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26. Jahrgang.

Iuköa, Samstag, den 28. Oktober 1899

Dkllck an» Verlag bei L-ldaer XdteHtawtmi PetersgaKe llr. a (txmuoxie).

Fünfkirchen steht an der Spitze dieser Bewegung, die diesmal möglicherweise von Erfolg begleitet sein könnte. Wenigstens fehlt es nicht an reichen Geldspenden für den gedachten Zweck. Sollte der Plan greifbare Ge­stalt gewinnen, dann ist als Ort der Universität Fünfkirchen in Aussicht genommen, wo früherschon einmal eine katholische Universität bestanden hat.

Rücksichtslos wird Fiuland weiter russisch gemacht. Die finnische Volksvertretung sträubt sich mit aller Kraft gegen jede einzelne neue Maßregel in diesem Sinne, so jetzt wieder gegen die Abschaffung der alten finnischen Postwerthzeichen. Aber wenn nun das mäch­tige Zarenreich nicht auf die Proteste in Helsingfors hören will, was soll das kleine Finland dann dagegen machen? Der Bien muß eben — ob nun Finland da­bei unglücklich ist oder nicht.

Von dem Kriege in Südafrika läßt sich noch immer wenig sagen. Aber das steht fest, daß es mit der Sache der Buren nicht so schlecht bestellt ist, wie die englischen Drahtberichte das darzustellen belieben. Diese englischen Berichte leiden augenscheinlich stark unter dicken Unwahrheiten, die vollkommen planmäßig in die Welt gesetzt werden. Man muß sich also noch gedulden, bis man von anderer Seite her zuverlässige Aufschlüsse über den Stand der Dinge erhält.

Wochen-Rundschau.

lNachdruck verboten.)

X Fulda, 28. Oktober.

Ein für die Katholiken Deutschlands hocherfreu- liches Ereigniß ist in dieser Woche zu melden: in Köln hat am Dienstag das Domkapitel die Wahl eines neuen Erzbischofes vorgenommen, nach­dem der erzbischöfliche Stuhl seit mehr als 5 Monaten durch den Tod des Kardinals Krementz erledigt war. Die Wahl fiel auf den Hochw. Herrn Bischof Hu­bertus Simar von Paderborn. So sehr die Diözese Paderborn das Scheiden ihres allverehrten Oberhirten bedauert, so sehr ist es für die große Kölner Erzdiözese und für ganz Deutschland hocher­freulich, daß ein so ausgezeichneter Mann auf diesen wichtigen Posten berufen worden ist.

In Hamburg ist ein neues großes Kriegsschiff ins Wasser gelassen und vom Kaiser „Karlder Große" benannt worden. Bei dieser Gelegenheit hat die reiche Stadt Hamburg ein großes Festmahl veranstaltet, und in dem Trink spräche, den der Kaiser dort ausge­bracht hat, hat er bittere Klage geführt darüber, daß man während der ersten acht Jahre seiner Regierung seinen Warnungen und Bitten, die deutsche Kriegs­flotte zu verstärken, kein Gehör geschenkt, ihn vielmehr dafür noch häufig verspottet habe. Das ist eine große Ueberraschung für die Oeffentlichkeit gewesen. Damals, in jener Zeit, ist keine Flottenvorlage an den Reichs­tag gelangt. Alle diejenigen Flottenforderungen aber, die im Rahmen des Etats an den Reichstag gelangten, sind von diesem auch mit geringen Ausnahmen be­willigt worden. Diejenigen Leute also, über die sich der Kaiser in Hamburg beschwert hat, muß man. an­derswo suchen, nicht im Reichstage; und sie können deshalb nur in den Regierungskreisen zu finden sein. Was wirklich nothwendig ist an Geldmitteln für Heer und Kriegsflotte, das ist namentlich vom Centrum stets bewilligt worden; und mit vollem Rechte konnte darum Herr Abg-Dr. Lieber in einer vom katholischen Volksverein in Mülheim am Rhein vor einigen Tagen veranstalteten Volksversammlung sagen: „Wir sind zur Stelle!" wo es gilt, die Wehr­kraft nach außen und die Unversehrtheit des Vater­landes zu erhalten, ist keine Partei mehr als das Centrum bereit, alles Erforderliche bis zum letzten Pfennig und bis zum letzten Blutstropfen zu be­willigen!"

