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26. Jahrgang.

ZsuNa, Mittwoch, den 26. Juli 1899.

Jti 168.

"SSJXS“' mit Ilnterhattungs-Meilage „Mlckrirte Sonntags-Zeitung" ptt-rrz-S« U». 2 (txrrmonie).

jfci Schlußprotokoü der Friedens- Konferenz.

„Alles in allem genommen, bin ich durch die Ergebnisse der Konferenz sehr befriedigt" — so soll Baron v. S t a a l, der Hauptvertreter Ruß­lands und erster Vorsitzender der Konferenz, diese und ihren Verlauf tun letzten Samstag beurtheilt haben. Man muß sagen, daß es ein Zeichen von Bescheidenheit ist, wenn Baron v. Staal das wirUich gesagt hat. Denn wenn es auch nicht wahr ist, was manche behaupten, die diese Be- rathungen um jeden Preis heruntersetzen wollen, daß nämlich die ganze Konferenz ebenso gut hätte unterbleiben können, so ist das, was sie erzielt hat, doch wenig großartig.

Am letzten Montag ist das Schlußprotokoü der Friedens-Konferenz festgestellt worden: vier Konventionen und fünf „Wünsche", das ist der Inhalt. Aber keine der Konventionen und keiner der fünf Wünsche wird unmittelbar von den Vertretern der Mächte unterzeichnet werden. Diese sollen ihre Unterschrift nur dem allgemeinen Theile des Protokolls geben, denn mehrere Länder wollen — wie die höfliche Diplo­matensprache sich ausdrückt — „ihren Beitritt zu den Konventionen sich für später Vorbe­halten" und Großbritannien will in ver­schiedenen Punkten nicht mitthun. Die Engländer lehnen ihre Zustimmung zu allen denjenigen Be- schlüffen ab, die die Schrecken der Kriege und ihre Härten zu Lande und zu Waffer mildern wollen.

Einstimmig indessen ist von der dritten Kommission der Entwurf eines internationalen Schiedsgerichtes angenommen worden; und das ist schon immer etwas. Aber auch dieser Beschluß hat eine besondere Geschichte, und es hat nicht viel daran gefehlt, daß die ganze Verein­barung über das internationale Schiedsgericht noch zu allerletzt in die Brüche gegangen wäre. Der Entwurf war so geplant gewesen, daß es mit dem Spruche des Schiedsgerichts sein Be­wenden haben, daß es also über dem Schieds­gericht keine höhere Instanz mehr geben sollte. Da traten auf einmal die Vertreter der Ver­einigten Staaten von Amerika mit schroffem Widerspruche gegen diese Bestimmung heroor und drohten die Konferenz zu verlaffen, wenn nicht ihren Wünschen nachgegeben und in den Schieds­gerichts-Entwurf auch die Bestimmung einer Re­vision der Urtheile des Schiedsgerichts aus­genommen würde. Die Amerikaner suchten ihre Wünsche dadurch zu empfehlen, daß sie sagten: gibt es keine Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch zu erheben, dann wird sich erst Niemand desselben überhaupt bedienen wollen. Und sie sind mit ihrem Willen durchgedrungen; denn man wollte sie nicht ihre Drohung, die Konferenz zu verlassen, ausführen lassen, weil sonst die ganze Arbeit umsonst gewesen wäre. Die Amerikaner wurden von dem Vertreter Italiens unterstützt.

Der Sitz des Schiedsgerichtshofes soll, wie bereits bekannt, im Haag sein. Die Richter sollen, wie weiter gemeldet wird, auf sechs Jahre gewählt werden und nicht wieder wählbar sein. Die Verhandlungen sollen in derjenigen

Zwei Kvben.

Erzählung von Klara Wilhelmi.

33 ------ (Nachdruck verboten.)

Noch nie hatte sich Erna so glücklich gefühlt, noch nie entschwand ihr ein Tag so schnell wie dieser. Deshalb saß sie auch noch spät am Abend auf ihrem Zimmer, sich die Zukunft im rosigsten Schimmer ausmalend. Das Licht der Ampel ergoß wieder ein trauliches Halbdunkel über den reizenden Raum. Stunde um Stunde verrann, und die junge Dame ließ wachend Traumbilder an sich vorüberziehen.

