Eine volle Woche noch opferten wir, um Tante Slagg auch ihre übrigen Keüerräume in gewohnter Ordnung wiederfinden zu lassen. Dann schrieb Freund Tom ihr, indem er zugleich die Miethe für zwei volle Monate beischloß, daß er Geschäfte halber leider schon jetzt ihr bescheidenes Heim ver- lasien müfle.
Tante Slagg, ihres Seestrandes schon müde kehrte eilends heim und eiferte, nach Hausfrauenweise, über den Zustand, in dem sie ihre Wohnräume wiederfinde, obgleich doch weder Sinclair noch ich dieselben je betreten. Kein leiseste'. Argwohn kam ihr, was während ihrer Abwesenheit geschehen, und ich, nachdem ich mir des Onkels Weinvorräthe gerettet hoffte, hütete mich wohl, sie mit einem Worte nur daran zu erinnern, und erwartete mit Geduld, doch voller Neugier, ob und wie sie ihre Drohung ausführen werde
Bei der Rechnungsablage am Jahresschluß händigte ich ihr den Weinkellerschlüffel wieder aus und erbot mich, als sie mir gerührt für meme Mühewaltung dankte, ihr — falls sie darauf bestehe, die Weine zu vernichten — auch hierin noch behilflich zu sein.
Ungläubig erst, dann immer vertrauender, erbat sie meine Hilfe, und mir war es eine Genug- thuung, den schandbaren Inhalt der fünfhundert Dutzend Flaschen di- Goffe hinabrinnen zu sehen.
Ein Hauptspaß war mir's, wie sie, als eben die Magd den letzten Korb voll herauftrug, wenn auch zögernd, doch wohlwollend — in Erinnerung oielleichl an manche mit ihrem Gatten froh verlebte Stunde — mir anbot: „Hans, wenn Du magst, nimm diesen letzten Korb voll mit heim! Nach dem Vielen, was wir fortgegossen, wird Golt mic die Sünde verzeihen."
26. Jahrgang.
Iuröa, Montag, den 7. August 1899.
M 178
(Nachdruck verboten.)
3
Druck mit Verla« der flelbaei Ar«eudr»ckr»«i peter^iaS« «». 1 (Kmeoute).
(Schluß.)
Leicht war trotzdem die Aufgabe nicht, die ich mir gestellt, und die Frist war kurz.
Ich kannte meine Tante Slaag und wußte, sie werde dann unter allen Umständen ihre Drohung aussühren.
So sagte ich kein Wort weiter über den Weinkeller, ersann im Stillen aber einen Plan, wie ich seinen Inhalt zu meiner und anderer Freude erhalten möchte.
Als der Sommer kam, überredete ich sie nach all dem Schwerdurchlebten sich doch auch eine kurze ErholungSzeit an der Seeküste zu gönnen. Die Mittel hatte sie ja dazu, und trotz all ihrer Vernichtungswuth gegen geistige Getränke schien sie nicht abgeneigt; nur fand sie die Unkosten doch zu groß. Darauf überzeugte ich sie, daß, wenn sie während ihrer Abwesenheit ihr Haus möblirt vermiethe, sie jedenfalls noch Ersparniffe dabei mache.
Das leuchtete ihr ein, und ich schlug ihr meinen Freund Tom Sinclair als einen durchaus ehrenwerthen, zahlungsfähigen Miether vor.
Freund Tom erbot sich zu einer wochenweise zu zahlenden ganz beträchtlichen Miethe und die Sache ward abgemacht.
Sinclair brachte, wie er meiner Tante sagte,
>nrerott:Dteeiw spalt. Garmondzeile oder bette Raum 15 Pf., Re Kamen die Petit- zeile 25 Pf.; bei Wiederholungen wird entsprechend, Rabatt gewährt
© Auch Parität?