Die Scharfmacherblätter wollten die Rede des Kaisers in Hamburg dazu benutzen, um glauben zu machen, es stehe eine neue große Flottenvor­lage bevor. Aber daß der Kaiser das mit seinen Worten unmöglich gemeint haben konnte, lag ganz klar zu Tage, und so ist denn der Aufputscherei der Scharf­macher sehr bald ein „kalter Wasserstrahl" aus der Gegend des Reichskanzleramtes in Berlin zutheil geworden. Die oberoffiziöse .Norddeutsche Allgemeine Zeitung' hat festgestellt, daß die verbündeten Regierungen nicht an neue Flottenforde­rungen denken und willens sind, bis 1904 sich mit den Bestimmungen des Flottengesetzes einzurichten. Thatsächlich hat ja auch der Kaiser dem vorigen Reichstage dafür, daß er die Flottenvorlageangenom­men hatte, seine volle Befriedigung und seinen Dank in verschiedener Form ausgesprochen und zu er­kennen gegeben.

Ebenso ist es nichts mit den Lärmnachrichten von einem bevorstehenden Militär -Zwi st e im Reichs­tage. Die verbündeten Regierungen sollten angeblich die Absicht haben, im bevorstehenden Winter die 7000

Maria, unser Meeresstern.

Der alte Schiffer Heinrich war trotz seiner achtundsünfzig Lebensjahre noch einmal auf die See gegangen, er hatte jedoch zu Hause daS Versprechen gegeben, wenn Golt ihn wohlbehalten heimkehren ließe, so solle diese Fahrt seine letzte jein. Man hatte wohl Grund g« habt, zu fragen, wem dies Versprechen eine größere Freude be­reitet hätte, der Gattin, die so oft in stürmischen Nächten für ibn den Himmel angerusen halle, oder dem jüngsten Sohne Peter, der den Augen­blick hei beisehnte, wo er selbst zum erstenmal seine Kräfte mit dem Toben der Elemente zur See messen könnte. Droben an der Nordsee, und zumal in FrieSland, schwärmt die Mehrzahl für das Seeleben, und Heinrichs Familie hätte dafür als Beispiel gelten können, denn außer dem alten Vater waren noch vier seiner Söhne in diesem Berufe.

Das Schiff war heimgekehrt. Vater Heinrich setzte sich zur Ruhe, aber: „Kommen und Scheiden", so hecht es in den Seemannssamilien. Noch nicht einen Monat später hatte Paul Stelle gefunden auf einem Schiffe in der nächsten großen Hafenstadt, welches nach etwa fünf Wochen ab­segeln sollte. Der Vater begleitete am Tage des Abschiedes den kräftigen Burschen selbst dorthin.

Da lag das stattliche Fahrzeug, völlig zur Abfahrt ausgerüstet. Vater und Sohn standen am Strande, Letzterer voll freudiger Erwartung, während der alte Seemann gar ernst dreinschaute. Doch die Stunde des Abschiedes rückte näher. Jetzt reichte der Vater dem Burschen eine ge­

weihte Medaille, die das Bildmß der allersel. Jungfrau trug, mit der Umschrisl Maria maris stella (Maria Meeresstern).

