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Eine volle Woche noch opferten wir, um Tante Slagg auch ihre übrigen Keüerräume in gewohnter Ordnung wiederfinden zu lassen. Dann schrieb Freund Tom ihr, indem er zugleich die Miethe für zwei volle Monate beischloß, daß er Geschäfte halber leider schon jetzt ihr bescheidenes Heim ver- lasien müfle.

Tante Slagg, ihres Seestrandes schon müde kehrte eilends heim und eiferte, nach Hausfrauen­weise, über den Zustand, in dem sie ihre Wohn­räume wiederfinde, obgleich doch weder Sinclair noch ich dieselben je betreten. Kein leiseste'. Arg­wohn kam ihr, was während ihrer Abwesenheit geschehen, und ich, nachdem ich mir des Onkels Weinvorräthe gerettet hoffte, hütete mich wohl, sie mit einem Worte nur daran zu erinnern, und erwartete mit Geduld, doch voller Neugier, ob und wie sie ihre Drohung ausführen werde

Bei der Rechnungsablage am Jahresschluß händigte ich ihr den Weinkellerschlüffel wieder aus und erbot mich, als sie mir gerührt für meme Mühewaltung dankte, ihr — falls sie darauf be­stehe, die Weine zu vernichten — auch hierin noch behilflich zu sein.

Ungläubig erst, dann immer vertrauender, er­bat sie meine Hilfe, und mir war es eine Genug- thuung, den schandbaren Inhalt der fünfhundert Dutzend Flaschen di- Goffe hinabrinnen zu sehen.

Ein Hauptspaß war mir's, wie sie, als eben die Magd den letzten Korb voll herauftrug, wenn auch zögernd, doch wohlwollend — in Erinnerung oielleichl an manche mit ihrem Gatten froh ver­lebte Stunde — mir anbot: „Hans, wenn Du magst, nimm diesen letzten Korb voll mit heim! Nach dem Vielen, was wir fortgegossen, wird Golt mic die Sünde verzeihen."

26. Jahrgang.

Iuröa, Montag, den 7. August 1899.

M 178

(Nachdruck verboten.)

3

Druck mit Verla« der flelbaei Ar«eudr»ckr»«i peter^iaS« «». 1 (Kmeoute).

(Schluß.)

Leicht war trotzdem die Aufgabe nicht, die ich mir gestellt, und die Frist war kurz.

Ich kannte meine Tante Slaag und wußte, sie werde dann unter allen Umständen ihre Drohung aussühren.

So sagte ich kein Wort weiter über den Weinkeller, ersann im Stillen aber einen Plan, wie ich seinen Inhalt zu meiner und anderer Freude erhalten möchte.

Als der Sommer kam, überredete ich sie nach all dem Schwerdurchlebten sich doch auch eine kurze ErholungSzeit an der Seeküste zu gönnen. Die Mittel hatte sie ja dazu, und trotz all ihrer Vernichtungswuth gegen geistige Getränke schien sie nicht abgeneigt; nur fand sie die Unkosten doch zu groß. Darauf überzeugte ich sie, daß, wenn sie während ihrer Abwesenheit ihr Haus möblirt vermiethe, sie jedenfalls noch Ersparniffe dabei mache.

Das leuchtete ihr ein, und ich schlug ihr meinen Freund Tom Sinclair als einen durchaus ehrenwerthen, zahlungsfähigen Miether vor.

Freund Tom erbot sich zu einer wochenweise zu zahlenden ganz beträchtlichen Miethe und die Sache ward abgemacht.

Sinclair brachte, wie er meiner Tante sagte,

>nrerott:Dteeiw spalt. Garmond­zeile oder bette Raum 15 Pf., Re Kamen die Petit- zeile 25 Pf.; bei Wiederholungen wird entsprechend, Rabatt gewährt

© Auch Parität?