Es wurde Mitternacht. Als der letzte Glocken­schlag der hohen Schloßthurmuhr verhallte, kam Erna wieder die beunruhigende Erscheinung vor dem Bilde ihrer Mutter.

Die Figur verschwand von der Leinwand und ^eine andere trat aus dem Nebel hervor. Es war wieder die Mutter in der blauen Seiden­robe, das Gesicht mit dem weißen Todtenschleier bedeckt; sie drohte Erna mit dem Finger.

„Gedenke — meiner — Worte — wehe — wehe —", hallte es dumpf durch daS Gemach.

Mit einem Aufschrei, balb betäubt von der Macht dieser Worte, sank Erna auf ihrem Sessel zusammen. Die Gestalt trat zurück in den ge­heimen Rauch, welcher die ganze Nische bedeckte.

Doch in diesem Augenblicke erschien ein zweites wenschliches Wesen in dem Zimmer. Einen kurzen Laut ausstoßend, eilte es über den Teppich gerade in den Rauch hinein. Ein Geräusch wie von einem Ringen wurde hörbar, dann erkannte ^rna die Stimme der Großmama.

Sprache geführt werden, die der Schiedsgerichts­hof bestimmen wird, und zwar sollen sie vertrau­lich, hinter verschlossenen Thüren geführt werden. Nur natürlich die Verkündigung des Urtheils soll öffentlich sein.

Diese Bestimmungen über den Schiedsgerichts­hof machen die erste der vier Konventionen aus, benannt als die Konvention für friedliche Schlich­tung internationaler Streitigkeiten. Und sie bilden ohne Zweifel die Hauptsache in allen Verein­barungen und Vorschlägen der Friedenskonferenz. Die zweite Konvention behandelt die Gebräuche beim Landkriege, die dritte die Anwendung der Grundsätze der Genfer Konvention von 1864, und die vierte Konvention enthält drei Erklärungen gegen grausame Geschosse: Geschosse mit Stick­gaffen und Explosions-Geschoffe. Gerade hier will England nicht mitthun. Nach seiner Ansicht also soll es erlaubt sein auch für den Kultur­menschen, nach chinesischer Art Stinkbomben zu schleudern und nach Menschen mit Kugeln zu schießen, die dann noch nachträglich in deffen Körper explodiren — eine nette Art von Kultur!

Aus den fünf Wünschen ist als erfreulich her­vorzuheben, daß die Mitglieder dieser Konferenz den Wunsch ausdrücken, daß weiter eFriedens- Konferenzen stattftnden mögen; und als ersten Wunsch spricht die Konferenz die „Ansicht" aus, daß „eineBeschränkung der militärische« Lasten, die gegenwärtig die Welt bedrücken, in hervorrage nderWeise wünschenswerth ist für die Förderung des materiellen und mora­lischen Wohlbefindens der Menschheit." Das ist also das Ueberbleibsel von dem ursprünglichen russischen Abrüstungs-Vorschlage. Es berührt angesichts des winzigen Restes recht wunderlich, wenn das Schluß-Protokoll, wie berichtet wird, durch die schwülstige Versicherung eingeleitet wird: die Vertreter der Mächte seien „stets von dem Wunsche geleitet gewesen, in möglichst erschöpfen­der Weise die hochherzigen Ideen des erhabenen Urhebers der Konferenz zu verwirklichen . . ." Faule Fische!

ä Sozialpolitische Bedeutung der städtischen Eigenbetriebe.

Kommunale Sozialpolitik treiben heißt einmal Aufgaben, die an und für sich im Be­reiche der Gemeinde liegen unbimmer ge­legen haben (z. B. Gesundheits- und Wohnungs­fürsorge, Sicherheitspolizei u. s. w.), in s o z i a l e rn Geiste erfüllen, also unter Ausschluß einer eigensüchtigen Interessen Politik zu Gunsten einer beschränkten Minderheit und mit Berücksichtigung der Interessen aller, d. h. auch der minderbe­güterten Gkmeindeangehörigen. Kommunale Sozial­politik ist es aber auch, Thätigkeiten, welche an und für sich privatwirthschaftlicher Art sind, d. h. in ganz ähnlicher Weise von privaten Unternehmungen ausgeführt werden können, zum Besten der Gemeinschaft a u s s o z i a l- politischenRücksichten in Eigenbetrieb der Gemeinde zu nehmen.