„Trage sie stets bei Dir, aber würdig und andächtig. Ich trage sie, solange ich Seemann bin, und das sind jetzt bereits dreiundvierzig Jahre. Du roh ft noch ebenso wie ich in die Lage kommen, daß Du nichts als Dunkel und Verderben um Dich her siehst, dann vergiß nicht, daß Maria unser wahrer, rettender Meeresstern ist. Das beherzige auch dann, wenn Du Gefahr läufst, vom rechten Wege in Fmsterniß und Ver­derben zu gerathen. Willst Du mir das ver­sprechen?"

„Ich verspreche es, Vater," entgegnete Peter so herzlich, daß der alte Seemann keinen Grund hatte, an der Aufrichtigkeit deS Versprechens zu zweifeln.

„So reise mit Gott, mein Sohn. Er und die heiligste Jungfrau seien Deine Begleiter!" Noch ein herzlicher Händedruck, und Peter begab sich auf das Schiff, welches eine halbe Stunde später die Anker lichtete.--

Ist Peter seinem Versprechen treu geblieben? Ja, und Maria ist ihm,stets ein leitender und rettender Meeresstern gewesen, nicht allein in den empörten Wellen, sondern auch in den Gefahren der Seele. Das bewies der junge Mann, als er nach etwa acht Jahren wieder einmal in die Heimath zurückkehrte. Er kam auf einem großen Handelsschiffe nach der bekannten Hafenstadt Geestemünde. Gegen sechs Uhr Abends hatte er das Land betreten nach zwei Jahren voller Gefahren aller Art.

□ Welche Klagen kann ich ohne Rechtsanwalt anstrengen?

Bon Dr. jnr. Rich ard Wrede.

(Nachdruck verboten.)

Es ist wohl für jeden ruhigen Staatsbürger gleich unangenehm, Jemanden verklagen zu müffen, wie selbst verklagt zu werden; aber doch ist beides manchmal nicht zu vermeiden. Wir können viel­leicht unsere berechtigten Ansprüche in Güte nicht durchsetzen oder glauben, daß von uns mit Un­recht etwas verlangt wird. Wenn wir uns nun in einem derartigen unangenehmen Falle befinden, unangenehm, ob wir Recht oder Unrecht haben und bekommen — denn ohne irgendwelchen Aerger und Schaden verläuft kein Prozeß — so werden wir uns meist an einen Rechtsanwalt wenden und diesen mit der Wahrnehmung und Vertretung un­serer Rechte beauftragen. Häufig ist eine solche Vertretung durch einen bei dem Gerichte, das über den Prozeß zu entscheiden hat, zugelaffenen Rechtsanwalt erforderlich, sie ist durch eine be­sondere gesetzliche Vorschrift der Zivilprozeß­ordnung geboten. Diese Prozesse nennt man An­waltsprozesse; es sind die vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten (Kammergericht) und dem Reichsgericht zur Verhandlung kommenden Zivil­prozesse. In allen anderen Zivilprozeffen brauchen wir uns zu unserer Vertretung keines Rechts­anwalts zu bedienen. Welche Klagen wir nun ohne Rechtsanwalt anstrengen können, soll im Folgenden kurz aus­einandergesetzt werden.

Es sind zwei Gesichtspunkte, die bei der Zu­ständigkeit der Gerichts in Betracht kommen; von denen es abhängt, ob eine Klage vor das Land­gericht oder vor das Amtsgericht gehört, und nur, wenn sie vor das Amtsgericht gehört, können wir sie ohne Rechtsanwalt anstrengen.

Der eine dieser beiden maßgebenden Punkte ist der Werth des Streitgegenstandes, d. h. die Summe, um die prozesfirt wird, oder der Werth der Sache, um die gestritten, prozesfirt wird. Dieser Werth ist entweder von vornherein schon bekannt, z. B. wenn ein Darlehn von 100 Mk.