Nicht zum ersten Male leider erscheinen Klagen über die Behandlung der katho­lischen Kirche im Herzogthum Braun­schweig in der Presse. Im Gegentheil: die letzten drei Jahrhunderte bezeichnen eine einzige Leidensgeschichte der Kirche in dem besagten Lande. Wie es früher war, im Anfänge des 18. Jahr­hunderts, davon wollen wir heute nicht mehr weiter reden: da durste kein Katholik in Braun­schweig ein Grundstück erwerben; kein katholischer Geistlicher durfte die heil. Sakramente spenden, ohne vorher in jedem einzelnen Falle die Erlaub- niß dazu erhalten zu haben, oder aber er wan­derte in die Hast. Dann im Jahre 1786 sollte durch ein neues „Reglement" sogen. „Gewissens­freiheit" eingeführt werden. Aber unter der Herr­schaft dieses wundersam freiheitlichen Reglementes war es beispielsweise Vorschrift, daß katholi­sche Brautleute in den lutherischen Kirchen aufgeboten werden mußten; und katholische Trauung war überhaupt nur dann möglich, wenn beide Brautleute katholisch waren und beide in einer der drei Städte: Braunschweig, Wolfenbüttel und Helmstedt wohn­ten. Wohnte auch nur ein Theil auf dem Lande, so war an eine katholische Trauung nicht zu denken, ebenso wenig, wenn einer der beiden Theile protestantisch war.

Endlich im Jahre 1867 wurde dieses herr­liche Reglement durch den Landtag aufgehoben, nachdem vorher im Jahre 1861 durch die Be­mühungen zweier Vertreter der protestantischen Geistlichkeit im Landtage diese Aushebung noch einmal abgelehnt worden war. Es folgte 1867 auf das alte Reglement das neue Katholiken-Ge- setz, welches noch heute gilt. Das soll nun an­geblich vollkommen paritätisch sein, also Katho­liken und Protestanten vollkommen gleiche Rechte gewähren; aber wenn man genauer zusieht, dann entdeckt man, daß es auch heute noch mit der Parität in vielen Stücken hapert. So sieht es beispielsweise ganz eigenthümllch aus mit dem Schulbesuche der Kinder: der Wirklichkeit nach steht eS nämlich so, daß zwar katholische Kinder angewiesen werden, in die protestan­tische Schule zu gehen, aber nie und nimmer protestantische Kinder eine katholische Schule be­suchen dürfen. ,

Ganz konsequent bestimmt nämlich der fünfte Paragraph dieses neuen Katholikengesetzes, daß Kinder von Mischehen dem Glaubensbekenntniffe des Vaters folgen sollen, wenn nicht der Vater vor der Ortsbehörde erscheint und ausdrücklich zu Protokoll gibt, daß die Kinder in dem Be­kenntnisse der Mutter erzogen werden sollen. Wie steht es nun aber mit der Fürsorge für die Schulen? Von Staats wegen werden sehr schöne und große Schulgebäude für die Pro­testanten errichtet, und für jedes Kind der protestantischen Bürgerschulen werden aus öffent­lichen Mitteln jährlich etwa je 40 Mk. bezahlt. Aber die Katholiken sollen ihre Schulen selbst bauen und erhalten aus öffentlichen Kaffen nur Zuschüsse, die für jedes Kind zwanzig Mark be­tragen. Und wenn nun keine katholische Schule

zu erreichen ist, die wenigen Katholiken aus eignen Mitteln auch keine solche einrichten können, dann müssen die Kinder, die nach § 5 des Katholiken- setzes katholisch erzogen werden sollen, nach § 8 desselben Gesetzes ganz einfach die lutherische Schule besuchen. Aber wehe, wenn umge­kehrt solche Kinder die nach § 5 lutherisch er­zogen werden sollen, von ihren Eltern in eine katholische Schule oder in katholischen Religions­unterricht gesandt werden. Da regnet es sofort Ermahnungen, Androhung von Zwangs­maßregeln und schließlich Strafen, wie Pfändung und Haft, wenn nicht alles nach dem Sinne der Behörde geschieht.