Es handelt sich hierbei insbesondere um Wasser­leitungen,Gasanstalten,Elektrizitätswerke,Straßen­bahnen, Markthallen, Schlachthäuser u. a. m..

„Mehr Licht, Erna!" rief sie, „ich habe den Geist gefangen; mehr Licht, daß ich ihn erken­nen kann."

Eine Kerze anzündend, eilte Erna herbei, und entdeckte zu ihrer größten Ueberrafchung, daß die Nische eine Thür war, die sich durch einen Druck auf den Knopf, der das Gemälde zu stützen schien öffnete. Durch den sich vertheilenden Rauch erkannte sie in der Zaubergestalt — Elvira. Alle drei Personen standen einander Minuten lang ernst und schweigend gegenüber.

Frau von Storni nnterbrach zuerst die Stille.

„Das konnten Sie Erna anthun, Elvira?" sprach sie mit vor Aufregung zitternder Stimme.

„Ach, Mama, ich that es meiner Kinder wegen," entgegnete die Ertappte kleinlaut. „Ich wünschte Erna mit dem Grafen Felseck zu ver- heirathen, um durch seine Fürsprache und Hilfe meinen Kindern später ein glänzendes Haus und Erna gleichstehendes Loos zu bereiten."

„Und Sie scheuten sich nicht, solche Gaukeleien zu treiben. Sie trugen kein Bedenken, das ganze Lebensglück meiner Enkelin zu untergraben? Was wird mein Schwiegersohn zu solchem Be­ginnen sagen?"

„Papa darf und wird es nie erfahren," sagte leise das junge Mädchen, „ich will Alles ver- geffen, wenn Du mich auch nur etwas lieben willst!"

Die alte Dame reichte Frau von Steinau die Hand mit den Worten: „Auch'ich will Alles vergeffen, Elvira, seien Sie nur Erna von jetzt an eine wahre Mutter."

alles vorwiegend während des letzten Menschen­alters entstandene Einrichtungen, deren Schaffung und Ausnutzung die Stadtgemeinden aber meistens Privatpersonen, in der Regel Aktiengesellschaften, überlassen haben. Vielfache Mißstände, u. a. selbst ungenügende Befriedigung des Bedarfs der Einwohnerschaft an Waffer (z. B. in London, wo die Wafferversorgung in Händen von 8 Privat­gesellschaften liegt), Gas, Verkehrsgelegenheit (be­sonders drückender Mangel der letzteren z. B. in Wien) usw., haben sich als Folge herausgebildet, wie aus der weiteren Darlegung noch ersichtlich sein wird.

Gegen den städtischen Eigenbetrieb solcher Unternehmungen ist vor allem der falsche Grund­satz ins Feld geführt worden, die Gemeinde sei als solche nicht im Stande, geschäftliche Unter­nehmungen zu gründen und zu betreiben; auch wird eingewandt, die Gemeinde wirthschafte immer theurer als Private. Das ist um so unbegrün­deter, als diese Privaten meistens Aktiengesell­schaften sind und daher ebenso wie eine Gemeinde durch Beamte wirthschaften müffen, die sich in Sparsamkeit und Wirthschaftlichkeit doch in beiden Fällen gewiß kaum unterscheiden werden. Und wenn ferner eingewandt wird, eine Gemeinde solle ihren Bürgern in Bezug auf derartige Er­werbsgelegenheit keine Konkurrenz machen, so er­ledigt sich dieser Grund durch Erwägung der gleich zu nennenden sozialhochbedeutsamen Vor­theile städtischen Eigenthums von selbst. Die Gemeinde soll eben nicht für den Profit weniger Bevorzugter, sondern für das Beste der Allgemein­heit sorgen. Freilich darf dabei eine gewisse Grenze nicht außer Acht geloffen werden, welche für den städtischen Eigenbetrieb durch die Eigen­art bestimmter Unternehmen gezogen ist.

Ob die namentlich z. B. in England sehr lebhafte „gemeindesozialistische" Bewegung diese Grenze überall gefunden hat, wollen wir hier un- erörtert lassen. Die richtigen Grundsätze wird eine längere praktische Erfahrung noch lehren müffen, wenn sich auch manches schon bewährt hat, so die Waffer- und Lichtversorgung in städtischer Regie.

