges Fasten, das er fein ganzes Leben lang beibehielt. Als er herangewachsen war, vertheilte er seinen ganzen Reichthum unter die Armen. Es war Nikolaus zu Ohren gekommen, daß ein Vater seine drei Töchter dem öffentlichen Schandhaus flbergeben wolle, da es ihm in Folge seiner Armuth unmöglich war, dieselben für eine Heirath auszustatten. Während der Nacht ging nun Nikolaus zu jenem Hause und warf, um die armen Wesen vor dem Verderben zu bewahren, so viel Geld hinein, daß der Vater genug hatte, um jede seiner Töchter versorgen zu können. Als Bischof von Myra nahm Nikolaus an der ersten allgemeinen Kirchenoersammlung von Nicäa theil. Im Jehre 316 wurde er für den Himmel geboren.
Offenbar sind jene Thatsachen vollendeter Freigebigkeit unseres Heiligen die Ursache gewesen, ihn als Geschenkgeber zu feiern.Ais solcher tritt er denn an seinem Fest oft in eigener Person auf, um sich selbst zu Überzeugen, was für Fortschritte die Kleinen tm verflossenen Jahre im Guten gemacht haben, und ob sie demnach seiner Freigebigkeit würdig sind ober nicht. Die ungezogenen Kinder erhauen nichts, sondern werden von dem den hl. Bischof begleitenden Knecht Ruprecht gezüchtigt. Der
tiven Charakter hat, bedurfte es im B. G.-B. nur in wenigen Fällen; wo eine Klarstellung erforderlich erschien, ist dies durch jenen Hinweis ober Wendungen wie: „wenn nichts Anderes bestimmt ist" geschehen. Im allgemeinen sind die Vorschriften des Familienrechts zwingender Art, während insbesondere im Recht der Schüldverhältnifse der Be- timmung durch Privatwillen Spielraum geloffen ist.
Aus dem Vorangegangeneu dürfte zur Genüge hervorgehen, daß das Verständniß des B. G.-B. ein aufmerksames und eindring.ndes Lesen nicht ohne eigene Denkthätigkeit erfordert und — bei dem gegenüber dem gewaltigen Rechtsstoff, den es umfaßt, geringen Umfang — erfordern muß; mancherlei Hilfsmittel werden den Gebrauch des G fetzes erleichtern, sicherlich aber wirb Jeber, welcher über Rechtsverhältnisse klar werben will, gut baran thun, mit biefen Hilfsmitteln ober ohne olche auf bie gesetzlichen Bestimmungen selbst zu- rückzugehen. __
Vermischtes.
O Kleine Nachricht-«. Rom. Seit 1800 sind 400 neue Missions-Diözesen errichtet worden, allein durch Papst Leo XIII. 218. — Niedererbach. Dekan Bom hat seiner Kirchengemeinde 30,000 Mk. zum Bau einer neuen Kirche vermacht. — Altendorf (Rhld.). Herr Veh. Kommerzienrath Krupp bereinigte für den Bau einer neuen katholischen Kirch e hrerselbst 20,000 Mk., und für den Bau einer evangelischen Kirche 100,000Mk. — Berlin. Die Bevölkerungszunahme Preußens erreichte 1898 die Zahl 540,532, runb 50,000 mehr als 1897. Seit 1892 hat verhältniß- mäßi, die Zahl der Geburten stetig zu-, die der Sterbe- älle abgenommen, was auf fortschreitende Verbesseiung >er Lebenshaltung hinweist. Bei der nächsten Volkszählung am 1. Dezember 1900 dürfte die Volkszahl 34V2 Millionen erreicht haben. — Witten. In Folge eines Serustbruches fielen drei beim Bau der Dia- konisfenhauskirche beschäftigte Maurer herab; emer wurde getödtet, einer schwer, der dritte lercht verletzt. — Posen. Für bte burch Nieberlegun, ber Festungswälle frei werbenden Gelände verlangt bie Staatsregierung von ber Stabt Posen 5 Mill. Mark. — Hammelburg. Auf ber Bahn-Ueberfahrt würbe bas Fuhrwerk bes hiesigen Oekonomen Georg Hett an- gefahren unb zertrümmert. Hett würbe am Unter« chenkel schwer verletzt. — Bonn. Gegenüber der Sieg- mündung wurde ein Nachen, in dem vier junge Leute mit Fischen beschäftigt waren, von einem Schleppschiffe angefahren bezw. in den Grund gebohrt. Drei ber Insassen ertranken, während es einem gelang, sich burch Schwimmen zu retten. — Gleiwitz. Als zwölftes Opfer bes Grubendranbes in ber „Lubwigsgrube" tarb bet Bergwerksdirektor Moll. Moll fuhr nach Aus- iruch des Brandes mit mehreren anderen hohen Beamten zur Aufsuchung der Verwundeten in bie Grube. — Smo lenSk. Von einem Güterzuge wurde ein großer Wagen, auf welchem sich zwölf von einer Hochzeit heimkehrende ßanbleute befanden, als er über das Bahngeleise fuhr, erfaßt unb zermalmt. Zehn Personen unb ber Fuhrmann blieben auf ber Stelle tobt. Die Barriere soll nicht rechtzeitig geschloffen worden sein. — Bayreuth. Um der drohenden Verwüstung des Frankenwaldes durch den Versandt von W eih na ch t sb äumen nach Norddeutschland vorzubeugen, hat die Regierung strenge Maßregeln erlassen, trotzdem nimmt die Ausfuhr immer mehr zu. In den 3 Stationen Kran ach, Wüstenseibitz und Untersteinach bei Kulmbach wurden bis jetzt 68 Wagenladungen verschickt, 32 kommen mindestens noch dazu. Auf jede Wagenladung werden durchschnittlich 800 M. nachgenommen, bei 100 Waggons entziffert sich daher ein Werth von 80000 Mk — Hamburg. Die Eisengießerei und Maschinenfabrik von Rohwer und Ehlers in Neumünster würde durch ein Großfeuer
Heilige kommt auf einem weißen Schimmel angeritten.
