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FuldaerMIeitimg

Inserate: Die ein- schrlt. Garmond­zeile oder deren Raum 15 Pf., Re­klamen die Petit­zeile 25 Pf.; bei Wiederholungen wird entsprechens Rabatt gewShrt-

Erscheint täglich, m. Ausnahme der Sonn- und Feier­tage. Bierteljährl. Zerugspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und aus­wärts 1M. 50 Pf.

mit Anterhaktungs-Meikage „Mussrirte Sonntags-Zeitung" petersgaffe Nr. 2 (Harmonie).

M 146.

Irrlöa, Freitag, den 30. Juni 1899.

——

26. Jahrgang.

0 Der Zweikamps im Heere.

Es ist noch gar nicht lange her, seit der Kaiser seine neueste Anordnung über oder viel­mehr gegen die Zweikämpfe im Heere erließ. Man hoffte, die Anordnung werde der Anstoß sein zu anderer Behandlung der Zwistigkeiten unter Offi­zieren; aber augenscheinlich ist nach wie vor der Mißbrauch hier stärker als Moral und Vernunft, so stark, daß sogar kaiserliche Machtworte wir­kungslos daran abprallen.

In der Kriegsschule in Potsdam be­findet sich ein sehr junger siamesischer Prinz, der dort mit Eifer dem Studium der Kriegswissen- schasten obliegt. Die Schüler der Kriegsschule sind, wie bekannt, Fähnriche, also sammt und sonders ebenfalls recht junge Leute. Daß Fähn­riche sehr oft zu dummen Streichen aufgelegt sind, darf man als ebenso bekannt voraussetzen; und das ist einigermaßen verzeihlich. Aber daß dann solche Kindereien und unreife Ungezogenheiten blutige Zweikämpfe Hervorrufen und sogar unter der Aussicht des unmittelbaren Vorgesetzten diese Zweikämpfe ausgefochten werden, das ist unver­zeihlich. Besagter siamesischer Prinz hatte häufig wegen seiner nationalen Eigenthümlichkeiten Necke­reien seiner Mitschüler auszustehen. Diese Ge- schmacklostgkeil artete in einem Falle so aus, daß dem Siamesen endlich die Geduld ausging und ein ernstlicher Streit entstand. Die Folge des Streites war ein Säbelduell, und die Folge dieses Zweikampfes wiederum war eine lange und klaf­fende Wunde in dem Kopfe des siamesischen Prin­zen. Das Duell aber wurde nicht etwa heimlich ausgefochten, sondern im Turnsaale der Kriegs­schule im Beisein des unmittelbaren Vor­gesetzten. So wurde vor einigen Wochen be­richtet, und der Bericht ist von keiner Seite an­gefochten worden.

So ziemlich zu derselben Zeit wurde bei einem

Zweikampfe aus Pistolen zwischen zwei Berliner Train-Offizieren in einem Walde bei Stahns­dorf bei Berl'.n der eine der Offiziere durch die Brust geschossen, und lange 3e:t hat der Ver­wundete zwischen Leben und Tod geschwebt. Und noch frisch in allgemeiner Erinnerung ist der trau­rige Koblenzer Fall, wo wegen einer An­rempelungin der Weinstimmung ein junger Student von einem jungen Offizier im Zweikampfe er­schossen wurde.

Namentlich dieser letztgenannte schwere Fall hat zu erregten Auseinandersetzungen in der Presse geführt. Man fragte allgemein: wo blieb der Ehrenrath mit seiner vermittelnden Thätigkeit? wie konnte es möglich sein, daß auf dem Kampf­plätze von der Partei des Leutnants ein unter­nommener Sübneversuch ohne weiteres zurück­gewiesen wurde?