Was nun die Vortheile städtischen Eigenbetriebes angeht, so ergeben sich zu­nächst Einnahmen, um welche die steuerliche Belastung der Gemeindeangehörigen erleichtert werden kann. Nach einer Berechnung des Stuttgarter statistischen Amtes (Oktober 1898) decken die Einkünfte aus den Ueberschüssen der gemeindlichen Betriebe von den Kosten der Haupt­gemeindeausgaben z. B. in Dortmund 31,52 pCt. (!), in Königsberg 13,75 pCt., in Nürnberg 8,04 pCt., in Stuttgart nur 6,16 pCt., was sich u. a. daraus erklärt, daß in Stuttgart Licht- versorgung und Schlachthausbetrieb Privaten über­lasten ist. Jedenfalls geht aus diesen Daten deut­lich hervor, so bemerkte dazu damals die ,Soziale Praxis', „der große Einfluß dieser Einkommens­quellen (des Eigenbetriebes) auf die steuerliche Belastung. Ihre Ausnvtzung wird gebieterisch Pflicht, wenn sonst die Steuerschraube zu scharf angezogen werden muß."

Verwaltung im Interesse des Gemein­wohls, d. h. möglichst vorzügliche und möglichst billige Deckung des Bedarfs, ist ein weiterer

Sechszehntes Kapitel.

Du erlaubst Dir einen schlechten Scherz mit mir, Hans; es ist nicht denkbar, daß Du für mich bei Deinem Papa um Erna warbest und daß diese mich liebt," sagte der nun vollständig genesene Ernst am folgenden Morgen zu "dem jungen Baron, als sie aüf dessen Zimmer das Frühstück entnahmen.

Herr und Frau von Steinau waren am Morgen schon nach Rosenthal gefahren, wo Ersterer zu einer großen Jagd eingeladen war.

„Alles, was ich Dir erzählte, beruht auf Wahrheit, Du Glücklicher," entgegnete Hans ver­gnügt. „Laß Dich umarmen als meinen zu­künftigen Schwager. Jetzt gibt es ein doppeltes Verlobungsfest, das meinige ist auch noch nicht gründlich gefeiert, weil wegen Deiner Krankheit damals die richtige Stimmung dazu fehlte. Du schweigst? Lasten Dich die Freude und lieber« raschung verstummen, oder sollte gar die braune Inka, die treue Pflegerin im Zigeunerlager, Dein Herz erobert haben?"

„Sind die Zigeuner noch hier? Ich muß in das Lager, um mich ihnen erkenntlich zu zeigen," sagte Ernst hastig.

„Sie sind lange fort, find weiter nach Süden gezogen. Papa ist ihnen auch sehr dankbar ge­wesen für das, was sie an Dir thaten, beschenkte sie reichlich und ertheilte ihnen überdies noch die Erlaubniß, fo oft und so lange sie wollten, sich im Steinouschen Gebiet aufhalten zu dürfen."

„Hans, sprachst Du vorhin wirklich die Wahrheit?" fragte Ernst, indem er sich erhob und seine Hand auf des Freundes Arm legte.