Im Herzogthum Braunschweig dürfen keine Barmherzigen Schwestern zugelassen werden, um in katholischen Familien Krankenpflege zu üben. Katholische Geistliche dürfen nur dann thätig sein, wenn sie von der Regierung bestätigt sind und angelobt haben, den Bestimmungen unseres herrlichen Katholikengesetzes getreulich nachzu­kommen. Wehe einem armen katholischen Geist­lichen, der sich erkühnt, gegen dieses Gesetz zu freveln. Ihm wird nicht der freundliche Rath gegeben, die Grenzen zu meiden, er muß viel­mehr mit seinem Geldbeutel die Missethat sühnen Zum Beweise nur ein Beispiel: Der katholische Pfarrer in Lamspringe wurde plötzlich zu einer hochbetagten katholischen Frau in dem braun­schweigischen Dorfe Helmscherode bei Alten- gandersheim gerufen, damit er derselben die hl. Sterbesakramente spende. Vorerst noch bei dem Staatsministerium um die erforderliche Berechti­gung zur Spendung der hl. Sakramente einzu­kommen, war unmöglich, da es sich um eine schwerkrankePerfon handelte. Der Gewissenspflicht gehorchend, machte sich der katholische Pfarrer auf den Weg und versah die Kranke und — wurde dafür vom Landgerichte in Holzminden in eine Strafe von 40 Mark genommen. Ein Gnadengesuch wurde abfchlägig beschieden.

So wird es im Herzogthum Braunschweig gemacht. Wer es nicht glaubt, daß es so ge­macht wird, gehe hin und überzeuge sich oder erkundige sich: er wird finden, daß es so ist. Daß das aber Parität sei, wird niemand im Ernste behaupten wollen, zum mindesten aber nicht beweisen können, selbst wenn er es be­haupten wollte.

Und solche Urigerechtigkeiten sind möglich am Ende des neunzehnten Jahrhunderts. Wo bleibt da die Aufklärung, von der diese unsere Zeit be­herrscht sein soll?

Vortrefflicher Wein.

Von Hugh Conway.

Aulorisirte deutscheUebertragung von W.Weyergang

zwischen Preußen und Bremen, zwischen Preußen, Braunschweig und Bremen, sowie zwischen Preußen und Lippe über die Kanalistrung der Weser von Hameln bis Bremen. 3. Zweite usw. Berathung des Gesetzentwurfs betr. die Bildung der Wählerabiheilungen bei den Gemeindewahlen. 4. Zweite usw. Berathung des Gesetzentwurf« betr. die Polizeiverwaltung in den Vororten von Berlin. 5. Zweite usw. Berathung des Gesetz­entwurfs betr. die Gerichtsorganisation für Berlin und Umgebung. 6. Berathung des vom Herren­hause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurfs betr. Schutzmaßregeln im Quell­gebiete der linksseitigen Zuflüsse der Oder in der Provinz Schlesien. 7. Berathung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurück­gelangten Gesetzentwurfs betr. die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Gesund­heitskommissionen. 8. Zweite usw. Berathung betr. die Gewährung von Zwischenkredit der Rentengutsgründungen. 9. Erste usw. Be­rathung des Gesetzentwurfs betr. die Kirchen­verfassung der evangelischen Kirche im Konsistorial- bezirk Frankfurt a. M. — B) Kommissions­berichte über Anträge. Mündlicher Bericht der Budgetkommission über den Antrag der Abgg. v. Arnim und Genossen auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Beseitigung der Gefahren schädlicher Ueberschwemmungen, insbesondere an der unteren Oder. — C) Anträge. 1. Be­rathung des Antrages der Abgeordneten Busch und Genossen wegen Verlegung des Zeitpunktes des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seiner Nebengesetze auf den 1. Januar 1901. 2. Weitere Berathung des Antrages der Abgg. Kolisch und Kindler (Posen) betr. die Vertretung der Städte und Landgemeinden der Provinz Posen auf den Kreistagen. 3. Zweite usw. Be­rathung des Antrages der Abgeordneten Graf v. Kunitz und Genossen auf Annahme eines Gesetz­entwurfs über die Ergänzung des Gesetzes betr. die Beförderung der Errichtung von Renten­gütern, vom 7. Juli 1891. 4. Zweite usw. Be- rathung des Antrages der Abgeordneten Dr. Weihe (Herford) und Genoffen aus Annahme des Gesetzentwurfs zur Abänderung des Gesetzes, betr. die Beförderung der Errichtung von Renten­gütern, vom 7. Juli 1891. Dann folgt noch eine längere Reihe von Berichten über Pe­titionen.