Die Kinder legen darum am Vorabende des Festes im Hofe aus Dankbarkeit gegen "ben hl. Mann, und auch um' ihn günstig zu stimmen, etwas Heu hin, damit das Roß, das an jenem Abend viel zu laufen hat, sich daran erquicke.
Vielfach erscheint der hl. Mann auch erst während der Nacht. Wo dieses der Fall ist, stellen die Kleinen am Vorabende im besten Zimmer auf den Tisch Teller mit ihren Namen, die dann die braven Kinder am Morgen gefüllt wieder finden. Die anderen erblicken in ihrem Teller eine Ruthe.
Besonderer Verehrung erfreut sich der heil. Nikolaus seitens der Schiffer, deren Patron er ist. Die Schifferzünfte begehen auch am Rheine fein Fest stets in feierlicher Weise. In früherer Zeit, als die Durchfahrt durch das sogenannte Binger Loch noch mit ganz anderen Gefahren verbunden war als wie jetzt, soll es, wie heute noch erzählt wird. Regel gewesen fein, dem heil. Nikolaus eine Wachsspende zu geloben (z. B. eine Kerze, „so groß" oder „fo dick, wie der Mastbaum"), wenn die Durchfahrt gut von statten gehe. Nachher habe dann der biedere Schiffer fein gegebenes Versprechen öfter widerrufen. Ob dieser Wortbruch aber tatsächlich, wenigstens öfter, vorgekommen ist, oder böse Zungen dieses erdichtet haben, weiß man nicht mehr.
In neuerer Zeit ist dem hl. Nikolaus in seiner Eigenschaft als Geschenkgeber, wenn man so sagen darf, ein eigenthflmlicher K0n- kurrent erwachsen. In manchen Familien br- scheert — allerdings handelt es sich hier um das Weihnachtsfest — an diesem Tage nicht mehr das Christkind, sondern der Weihnachts
gänzlich eingeäschert. Ein Klempnergeselle wurde auf ber Branbstelle vor Aufregung vom Schlage gerührt unb starb alsbalb. — Amsterbam. Der hiesige Dockarbeiterausstand nimmt großen Umfang an. Eine starke Polizeimacht hat ben Hafen besetzt und hält bie Olbnung aufrecht. — Rom. Auf einer Strafinsel bei Massauay brachen 120 Sträflinge aus, töbteten bie Wachmannschaft und bemächtigten sich eines Schiffes, auf welchem sie entkamen. — Min sk. Ein urchtbarer Orkan wüthete zwei Tage lang. In vielen Ortschaften wurden Wohnhäuser vom Sturme niebergetiffen ober abgebeckt, in den Wäldern sogar alte Bäume entwurzelt. In den eingestürzten Häusern sind nach bisheriger Ermittelung gegen fünfunddreißig Menschen ums Leben gekommen. — Spreb- I in gen. Das Dienstmädchen bes Ziegeleibesitzers Miche ließ die mit Petroleum gefüllte brennende Lampe allen Das brennende Oel erfaßte sofort die Kleider der Unglücklichen, die bald in Hellen Flammen standen. Das Mädchen ist am ganzen Leibe derart verbrannt, daß jede Hoffnung auf Erhaltung des Lebens ausgeschloffen ist.
Gartenarbeiten iw Dezember.
Obstgarten.