Nicht zum ersten Male leider erscheinen Klagen über die Behandlung der katholischen Kirche im Herzogthum Braunschweig in der Presse. Im Gegentheil: die letzten drei Jahrhunderte bezeichnen eine einzige Leidensgeschichte der Kirche in dem besagten Lande. Wie es früher war, im Anfänge des 18. Jahrhunderts, davon wollen wir heute nicht mehr weiter reden: da durste kein Katholik in Braunschweig ein Grundstück erwerben; kein katholischer Geistlicher durfte die heil. Sakramente spenden, ohne vorher in jedem einzelnen Falle die Erlaub- niß dazu erhalten zu haben, oder aber er wanderte in die Hast. Dann im Jahre 1786 sollte durch ein neues „Reglement" sogen. „Gewissensfreiheit" eingeführt werden. Aber unter der Herrschaft dieses wundersam freiheitlichen Reglementes war es beispielsweise Vorschrift, daß katholische Brautleute in den lutherischen Kirchen aufgeboten werden mußten; und katholische Trauung war überhaupt nur dann möglich, wenn beide Brautleute katholisch waren und beide in einer der drei Städte: Braunschweig, Wolfenbüttel und Helmstedt wohnten. Wohnte auch nur ein Theil auf dem Lande, so war an eine katholische Trauung nicht zu denken, ebenso wenig, wenn einer der beiden Theile protestantisch war.
Endlich im Jahre 1867 wurde dieses herrliche Reglement durch den Landtag aufgehoben, nachdem vorher im Jahre 1861 durch die Bemühungen zweier Vertreter der protestantischen Geistlichkeit im Landtage diese Aushebung noch einmal abgelehnt worden war. Es folgte 1867 auf das alte Reglement das neue Katholiken-Ge- setz, welches noch heute gilt. Das soll nun angeblich vollkommen paritätisch sein, also Katholiken und Protestanten vollkommen gleiche Rechte gewähren; aber wenn man genauer zusieht, dann entdeckt man, daß es auch heute noch mit der Parität in vielen Stücken hapert. So sieht es beispielsweise ganz eigenthümllch aus mit dem Schulbesuche der Kinder: der Wirklichkeit nach steht eS nämlich so, daß zwar katholische Kinder angewiesen werden, in die protestantische Schule zu gehen, aber nie und nimmer protestantische Kinder eine katholische Schule besuchen dürfen. ,
Ganz konsequent bestimmt nämlich der fünfte Paragraph dieses neuen Katholikengesetzes, daß Kinder von Mischehen dem Glaubensbekenntniffe des Vaters folgen sollen, wenn nicht der Vater vor der Ortsbehörde erscheint und ausdrücklich zu Protokoll gibt, daß die Kinder in dem Bekenntnisse der Mutter erzogen werden sollen. Wie steht es nun aber mit der Fürsorge für die Schulen? Von Staats wegen werden sehr schöne und große Schulgebäude für die Protestanten errichtet, und für jedes Kind der protestantischen Bürgerschulen werden aus öffentlichen Mitteln jährlich etwa je 40 Mk. bezahlt. Aber die Katholiken sollen ihre Schulen selbst bauen und erhalten aus öffentlichen Kaffen nur Zuschüsse, die für jedes Kind zwanzig Mark betragen. Und wenn nun keine katholische Schule
zu erreichen ist, die wenigen Katholiken aus eignen Mitteln auch keine solche einrichten können, dann müssen die Kinder, die nach § 5 des Katholiken- setzes katholisch erzogen werden sollen, nach § 8 desselben Gesetzes ganz einfach die lutherische Schule besuchen. Aber wehe, wenn umgekehrt solche Kinder die nach § 5 lutherisch erzogen werden sollen, von ihren Eltern in eine katholische Schule oder in katholischen Religionsunterricht gesandt werden. Da regnet es sofort Ermahnungen, Androhung von Zwangsmaßregeln und schließlich Strafen, wie Pfändung und Haft, wenn nicht alles nach dem Sinne der Behörde geschieht.