X Die Vertagung der Kanar-Horlage auf eine gekegenere Jett ist das Aushüss- mittel, das stets von neuem in der Preffe aus­taucht als das angebliche Leitmotiv für die Taktik der preußischen Staatsregierung. Das Staats­ministerium, so will die ,Neue Berliner Korrespondenz" wissen, sei darüber schon der Be­ginn der parlamentarischen Ferien einig geworden, für den Fall der Ablehnung der Vorlage im Abgeordnetenhause eine solche Vertagung der Vorlage eintreten zu lassen; und jetzt handele es sich „nur noch" um die Einholung der Zu­stimmung des Kaisers zu dieser Maßregel. Das wenig taktvolle Wort „nur" steht in der genannten Korrespondenz, die übrigens nichts weniger als den Ruf der Zuverlässigkeit genießt. Aber es könnte ja sein, daß sie in diesem Falle

verein in Marienburg 500 Mark als Beitrag zur Unterstützung der durch den Brand beschä­digten unbemittelten Familien übersenden lassen.

+ Aleichskavzrer ISrst Kohe«kohe wird am 8. d. M. Auffee bereits wieder verlaßen und nach Pommersfelden in Bayern abreisen. Die Zusammenkunft mit dem Minister Grafen Goluchowski, die für den 9. d. M. in Aussicht genommen worden war, wird demnach nicht statt­finden. Man ersieht daraus, daß diejenigen recht haben, die dieser Zusammenkunft den politischen Charakter absprachen.

• Ireiherr Marschall vor» Aieöerster« sollte angeblich die Absickt haben, seinen Bot­schafterposten in Konstantinopel zu verlassen. Diese Gerüchte sind an dieser Stelle stets mit dem gebührenden Mißtrauen behandelt worden. Jetzt wird aus amtlicher Quelle gemeldet, daß der Botschafter am 19. d. M. auf seinen Posten zurück kehren wird.

• Der Kerzog von Akvauy, der jugend­liche Thronerbe für das Herzogthum Sachsen- Koburg-Gotha, wird demnächst mit seiner Mutter, der Herzogin von Albany, in dem thüringischen Schlosse Reinhardsbrunn eintreffen. Der Herzogin von Albany, eine deutsche Prinzessin Waldeck- Pyrmont, scheint es empfunden zu Haben, daß ihre neuliche Aeußerung unvorsichtig war, sie fühle sich als Engländerin und sehne den Tag herbei, an dem sie werde nach England zurück­kehren können. Wenigstens hat sie in einer neuern Ansprache zugesagt, daß sie „ihre ganze Kraft darauf richten werde, ihren Sohn zu lehren ein guter und loyaler Deutscher zu sein". Mit einigem Rechte treten in der Presse Aeußerungen des Er­staunens darüber auf, daß der junge Herzog in Dresden seine deutsche Erziehung erhalten solle, und nicht im eignen Lande.

+ Schulze DeliHsH. Am letzten Freitag ist in Berlin ein Denkmal für Schulze- Delitzsch enthüllt worden, dem in vielen Stücken sehr verdienstreichen Vorkämpfer für das Genossen­schaftswesen. Erbitterte Feinde hatte Schulze- Delitzsch einstmals in der Sozialdemokratie, und namentlich deren Vorkämpfer Lassalle zog gegen Schulze-Delitzsch zu Felde, wann und wo er nur immer konnte. Und jetzt? Schon mehrfach ist an dieser Stelle darauf hingewiesen worden, wie so ganz anders im Laufe der Zeit die Stellung der Sozialdemokratie zum Genossenschaftswesen ge­worden ist; und jetzt bringt das Berliner sozial-- demokratische Centralorgan ,Vorwärts"einen großen Leitartikel zu Ehren desselben Schulze-Delitzsch, der einst von Lassalle und Genossen so heftig be­fehdet wurde, wie selten einer. Daß das Berliner Centralorgan das thut, gereicht ihm ja übrigens nur zur Ehre. Aber die sozialdemokratische Preffe sollte nun auch nicht mehr leugnen wollen, daß die Sozialdemokratie im Laufe der Jahre eine andere als früher geworden ist. Sie mausert sich eben doch!

* Das Verzeichniß der ««erledigte« Vortagen des Aögeord«etevha«ses lautet: A) Regierungsvorlagen. 1. Zweite usw. Berathung des Gesetzentwurfs betr. den Bau eines Schifffatntskanales vom Rhein bis zur Elbe. 2. Zweite usw. Berathung der Staatsverträge WWWWWVWSWWSSSSWWWWSWSWW^^MSWM^S^ man um solche Maare hätte den Prozeß machen sollen, ein allezeit willkommener Käufer.