„Gewiß, und ich wundere mich, daß Du

Vortheil des Eigenbetriebes, weil ja bei solchem nicht Gewinnrücksichten den Ausschlag geben sollen. Erleichtert wird eine solche dem Gemeinwohl ent­sprechende Verwaltung durch die Verbilligung der meisten derartigen Unternehmungen bei Eigenbetrieb — ein dritter Vortheil. Die Kosten erniedrigen sich, weil der Betrieb vielfach einheitlicher und im Großen aus geführt werden kann, sowie häufig Beamte, die ohnehin unter­halten werden müssen, für denselben verwandt werden können. Die Rentabilität des Eigen­betriebes überhaupt hat z. B. das vor einiger Zeit für 17 */. Mill. Mark in städtische Regie übernommene Süd-London-Straßenbahnnetz be­wiesen, welches außer 4prozentiger Verzinsung einen stattlichen Ueberschuß ergab. Dieser wurde zur Verbesserung der Fahrgelegenheit und zur Erhöhung der Löhne, sowie Einführung eines Ruhetages für die Angestellten verwandt. Es werden also, das geht auch aus diesem Beispiel hervor, durch Gemeinschaftsbetrieb noch die wei­teren Vortheile ermöglicht, einmal einer besseren Rücksichtnahme aus die Bedürfnisse der minderbegüterten Bevölkerung, welche von Privatgesellschaften naturgemäß nur beobachtet wird, wenn sich ein Gewinn dadurch erzielen läßt, z. B. Steigerung der Gesammteinnahme durch Verbilligung der Fahrpreise. Und endlich der Vortheil, der ein besonders wichtiges Moment bildet, in der Frage möglichster Ausdehnung des städtischen Eigenbetriebes, nämlich der einer ge­sicherteren Fürsorge für die Arbeiter der Stadt. Unzweifelhaft wird weit besser, als durch eventuelle Vertragsbedingungen mit Unter­nehmern bezw. Gesellschaften, die Stadtgemeinde bei Eigenbetrieb in Bezug auf Arbeitslohn und sonstige Arbeitsbedingungen, Arbeiterschutz und -Versicherung in der erstrebenswerthen vorbildlichen Weise ihren wichtigen sozialpolitischen Pflichten gerecht werden können.

Deutsches Deich.

Berlin, 25. Juli,

X Der IaK Arons beschäftigt einen Theil der Presse in ausgiebigem Maße. Es handelt sich dabei, wie bekannt, um ein Prioatdozenten in der philosophischen Fakultät der Berliner Universität, der der sozialdemokratischen Partei angehört und auch öffentlich in sozialdemo­kratischem Sinne agitirt. Am letzten Samstag ist besagter Dr. Arons im ersten Akte eines neuen gegen ihn eingeleiteten Discipliarversahrens frei- gesprochen worden. Den Gerichtshof bildete die philosophische Fakultät, den Vorsitz führte deren Dekan Prof. Schwarz, Berichterstatter war Prof. Schwaller, Ankläger war als Ver­treter der Staatsbehörde Gcheimerath Elster aus dem Kultusministerium, ehedem Professor an der Universität Breslau. Die Verhandlung hat beinahe den ganzen Tag in Anspruch ge­nommen ; augenscheinlich hat es also starke Mei­nungsverschiedenheiten und sehr lange Debatten gegeben. Nachträglich wird nun berichtet, daß Piof. Schmoller bei seinem Berichte auf folgenden Standpunkt sich gestellt hat: es handele sich dies- mel um ein ganz neues Verfahren gegen Dr. Arons, und dieses fei eröffnet worden, nicht des-

zögerst, die Bestätigung Deines Glückes von Erna zu vernehmen."

„Du hast Recht, ich muß mit Erna sprechen," entgegnete jener fast tonlos.

„So will ich ihr melden, daß Du sie in der Bibliothek erwartest. Dort könnt ihr am unge­störtesten die zärtlichsten Liebesworte austauschen. Habe ich es so nicht gut gemacht, Ernst? Du in Deiner Bescheidenheit hättest doch nicht gewagt, das erklärende Wort zu sprechen, und ihr Beide wäret stumm und unglücklich nebeneinander her­gegangen. Ach Ernst, es ist doch etwas glück­liches, Bezauberndes, sich so geliebt zu wissen!"

Ernsts Erbleichen setzte Hans auf Rechnung der Freude desselben. Er glaubte, ihn durch feine Worte beglückt zu haben, aber statt des strahlen­den Auges und der freudigen Ueberrafchung, die Hans erwartete, schien Ernst von ganz anderen Gefühlen, sogar solchen der schmerzlichsten Art, überroäliigt zu werden. Er athmete schwerer, seine Lippen verriethen große Besorgniß und zuckten krampfhaft, tiefen Seelenschmerz aus- drückend.

„Ernst, Ernst!" rief der junge Baron er­schreckt, „wie soll ich Deine Blicke, Deine Angst deuten?"

„Du meintest es gut mit mir, wurdest von der besten Absicht geleitet, Hans, aber — Erna kann nie die Meine werden," antwortete er in tiefster Trauer und Bewegung.

„Liebst Du sie denn nicht?" brachte Hans, vor Schrecken bleich, mühsam hervor.

„Ich liebe fte über alles in der Welt, mehr als mein Leben ! Mit Freuden gebe ich den letzten Tropfen meines Herzblutes für fte hin, wenn es