Im Herzogthum Braunschweig dürfen keine Barmherzigen Schwestern zugelassen werden, um in katholischen Familien Krankenpflege zu üben. Katholische Geistliche dürfen nur dann thätig sein, wenn sie von der Regierung bestätigt sind und angelobt haben, den Bestimmungen unseres herrlichen Katholikengesetzes getreulich nachzukommen. Wehe einem armen katholischen Geistlichen, der sich erkühnt, gegen dieses Gesetz zu freveln. Ihm wird nicht der freundliche Rath gegeben, die Grenzen zu meiden, er muß vielmehr mit seinem Geldbeutel die Missethat sühnen Zum Beweise nur ein Beispiel: Der katholische Pfarrer in Lamspringe wurde plötzlich zu einer hochbetagten katholischen Frau in dem braunschweigischen Dorfe Helmscherode bei Alten- gandersheim gerufen, damit er derselben die hl. Sterbesakramente spende. Vorerst noch bei dem Staatsministerium um die erforderliche Berechtigung zur Spendung der hl. Sakramente einzukommen, war unmöglich, da es sich um eine schwerkrankePerfon handelte. Der Gewissenspflicht gehorchend, machte sich der katholische Pfarrer auf den Weg und versah die Kranke und — wurde dafür vom Landgerichte in Holzminden in eine Strafe von 40 Mark genommen. Ein Gnadengesuch wurde abfchlägig beschieden.
So wird es im Herzogthum Braunschweig gemacht. Wer es nicht glaubt, daß es so gemacht wird, gehe hin und überzeuge sich oder erkundige sich: er wird finden, daß es so ist. Daß das aber Parität sei, wird niemand im Ernste behaupten wollen, zum mindesten aber nicht beweisen können, selbst wenn er es behaupten wollte.
Und solche Urigerechtigkeiten sind möglich am Ende des neunzehnten Jahrhunderts. Wo bleibt da die Aufklärung, von der diese unsere Zeit beherrscht sein soll?
Vortrefflicher Wein.
Von Hugh Conway.
Aulorisirte deutscheUebertragung von W.Weyergang
zwischen Preußen und Bremen, zwischen Preußen, Braunschweig und Bremen, sowie zwischen Preußen und Lippe über die Kanalistrung der Weser von Hameln bis Bremen. 3. Zweite usw. Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Bildung der Wählerabiheilungen bei den Gemeindewahlen. 4. Zweite usw. Berathung des Gesetzentwurf« betr. die Polizeiverwaltung in den Vororten von Berlin. 5. Zweite usw. Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Gerichtsorganisation für Berlin und Umgebung. 6. Berathung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurfs betr. Schutzmaßregeln im Quellgebiete der linksseitigen Zuflüsse der Oder in der Provinz Schlesien. 7. Berathung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurfs betr. die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Gesundheitskommissionen. 8. Zweite usw. Berathung betr. die Gewährung von Zwischenkredit der Rentengutsgründungen. 9. Erste usw. Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Kirchenverfassung der evangelischen Kirche im Konsistorial- bezirk Frankfurt a. M. — B) Kommissionsberichte über Anträge. Mündlicher Bericht der Budgetkommission über den Antrag der Abgg. v. Arnim und Genossen auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Beseitigung der Gefahren schädlicher Ueberschwemmungen, insbesondere an der unteren Oder. — C) Anträge. 1. Berathung des Antrages der Abgeordneten Busch und Genossen wegen Verlegung des Zeitpunktes des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seiner Nebengesetze auf den 1. Januar 1901. 2. Weitere Berathung des Antrages der Abgg. Kolisch und Kindler (Posen) betr. die Vertretung der Städte und Landgemeinden der Provinz Posen auf den Kreistagen. 3. Zweite usw. Berathung des Antrages der Abgeordneten Graf v. Kunitz und Genossen auf Annahme eines Gesetzentwurfs über die Ergänzung des Gesetzes betr. die Beförderung der Errichtung von Rentengütern, vom 7. Juli 1891. 4. Zweite usw. Be- rathung des Antrages der Abgeordneten Dr. Weihe (Herford) und Genoffen aus Annahme des Gesetzentwurfs zur Abänderung des Gesetzes, betr. die Beförderung der Errichtung von Rentengütern, vom 7. Juli 1891. Dann folgt noch eine längere Reihe von Berichten über Petitionen.
X Die Vertagung der Kanar-Horlage auf eine gekegenere Jett ist das Aushüss- mittel, das stets von neuem in der Preffe austaucht als das angebliche Leitmotiv für die Taktik der preußischen Staatsregierung. Das Staatsministerium, so will die ,Neue Berliner Korrespondenz" wissen, sei darüber schon der Beginn der parlamentarischen Ferien einig geworden, für den Fall der Ablehnung der Vorlage im Abgeordnetenhause eine solche Vertagung der Vorlage eintreten zu lassen; und jetzt handele es sich „nur noch" um die Einholung der Zustimmung des Kaisers zu dieser Maßregel. Das wenig taktvolle Wort „nur" steht in der genannten Korrespondenz, die übrigens nichts weniger als den Ruf der Zuverlässigkeit genießt. Aber es könnte ja sein, daß sie in diesem Falle
verein in Marienburg 500 Mark als Beitrag zur Unterstützung der durch den Brand beschädigten unbemittelten Familien übersenden lassen.