Was wir erstanden, ward zunächst nach Sinclair's Waarenlager geschafft; erst nach zwei bis drei Tagen schafften wir zu nächtlich dunkler Stunde — Sinclair und ich fungirten als Kutscher und Packknecht — auf verschiedenen Fahrten auch meiner Tante wohlgefüllte Flaschen dorthin.

Nur der Umstand, daß ihr Haus, rings vom Garten umgeben, in besonders stiller Stadtgegend lag, schützte uns vor Entdeckung.

Doch nun erst begann unsere eigentliche Ar­beit, und sie war nicht leicht. Nur die Hoff­nung auf den reichen Lohn ließ uns ausdauern; denn einen vollen Monat hatten wir, da wir uns Niemand anvertrauen durften, die geringste Handlangerarbeit selber zu thun.

Jede einzelne Flasche war zu entkorken, zu leeren und von dem erhandelten Vorrathe — gegen deü mich Wasser ein edleres Getränk dünkte — neu zu füllen, zu verkorken und zu versiegeln.

Nach etwa einem Monat war die nächtliche Arbeit gethan und über fünfhundert Dutzend Flaschen lagerten, neu^efüllt, in Sinclair's Waaren- keller unter Schloß und Riegel.

Wieder dann, in stürmischer, finsterer Miiter- nachtsstunde, hielten zwei leere Wagen vor dem­selben und vor Morgengrauen lagerten dieselben Flaschen in Vorgefundener, muftergütigen Ordnung in meiner Tante Weinkeller.

Da wir die Vorsicht gebrauchten, die gleichen alten Sägespähne, mit denen mein Onkel Slagg die Zwischenräume ausgelüllt, wieder dazwischen zu schütten, schien uns eine Entdeckung weniger zu befürchten.

Deutsches iUtdp

Berlin, 5. August.

* Nach übereinstimmenden Berliner Meldungen des »Daily jTelegraph' und ,Daily Mail" wäre der Aesuch des deutsche« Kaisers in London Ende September best mmt zu erwarten. Nach dem ,Daily Mail' würde Kaiser Wilhelm jedoch vorher mit dem Zaren zusammentreffen, viel­leicht auch mit dem Prinzen von Wales ver- muthlich auf Schloß Friedrichshof (Cronberg). — Die Kaiserin hat dem Vaterländischen Frauen­seine eigene Bedienung mit, und so sandte sie die ihrige inzwischen gegen Kostgeld heim.

Gleich am ersten Abende, nachdem meine Tante abgereist war, suchte ich Sinclair auf, der soeben den Hausagenten entließ, von dem er Stück für Stück des Hausinventars übernommen und ihm darüber qaittirt hatte.

Wir waren allein und ungestört, denn in Be - zug aus eigne Dienerschaft hatte Freund Tom eine Unwahrheit gesagt: er hatte weder Magd noch Diener mitgebracht.

Wir gingen zum Weinkeller, lösten das Siegel von der Thüre, schloffen auf und traten ein und sahen in dem hochgewölbten geräumigen Keller, den mein guter Onkel hatte vergrößern und tiefer legen lassen, neben einigen unentspundeten Fäß­chen an wenigstens fünfhundert Dutzend wohl­versiegelte Weinflaschen in schönster Ordnung, nach Inhalt und Jahrgang gelagert, die ohne mein Dazwischentreten — ich erschrak, nur daran zu denken — vermutblich längst von meinem lieben Tantchen zur Goffe hinabgegossen wären.

Ich war entschlossen, nur mit äußerster Vor­sicht zu Werke zu gehen. Zeit hatten wir hin­reichend, und vor Allem galt es doch, den Keller in der gleichen Ordnung wiederfinden zu lasten, in der wir ihn vorgefunden. So ging ich zu­nächst daran, mir genau die Zahl der Flaschen, ihren Inhalt und die Stelle, wo jede Weinart gelagert war, aufzunotiren.

Sodann besuchte Freund Sinclair alle Wein- Händler und Auktionen in der Umgebung und kaufte auf meine Rechnung, was. an schlechtesten Weinen unverkauft geblieben: saure Rothweine, muffligen Sherry und schimmelnden Port, selbst­redend zum Spottpreise — den Händlern, den

1 Fuldaer

tu Sxlba. mit NnlerHaltungs-Meikage „Issuflrirle Sonntags-Ieilungi'