Und doch ist dabei alles so zugegangen, daß das G eneralkommand o des achten Armee­korps selbst öffentlich die Vertheidigung führt für den begangenen Duellmord. Ein Ausgleich — so versichert ein Schreiben des genannten Generalkommandos — sei nach „solch schwerer, thätlicher Beleidigung" ausgeschlossen ge­wesen; eine Sühne hätte nur un ter schweren Bedingungen eintreten können. Bekannt­lich aber werde der Sühneoersuch auf dem Kampf­plätze erst nach dem vierten Kugelwechse! unter­nommen. Es wurde nach der Ablehnung des­selben zum fünften Mal geschossen, und erst bei diesem Kugelwechsel wurde der Student durch den tödtlicheu Schuß niedergestreckt. Eine solche Art des Zweikampfes gehört in das Gebiet der finstern, kalten Rache, die morden will; und man steht mit den gewöhnlichen Moralbegriffen eines christlichen Staatsbürgers vor dem Schreiben des Generalkommandos an die.Kölnische Zeitung' wie vor einem unlösbaren Räthsel. Sind das etwa keine schweren Bedingungen, wenn bereits vier mal geschossen worden ist, und der eine der Zweikämpfer, wie hier in diesem Falle, bereits aus einer Wunde blutet? Und das General­kommando wirft sich zum Vertheidiger des Leut­

nants Döring auf, der einen Sühneversuch auch unter solchen Umständen rundweg ablehnte? In der That unbegreiflich und ganz unvereinbar mit dem Sinne des kaiserlichen Erlasses gegen die Duelle und mit wiederholten Erklärungen preu­ßischer Kriegsminister in den Parlamenten. Es muß hier eine Lücke sein in den Bestimmungen, und vermuthlich besteht diese Lücke in Folgendem.

Ein Ehrenrath, so erklärte einmal im Reichstage ein preußischer Kriegsminister, könne niemals ein Duell anordnen. Nunwohl, der Form nach mag das zutreffen. Aber wie dann, wenn nun der Ehrenrath nach fruchtlosen Vermittelungsoersuchen erklärt, er besitze keine Mittel um das Duell zu verhindern? Dem Sinne nach heißt das nicht anders, als daß der Ehrenrath dem Zweikampfe Thür und Thor öffnet, den Zweikampf stillschweigend gut heißt und damit auch fo gut wie anordnet.

Auf solche Weise kann ein Offizier gegen seinen Willen und gegen seine lieber« jeugung zum Duell gezwungen werden, oder er muß aufhören Offizier zu sein. Und das kann nicht jeder. Warum also werden die vor­gesetzten Offiziere nicht einfach ange­wiesen, Duelle zu verbieten? Nur auf diesem Wege kann man zu dem erwünschten Ziele ge­langen, und es wird nachgerade Zeit dazu, daß dieser einzig mögliche Weg endlich einmal beschritten werde. Denn diese Zweikämpfe ge­hören zu den schlimmsten und häßlichsten Ausschreitungen gegen Religion, Sitte und Ordnung.

Vermischtes.

* Die Zahlder im Jahre 1897 in Preußen tödtkich verungküiüten Kinder bis zu 15 Jahren betrug 3626. Davon waren 2315 Knaben und 1311 Mädchen. Unter 5 Jahre alt waren 1245 Knaben und 926 Mädchen. Was die Art der Verunglückung betrifft, so ertranken 138 t (316 allein beim Baden, fast aus­schließlich an verbotenen Orten), verbrannten 742, wur­den überfahren 418, sind abgestürzt 330, erstickten 304 (109 durch Rauch oder Gase, 61 in Betten, 11 wurden von den Müttern im Schlafe erstickt. 56 erstickten an verschluckten Gegenständen; unter diesen befand sich ।

12mal der Saugpfropfen), wurden erschlagen 768, wur­den vergiftet 78, kamen auf andere Weise ums Leben 205. Von diesen wurden erschossen 44 Kinder, theils durch eigenes Verschulden in Folge Spielens mit Schuß­waffen, theils durch Fahrlässigkeit anderer Personen; durch Insektenstiche starben 16 Kinder, durch den Biß toller Hunde 3, durch Schlangenbisse 2, durch Schlag Stoß oder Biß anderer Thiere 2. Erfroren sind 2 Kinder, 23 wurden durch Blitzschlag getödtet, 15 erlagen dem Sonnenstiche und verhungert ist 1 Kind, ein dreijähriger, Knabe, welcher sich in einem Walde verirrt hatte.