+ Aleichskavzrer ISrst Kohe«kohe wird am 8. d. M. Auffee bereits wieder verlaßen und nach Pommersfelden in Bayern abreisen. Die Zusammenkunft mit dem Minister Grafen Goluchowski, die für den 9. d. M. in Aussicht genommen worden war, wird demnach nicht stattfinden. Man ersieht daraus, daß diejenigen recht haben, die dieser Zusammenkunft den politischen Charakter absprachen.
• Ireiherr Marschall vor» Aieöerster« sollte angeblich die Absickt haben, seinen Botschafterposten in Konstantinopel zu verlassen. Diese Gerüchte sind an dieser Stelle stets mit dem gebührenden Mißtrauen behandelt worden. Jetzt wird aus amtlicher Quelle gemeldet, daß der Botschafter am 19. d. M. auf seinen Posten zurück kehren wird.
• Der Kerzog von Akvauy, der jugendliche Thronerbe für das Herzogthum Sachsen- Koburg-Gotha, wird demnächst mit seiner Mutter, der Herzogin von Albany, in dem thüringischen Schlosse Reinhardsbrunn eintreffen. Der Herzogin von Albany, eine deutsche Prinzessin Waldeck- Pyrmont, scheint es empfunden zu Haben, daß ihre neuliche Aeußerung unvorsichtig war, sie fühle sich als Engländerin und sehne den Tag herbei, an dem sie werde nach England zurückkehren können. Wenigstens hat sie in einer neuern Ansprache zugesagt, daß sie „ihre ganze Kraft darauf richten werde, ihren Sohn zu lehren ein guter und loyaler Deutscher zu sein". Mit einigem Rechte treten in der Presse Aeußerungen des Erstaunens darüber auf, daß der junge Herzog in Dresden seine deutsche Erziehung erhalten solle, und nicht im eignen Lande.
+ Schulze DeliHsH. Am letzten Freitag ist in Berlin ein Denkmal für Schulze- Delitzsch enthüllt worden, dem in vielen Stücken sehr verdienstreichen Vorkämpfer für das Genossenschaftswesen. Erbitterte Feinde hatte Schulze- Delitzsch einstmals in der Sozialdemokratie, und namentlich deren Vorkämpfer Lassalle zog gegen Schulze-Delitzsch zu Felde, wann und wo er nur immer konnte. Und jetzt? Schon mehrfach ist an dieser Stelle darauf hingewiesen worden, wie so ganz anders im Laufe der Zeit die Stellung der Sozialdemokratie zum Genossenschaftswesen geworden ist; und jetzt bringt das Berliner sozial-- demokratische Centralorgan ,Vorwärts"einen großen Leitartikel zu Ehren desselben Schulze-Delitzsch, der einst von Lassalle und Genossen so heftig befehdet wurde, wie selten einer. Daß das Berliner Centralorgan das thut, gereicht ihm ja übrigens nur zur Ehre. Aber die sozialdemokratische Preffe sollte nun auch nicht mehr leugnen wollen, daß die Sozialdemokratie im Laufe der Jahre eine andere als früher geworden ist. Sie mausert sich eben doch!
* Das Verzeichniß der ««erledigte« Vortagen des Aögeord«etevha«ses lautet: A) Regierungsvorlagen. 1. Zweite usw. Berathung des Gesetzentwurfs betr. den Bau eines Schifffatntskanales vom Rhein bis zur Elbe. 2. Zweite usw. Berathung der Staatsverträge WWWWWVWSWWSSSSWWWWSWSWW^^MSWM^S^ man um solche Maare hätte den Prozeß machen sollen, ein allezeit willkommener Käufer.