Noch nicht eine Stunde später weilte er in einem Gasthofe in der Nähe des Bahnhofes, da er am andern Tage zu seinen Eltern zu -reisen beabsichtigte. Bald war» er im Gespräche mit einigen Herren, und nun gab's ein lebhaftes Er­zählen. Aber die Unterhaltung wurde durch das Aveläuten unterbrochen, welches uns ja ermahnt, in Andacht der wunderbaren Menschwerdung Christi zu gedenken. Und der wettergebräunte Mann in Matrosentracht faltete andächtig die Hände zum Gebete. Aber da sollte er bald er­fahren, daß er in der unrechten Gesellschaft war, denn es fehlte nicht an ironischen Bemerkungen.

Aber Peter ließ sich dadurch nicht abschrecken. Offen und frei erzählte er, wie er jene Medaille beim Abschied von seinem alten Vater erhalten habe, wie diese ihn oft an den rettenden Meeres­stern droben im Himmel erinnert, und wie die Muttergottes ihn in allen Gefahren bewacht habe. „Erinnern Sie sich an den Untergang des Han­delsschiffes „Merkur"?" Die Herren bejahten, wenigstens erklärten sie, gelesen zu haben, daß das genannte Schiff im Indischen Ozean gesun­ken war.

„Ja," berichtete nun Peter, „ein furchtbarer Orkan hatte unserSchiff auf eine Klippe getrieben. Wir konnten uns nur mit genauer Noth in un­sere zwei Boote retten, das eine sank, das andere, in welche mich mit 16 Gefährten war, wurde wert in die See hinausgetrieben, und es war voraus­zusehen, daß wir bei unseren erschöpften Kräften und unserem unzulänglichen Vorrath an Lebens­mitteln eine Beute der Wellen oder des Hungers werden mußten. In dieser Noth und Verlaffen-

Mann nachzufordern, die im letzten Winter durch den Reichstag von der geforderten Friedensstärke des Heeres abgestrichen worden waren. Auch diesen Sen­sationsgerüchten ist die Berichtigung aus amtlicher Quelle auf dem Fuße gefolgt, daß die verbündeten Regierungen solche Absichten keineswegs hegen.

Noch immer ist es unbestimmt, ob der Kaffer die beabsichtigte Reise nach England machen wird oder nicht. In England behandelt man den Besuch des Kaisers als unzweifelhaft bevorstehende Thatsache, und erst in diesen Tagen hat ein englisches Blatt das ganz genaue Programm veröffentlicht für die Veran­staltungen während des Kaiserbesuches. Aber auch das gibt noch keine Gewißheit. Denn es ist ja nicht gesagt, ob denn das Programm auch zur Aus­führung gelangt. Man hatte wissen wollen, der Besuch des Kaisers am Hofe seiner Großmutter solle unter anderem auch zu einer Aussöhnung mit dem Herzog von Cumberland führen. Aber auch diesem Gerüchte ist sehr bald durch die Berliner Re­gierungspresse widersprochen worden als „jeder that- sächlichen Begründung entbehrend."

Interessant gestalteten sich in der letzten Zeit die Verhandlungen in der bayerischen Abgeord­netenkammer. Dort war von den Sozialdemo­kraten eine Interpellation über die Stellung der bayerischen Regierung zur Zuchthaus-Vorlage eingebracht worden, und nun war Rednern aller Par­teien Gelegenheit gegeben zu ausführlicher Meinungs­äußerung über diese Gesetzesvorlage. Vom Centrum hat Abg. Dr. Schaedler aufs neue versichert, daß es durchaus nicht abgehen werde von den Gesichts­punkten, die die Abgeordneten Dr. Lieber und Dr. Pichler bei der ersten Berathung im Reichstage aufge­stellt hatten; und von den Nationalliberalen hat Herr Caf sei mann in derselben Tonart versichert, daß sie nach wie vor zu den Grundsätzen halten, dieAbg. Basiermann ehedem im Reichstage gekennzeichnet hatte. Auch das war die grundsätzliche Ablehnung der Vor­lage, und somit ist festzustellen, daß die bayerischen Regierungsvertreter im Bundesrathe der Zucht­haus-Vorlage zugestimmt haben im Gegensätze zu geradezu allen politischen Parteien in Bayern. Die Reichsregierung mag aus diesen Mün­chener Parlamentsverhandlungen aufs neue entnehmen, daß die Aktien der Zuchthaus-Vorlage vor deren zweiter Lesung genau ebenso schlecht stehen wie vor der ersten Berathung.