Mft- und Gartenbau; Klmnenpfiege.

Um Ameisen von Obstbäumen fern zu halten, wird empfohlen, den Stamm mit recht loser, also auf der Außenseite nicht geleimter Watte so zu umgeben, daß zwischen Stamm und Watte kein Zwischen­raum zum Durchschlüpfen für die Thiere bleibt, und die Watte so oft zu erneuern, als ihre Oberfläche durch Nässe glatt geworden ist und den kleinen Feinden beim Ueberfall kein Hinderniß mehr bietet. Nur an blühen­dem Zwergobst, namentlich an Pftrsichbäumen in Treib­häusern können die Ameisen durch Abreißen der Griffel und Staubgefäße empfindlichen Schaden anrichten. Zu jeder Zeit aber und im Felde ist der Schaden, den sie verursachen, kaum nennenswerth. Man lasse sie deshalb ruhig gewähren, wenn sie nicht etwa gar zu häufig auftreten.

K o h lr ab i liefern schmackhafte, zarte Knollen, wenn sie möglichst rasch gewachsen sind und zur rechten Zeit verbraucht werden. Es ist nothwendig, durch Düngung mit Jauche und reichlicher Bewässerung genügend weite Pflanzung und Bodenbearbeitung das Wachsthum zu fördern.

Die Rose verträgt fast jeden Garten­boden, nur nassen oder felsigen nicht. Der geeignetste Boden ist der Ansicht aller Fachmänner gemäß ein lockerer, durchlässiger Lehmboden; natürlich dürfen diesem die nothwendigen Nahrungsstoffe und Feuchtigkeit nicht fehlen. Vorzüglich wachsen auch die Rosen in altem, mit Erde bin chmengtem Bauschutt, hingegen ist leichter Sandboden für die Rosenkultur untauglich. Man kann aber im Sandboden, in welchem die Rosen zu stehen kommen sollen, die Erde theilweise ausheben, mit Lehm und Bauschutt, die schon 1 Jahr vorher auf einem Haufen gelegen sind, bis auf 50 Zentimeter Tiefe ver­mischen, wodurch der Boden den Rosen zuträglich wird. — Was Düngung des Bodens betrifft, so sind ein alter, gut verrotteter Rinder- oder ein solcher Pferdemist die geeignetsten und diese können in beliebiger Quantität verwendet werden, denn die Rosen verbrauchen sehr viel Dungstoffe. Auch muß der Boden alljährlich im Frühjahr, wenn die Rosen bereits aufgebunden und be­schnitten sind, gereinigt und frisch umgegraben werden.

B

Amtliche Anzeige«.