Gepflanzt wirb nicht mehr im Dezember. Bäume, bie jetzt aus ber Baumschule kommen, bringen wir in ben Einschlag und pflanzen sie im Frühjahre. Für diese Frühjahrspflanzung wirb alles Nöthige vorbereitet: Dünger- unb Komposterde herbeigeschafft, Baumgruben ausgeworfen ober rigolt. So weit ber Boben offen ist, wird auch das Umstürzen des Landes unter den Bäumen beendet. Bei leichtem Frostwetter werden kranke und überflüssige Beste ausgesägt, bie Wunben verstrichen, denn burch offene Wunben stnben schäbliche Pilze, welche ben Hotzkörper angreifen, Eingang. Abgängige Bäume werben jetzt ausgehauen, boch bars an ihre Stelle zunächst kein neuer Baum gepflanzt werden.
Gemüsegarten.
Dünger auf bas Land bringen, Boden bearbeiten, Entwässerungs- und andere Gräben auswerfen und nach - bessern, Komposthaufen umsetzen, Hecken ausbessern, so weit das Wetter es erlaubt. Bei Frost: Frühbeetfenster, Schutzbretter und Decken in Ordnung bringen. — Samenvorräthe nachsehen. Bedarf berechnen und rechtzeitig Bestellung machen.
Blumen ga rten.
Die Pflanzen ruhen und der Pfleger hat dafür zu orgen, daß sie nicht unzeitgemäß aus dieser Ruhe ge- tört werden. Daher die Pflanzen mäßig gießen und vor allem nicht zu warm halten. Ein Gummihaum, welcher im Winter treibt, büßt den größten Theil seiner Schönheit ein. Nur Palmen machen eine Ausnahme. Sie können auch im Winter treiben, verlangen aber dementsprechend auch Feuchtigkeit. — Die Kellerpflanzen sind zu lüften und von gelben Blättern freizuhulten.
Rosen.
Sollen wir zudecken, ober sollen wir's nicht? so tagt man sich bei dieser Witterung. So lange das Wetter milde ist, bleibt es am besten: adzurearten. Tie Feuchtigkeit und Wärme thut mit der Decke nicht gut. Wo wir bereits zudeckten, lüften. Wenn es aber wirklich Winter wird, bann ordentlich zudecken, nicht die empfindlichste Stelle der Rose (Veredelungsstelle) freilaffen.
Literarisches.
Maria Immakulata. Jllustrirte Marien- und Mis- sionszeitschrift mit der Beilage: „Freie Stunden." Herausgegeben von ben P. P. Oblaten M. I. bes Missionshauses St. Bonifatius zu Hünfelb. Druck ber Fuldaer Aktienbruckerei. Siebenter Jahrgang. Preis bei Frankozufenbung jährlich 2 Mark.
Inhalt bes Dezemberheftes: Vor ber Grotte von Lourbes. Heilige Marienverehrer. Pater Amores y Carbonell. Die katholische Kirche. Aus Deutsch-Süb- westasrika. Pater Laeombe. Verschiedenes aus ben Missionen. — Christnacht. Erzählung „Theodul." Abvent. „Dumm wie ein Kaffer." — Der Reinertrag ist zur Heranbilbung von Missionären bestimmt.
mann. ES lohnt nicht, auf das Unsinnige dieser Erfindung näher einzugehen. Sollte aber nicht vielleicht bei der Schöpfung dieses Produktes eines verneinten Christenthums das Bild unseres heil. Nikolaus der Erfindungssucht nachgeholfen haben? Am Nikolaustage bescheert der hl. Nikolaus, am Weihnachtsfest das liebe Christkind. Einen Weih- nachtsmann kennen wir nicht.
Am Nlkolaustage singen die Kinder im Rheinlande zum Preise des Heiligen ein sonderbares Lied, das einen etwas schwer verständlichen Sinn hat. Es lautet also:
Heiliger Nikolaus ist ein heiliger Mann, Hat einen goldenen Rock an. Lang soll er leben. Viel soll er geben. Fromm soll er sterben. Den Himmel soll er erben.
Demnach ist nach der Auffaffung der Kinder der hl. Nikolaus eigentlich noch nicht gestorben, sondern lebt noch unter uns fort als ständiger Beobachter des Verhaltens der Kinder, um bann an seinem Feste hervorzutreten und sie entweder zu belohnen oder zu bestrafen. Um sich nun der Gunst des Heiligen zu versichern unb reichlich von ihm bedacht zu werden, wünschen ihm die Kleinen das, was sie für das Beste halten: ein langes Leben und nach dem Tode den Himmel.
Bleiben wir der Sitte der Vater treu und halten in dem Herzen der Kleinen bie Liebe zum hl. Nikolaus wach. Das Kinb wirb ja in unserer wenig mehr innig gläubigen Zeit schon ftflh genug zu freigeistigem Denken angeregt. Nikolaus - und Weihnachtsfest bieten ben Eltern ba bie beste Gelegenheit, im Kinde ben Grund zu einem tief gläubigen, glücklichen Leben zu legen.