Böse Auftritte hat es wiederum am letzten Dienstag im österreichischen Abgeordnetenhause gegeben. Die Tschechen sind es diesmal gewesen, die diese Auftritte hervorriefen, und zwar, wie be­hauptet wird, nach einem vorher verabredeten Plane. Nach der Aufhebung der Sprachenverordnungen des Grafen Badeni hat zuerst der Justizminister des neuen Kabinets die praktische Nutzanwendung davon gezogen und angeordnet, daß nunmehr auch in tschechischen Be­zirken die Gerichtssprache wieder die Deutsche sein müsse. Dafür haben den Minister am letzten Diens­tag einige der radikalen Jungtschechen in rohester Weise beschimpft, ihn mit allerhand Gegenständen be­worfen und ihm mit geballten Fäusten gedroht, so daß am Ende die Sitzung vorzeitig geschlossen werden mußte. Aber es ist nicht recht anzunehmen, daß die Grausamkeit der Tschechenpartei mit diesen Gemein­heiten einverstanden fein sollte. In den Tschechenlän­dern selbst fehlt es nicht an allerhand wüsten Straßen­auftritten. Aber bisher ist man der Aufwiegler noch in allen Fällen sehr leicht Herr geworden. Namentlich in Prag kam es zu heftigen Auftritten, so daß man dort sogar Militär aufbieten mußte, um Ruhe zu stiften. Aber nachher ist die Ruhe nicht mehr gestört worden.

In Ungarn ist eine lebhafte Bewegung int Gange, um dort wiederum eine katholische Universität zu bekommen. Bischof Samuel Hetyey von

mit Zlnterhattungs-Meilage „Ilkustrirte Sonntags-Zeitung

-Erscheint täglich, — H

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zurückgefordert wird, oder er wird erst vom Ge­richt nach freiem Ermeffen festgesetzt, so z. B. der Werth eines alterthümlichen goldenen Ringes, den uns unser Freund nicht gutwillig zurückgibt, so daß wir ihn verklagen müffen. Das Gericht kann in diesem Falle Sachverständige über de» Werth vernehmen, auch die Sache, wenn sie nicht zur Gerichtsverhandlung transportirt werden kann, an Ort und Stelle, wo sie sich befindet, besichtigen und schätzen oder schätzen lassen.

Ist der Werth nun von vornherein feststehend oder von dem Gerichte nach freiem Ermeffen fest­gesetzt, so ist damit die Frage beantwortet, ob ich in dem betreffenden Falle ohne Rechtsanwalt klagen kann. Sofern nämlich der Gegenstand an Geld ober Geldeswerth die Summe von 300 Mk. nicht übersteigt, gehört er zur Zuständigkeit der Amtsgerichte; wir können dann also ohne An­walt klagen.

Das ist der eine Gesichtspunkt: um ein ver- hältnißmäßig nicht hohes Streitobjekt kann ohne Mitwirkung von Rechtsanwälten prozesfirt werden, und der Prozeß wird von einem Einzelrichter, dem Amtsrichter, entschieden. Der zweite Gesichts­punkt ist von dem Werth des Streitgegenstandes unbeeinflußt. Im Allgemeinen werden Prozeffe erster Instanz von den Amtsgerichten rascher ent­schieden als von bett Lanbgerichten. Das kommt baher, weil bie sogenannte Einlaffungsfrist, b. h. bie Zeit zwischen Zustellung ber Klageschrift unb bem Termine zur mündlichen Verhandlung bei den Landgerichten mindestens einen Monat be­tragen muß, wogegen sie bei dem Verfahren vor den Amtsgerichten nur mindestens 3 Tage bis 1 Woche, in Meß- und Marktsachen sogar nur 24 Stunden zu betragen braucht. Diese rasche Erledigung, die Amtsgerichtsprozesse in der Regel finden, ist der Grund gewesen, weshalb man eine Reihe von Streitigkeiten ohne Rückficht auf den Werth des Streitgegenstandes den Amtsgerichten zugewiesen hat. Es sind 6 Gruppen von Klagen, die hierher gehören:

1) Streitigkeiten zwischen Vermiethern und Mielhern von Wohnungen und anderen Räumen wegen Ueberlaffung, Benutzung und aumung derselben, sowie wegen Zurückhaltung der vom Miether in die Miethräume eingebrachten Sachen. Streitigkeiten, die aus den Pachtverhältnissen land- wirthschaftlicher Grundstücke entspringen, gehören nicht hierher.

2) Streitigkeiten zwischen Dienstherrschaft unb Gesinbe, zwischen Arbeitgebern unb Arbeitern hin­sichtlich bes Dienst- unb Arbeitsoerhältniffes. Durch bie Bestimmungen ber Gewerbeordnung ist für Streitigkeiten, insofern sie während und aus An­laß deS Dienst-, Arbeits- ober LehrverhältniffeS entstehen, das Gewerbegericht, vor bem bie Par­teien auch selkfftänbig verhandeln können, eingesetzt,

3) Streitigkeiten zwischen Reisenden unb Wirthen, Fuhrleuten, Schiffern, Flößern ober AuS- wanderungs - Expebienten in ben Einschiffung?^ Häfen, welche über Wirthshauszeche, Fährlohn, Ueberfahrtsgelber, Beförberung ber Reisenden unb ihrer Habe unb über Verlust unb Beschädigung ber letzteren, sowie Streitigkeiten zwischen Rei­senden und Handwerkern, welche aus Anlaß der Reise entstanden sind.

4) Streitigkeiten wegen Viehmängel.

5) Streitigkeiten wegen Wildschadens.

heit erinnerte ich mich an das Abschieds-Geschenk meines Vaters und begann innig zu Maria zu flehen, unb meine Genoffen, unter benen zwar bie meisten Andersgläubige waren, folgten mir, unb ihr Gebet blieb nicht unerhört. Es war gegen 9 Uhr Abends, als wir das Schiff ver­ließen, um 11 Uhr hatte sich der Sturm gelegt, der Himmel hellte sich auf und freundlich glänzten die Sterne zu uns hernieder. Gegen 2 Uhr be­merkten wir Lichter, welche nur auf ein Schiff schließen ließen; wir suchten sie zu erreichen, uns bemerkbar zu machen, was auch gelang. Es war ein deutscher Handelsdampfer, „Kehrwieder" ge­nannt. Wir waren in kurzer Zeit gerettet und fühlten gut genug, wem allein nächst Gott wir den Dank dafür schuldeten."

Auf diesen Bericht gabs vorerst allerdings für die aufgeklärten Herren nichts zu erwidern. Nur einer derselben glaubte noch -inmal das Licht seiner „Weisheit" auf den Leuchter stecken zu müffen, und er wandte sich deshalb an den jungen Ma­trosen mit der spöttischen Frage: „Sie glauben doch wohl selbst nicht, daß Sie ihrer Mutter­gottesmedaille ihre Rettung zu verdanken haben?"

„O durchaus nicht," entgegnete Peter gelassen. „Das wäre ja Abgötterei und ist von unserer Kirche aufs strengste verboten. Wohl aber können uns solche Bilder erinnern, daß wir noch Helfer im Himmel haben, und ihr Anblick ermahnt un- gleichzeitig, diese um ihren Schutz und Beistand zu bitten, wo keine Hilfe von Menschen mehr möglich ist."

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