Was wir erstanden, ward zunächst nach Sinclair's Waarenlager geschafft; erst nach zwei bis drei Tagen schafften wir zu nächtlich dunkler Stunde — Sinclair und ich fungirten als Kutscher und Packknecht — auf verschiedenen Fahrten auch meiner Tante wohlgefüllte Flaschen dorthin.
Nur der Umstand, daß ihr Haus, rings vom Garten umgeben, in besonders stiller Stadtgegend lag, schützte uns vor Entdeckung.
Doch nun erst begann unsere eigentliche Arbeit, und sie war nicht leicht. Nur die Hoffnung auf den reichen Lohn ließ uns ausdauern; denn einen vollen Monat hatten wir, da wir uns Niemand anvertrauen durften, die geringste Handlangerarbeit selber zu thun.
Jede einzelne Flasche war zu entkorken, zu leeren und von dem erhandelten Vorrathe — gegen deü mich Wasser ein edleres Getränk dünkte — neu zu füllen, zu verkorken und zu versiegeln.
Nach etwa einem Monat war die nächtliche Arbeit gethan und über fünfhundert Dutzend Flaschen lagerten, neu^efüllt, in Sinclair's Waaren- keller unter Schloß und Riegel.
Wieder dann, in stürmischer, finsterer Miiter- nachtsstunde, hielten zwei leere Wagen vor demselben und vor Morgengrauen lagerten dieselben Flaschen in Vorgefundener, muftergütigen Ordnung in meiner Tante Weinkeller.
Da wir die Vorsicht gebrauchten, die gleichen alten Sägespähne, mit denen mein Onkel Slagg die Zwischenräume ausgelüllt, wieder dazwischen zu schütten, schien uns eine Entdeckung weniger zu befürchten.
Deutsches iUtdp
Berlin, 5. August.
* Nach übereinstimmenden Berliner Meldungen des »Daily jTelegraph' und ,Daily Mail" wäre der Aesuch des deutsche« Kaisers in London Ende September best mmt zu erwarten. Nach dem ,Daily Mail' würde Kaiser Wilhelm jedoch vorher mit dem Zaren zusammentreffen, vielleicht auch mit dem Prinzen von Wales ver- muthlich auf Schloß Friedrichshof (Cronberg). — Die Kaiserin hat dem Vaterländischen Frauenseine eigene Bedienung mit, und so sandte sie die ihrige inzwischen gegen Kostgeld heim.
Gleich am ersten Abende, nachdem meine Tante abgereist war, suchte ich Sinclair auf, der soeben den Hausagenten entließ, von dem er Stück für Stück des Hausinventars übernommen und ihm darüber qaittirt hatte.
Wir waren allein und ungestört, denn in Be - zug aus eigne Dienerschaft hatte Freund Tom eine Unwahrheit gesagt: er hatte weder Magd noch Diener mitgebracht.
Wir gingen zum Weinkeller, lösten das Siegel von der Thüre, schloffen auf und traten ein und sahen in dem hochgewölbten geräumigen Keller, den mein guter Onkel hatte vergrößern und tiefer legen lassen, neben einigen unentspundeten Fäßchen an wenigstens fünfhundert Dutzend wohlversiegelte Weinflaschen in schönster Ordnung, nach Inhalt und Jahrgang gelagert, die ohne mein Dazwischentreten — ich erschrak, nur daran zu denken — vermutblich längst von meinem lieben Tantchen zur Goffe hinabgegossen wären.
Ich war entschlossen, nur mit äußerster Vorsicht zu Werke zu gehen. Zeit hatten wir hinreichend, und vor Allem galt es doch, den Keller in der gleichen Ordnung wiederfinden zu lasten, in der wir ihn vorgefunden. So ging ich zunächst daran, mir genau die Zahl der Flaschen, ihren Inhalt und die Stelle, wo jede Weinart gelagert war, aufzunotiren.
Sodann besuchte Freund Sinclair alle Wein- Händler und Auktionen in der Umgebung und kaufte auf meine Rechnung, was. an schlechtesten Weinen unverkauft geblieben: saure Rothweine, muffligen Sherry und schimmelnden Port, selbstredend zum Spottpreise — den Händlern, den
1 Fuldaer
tu Sxlba. mit NnlerHaltungs-Meikage „Issuflrirle Sonntags-Ieilungi'