Fulda. Der Direktor der land- wirthschaftlichen Winterschule zu Fulda, Herr Schopp mann, wird in den nachbenannten Ortschasten öffentliche Verträge halten und zwar: 1. Dir­los. Vortrag am 2. Juli, Nachmit­tags 4 Uhr, in der Rothmann'jchen Wirthschast. Thema: Ueber die Lage der Landwirthschaft und Miitel zur Hebung derselben. 2. JoHannesverg. Vortrag am 9. Juli, Nachmittags 3 Uhr im Gasthaus zur Stadt Fulda. Thema: Die zweckmäßige Anwendung der künstlichen Düngemittel. 3. Mar- gretheuhaun. Vortrag am 23."Iuli, Nachmittags 3 Uhr in der Wirth- schaft Bogel. Thema: lieber Fütter­ung und Viehzucht. 4. Mitielkal- öach. Vortrag am 6. August, Nach­mittags 4 Uhr in der Klug'schen Wirthschast. Thema: Ueber Viehzucht, besonders Schweinezucht. 5. 'Utters- berg. Vortrag am 13. August, Nach­mittags 4 Uhr in der Wirthschast Birkenbach. Thema: Ueber rationellen Getreidebau und Futterbau. 6 Kolen­feld. Vortrag am 3. Srptember, Nachmittags 4 Uhr in der Medler- schen Wirthschast. Thema: 1. Ueber Kunstdünger; 2. Ueber Obstbaumzucht. 7. Aüekers. Vortrag am 17. Srp- tembrr, Nachmittags 4 Uhr in der Wirthschast Seng. Thema: 1. Prak­tische Winke für die Viehzucht; 2. Wiesenpflege. 8. Kämmerzell. Vor­trag am 1. Oktober, Nachmittags 4 Uhr in der Kollmann'schen Wirth- fchaft. Thema: 1. Schweinezucht und Schweinemast; 2. Einiges über Kar­toffelbau , speziell auf Sandboden. 9. Maberzell. Vortrag am 8. Ok­tober, Nachmittags 4 Uhr, in der Jährlichen Wirthschast. Thema: Die Anwendung von Düngemitteln,nament­lich von künstlichen Düngern. Unent­geltlicher Zutritt ist Jedermann ge­stattet____________________________________

p; Hauswurz. Behufs Festwalzen einer neuen Steindecklage auf einer Strecke des Kmidwrgrs von Kom- mrr? nach Hauswurz innerhalb des Staatswaldes, wird diese Straßen­strecke für Fuhrwerke bis einschließ­lich Donnerstag den 6. Juli l. I. gesperrt. Während dieser Sperrungs­zeit kann der Fuhrwerksverkehr von Neuhos oder Rommerz nach Hauswurz über Flieden-Buchenrod und umge­kehrt von Hauswurz aus über Buchen- rod-Flieden nach Rommerz oder Neu­hof geleitet werden. Leichtes Fuhr­werk "kann auch durch den Staatswald geführt und die Stellen an dem Land­weg, wo der Waldweg abführt, wer­den erkenntlich gemacht werden. Auf Fuhrwerke für landwirthschaftliche Zwecke findet die Sperre leine An­wendung^_________________________

Schmalnau. Nachdem unter dem Rindviehbestande des Bauern Leopold

Sitzmann zu Altenhof und unter den Viehbeständen des Viehhändlers ver- mann Oppenheimer, des Bauers Karl Lippert, Ludwig Heurig und des Bäckers Ludwig Burkard säwmtlich zu Schmalnau die Maul- und Klauen­seuche sestgestellt ist wird sowohl über die betreffenden Gehöfte als auch über die Gemarkungen Altenhof und Schmalnau die Sperre verhängt. Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Spalt- hufern in den genannten Gemarkungen ist bis auf weiteres untersagt.

Batten. Unter den Viehbeständen des Lehrer Hütsch, Alexander Hilbert, Franz Vey und Emil Nüdling zu Batten ist die Maul- u. Klauen- seuche ausgebrochcu.___

Gersfeld. Unter den Viehbestän­den des Eisenhändlers Joh. Müller und der Landwirthe Peter Storch und Johann Kümmel, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.— Unter dem Viehbestände des Land- wirths Johann Georg Seifert dahier ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen und die Stallsperre ver­hängt worden.

Bekanntmachung,

Die Spareinlagen bei der städtischen Sparkasse werden vom 1. Januar 1899 an­statt mit 3 nunmehr mit 31/* Prozent verzinst, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

Fulda, 6. Dezbr. 1898.

Der Magistrat.

______Dr. Antoni.___

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Lauterbach, den 26. Juni 1899.

Der Freiherrlich Wedelet'sche Kaumeister.

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